bei uns veröffentlicht am 09.08.2013
Tenor
Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen und die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt, freigesprochen.
1Gründe:Der Betroffene ist derzeit arbeitslos, bezieht Hartz IV, ist ledig und hat keine Kinder.
2S