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Amtsgerichte
04.08.2015
Tenor Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 30.03.2015 wird die Kostenrechnung XXX vom 25.03.2015 abgeändert. Angesetzt wird eine 0,5 Gebühr nach Nr. 15112 KV GNotKG in Höhe von € 1.052,00. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht...
14.02.2014
Tenor Auf die Erinnerung des Betroffenen vom 00.00.00 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 00.00.00 dahingehend abgeändert, dass die der Betroffenen aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 765,76 Euro (siebenhundertfünfundsechzig Euro und...
19.08.2016
Tenor Die Vertretung des Beklagten durch die D Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, vertreten durch den Vorsitzenden, wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2Die Zurückweisung der Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten als Vertretung erfolgt gemäß § 79 Abs...