Amtsgericht Brühl
Amtsgericht Brühl Urteil, 24. Aug. 2016 - 50 Ds-121 Js 882/15-229/16
bei uns veröffentlicht am 24.08.2016
Tenor
Der Angeklagte ist der Beleidigung in zwei Fällen schuldig und wird deswegen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 EUR verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Angewendete Strafvorschriften:
§
AGBM2 21 C 31/16
bei uns veröffentlicht am 10.08.2016
Tenor
wird der sofortigen Beschwerde der Klägerin vom 08.08.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Brühl vom 26.07.2016 nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
1 G
Amtsgericht Brühl Urteil, 02. Aug. 2016 - 22 C 67/16
bei uns veröffentlicht am 02.08.2016
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger im bedingungsgemäßen Umfang der zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzpolice Nr. RS-V-#-####-####-#### Deckungsschutz für den Rechtsstreit gegen die Bundesrechtsanwaltskammer im Rechtsstreit V
Amtsgericht Brühl Beschluss, 06. Juli 2016 - 32 F 363/15
bei uns veröffentlicht am 06.07.2016
Tenor
Der Antragsgegner wird unter Abweisung des Auskunftsantrages im Übrigen verpflichtet, der antragstellenden Behörde Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer in sich geschlossenen systematischen Aufstellung über
a) seine sämtlichen Brutto-
Amtsgericht Brühl Beschluss, 14. Juni 2016 - 64 XIV(B) 11/16
bei uns veröffentlicht am 14.06.2016
Tenor
Der Beschwerde vom 24.5.2016 (Eingang 27.5.2016) gegen die Anordnung der Sicherungshaft vom 11.5.2016 wird nur insoweit abgeholfen, dass die Abschiebehaft maximal bis zum 6.7.2016 dauern darf. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die
Amtsgericht Brühl Urteil, 25. Feb. 2016 - 51 Ls (74 Js 119/14) 420/15
bei uns veröffentlicht am 25.02.2016
Tenor
Der Angeklagte W5 wird kostenpflichtig wegen Betruges in fünf Fällen, wobei er in zwei Fällen gemeinschaftlich mit der Angeklagten W5 gehandelt hat, und wegen Untreue in vier Fällen, wobei er in zwei dieser Fälle gemeinschaftlich mit der Angek
Amtsgericht Brühl Urteil, 12. Nov. 2015 - 29 C 13/15
bei uns veröffentlicht am 12.11.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung vorläufig vollstreckbar.
1 Tatbestand:
2Die Parteien sind Wohnungseigentümer in der X-S
Amtsgericht Brühl Beschluss, 04. Sept. 2015 - 31 F 352/11
bei uns veröffentlicht am 04.09.2015
Tenor
wird der Verfahrenskostenhilfebeschluss vom 14.02.2012 gemäß §§ 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO a. F., 76 ff. FamFG dahingehend abgeändert, dass die von der Antragstellerin zu zahlenden Verfahrenskosten in einer einmaligen Zahlung von 4.608,39 EUR zu er
Amtsgericht Brühl Urteil, 03. Sept. 2015 - 29 C 11/15
bei uns veröffentlicht am 03.09.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die Beklagten
AGBM2 22 C 206/14
bei uns veröffentlicht am 27.07.2015
Tenor
wird der sofortigen Beschwerde der Beklagten vom 24.07.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 15.07.2015 und 16.07.2015 nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht L als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
1wird der so