Neues „Grundsatzurteil“ im Abgasskandal gegen BMW

erstmalig veröffentlicht: 29.06.2020, letzte Fassung: 19.10.2022

Das neue Urteil gegen BMW im Abgasskandal ist wegweisend für weitere Geschädigte

Autoren

Rechtsanwalt

Ulf Böse, Dipl.-Jur.

Das neue Urteil im BMW-Abgasskandal dürfte ein Meilenstein im Abgasskandal gegen BMW für geschädigte Käufer darstellen. Erstmals in Deutschland machte ein Gericht fundierte und weitreichende Feststellungen zur Unzulässigkeit einer verbotenen Abschalteinrichtung bei BMW.  

Das Urteil wurden erstritten von der Kanzlei Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine der bundesweit führenden Anwaltskanzleien im Abgasskandal. Ulf Böse, Anwalt und geschäftsführender Partner bei Decker & Böse ist der Ansicht, dass mit diesem Urteil der Durchbruch im BMW-Dieselgate erzielt werden konnte.

Die BMW AG wurde hierbei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vor Gericht zur Zahlung an den klagenden Autokäufer verurteilt.

Abgasskandal gegen BMW – Die Fakten

Das Landgericht Duisburg (Az. 1 O 334/19) verurteilte am 09.06.2020 die BMW AG zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gebrauchten BWM 116d. BMW muss dabei das Fahrzeug zurücknehmen, welches nach Ansicht des Gerichts eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut hat. Gleichzeitig muss BMW dem Käufer den Kaufpreis zurückzahlen. Das Gericht nahm bei der von BMW zurück zu zahlenden Kaufpreishöhe einen Abschlag für gefahrene Kilometer vor. Eine Bestätigung des Urteils wird von Klägervertretern in der Berufungsinstanz erwartet.

Bewertung des Urteils zum BMW-Abgasskandal von führendem Experten:

1. BMW verschwieg dem KBA nach Ansicht des Gerichts vorsätzlich, dass im Fahrzeug eine Konstruktion zur Abgasrückführung verbaut ist. Ein Fahrzeug mit einer solchen nicht genehmigten Konstruktion ist mangelhaft und erfüllt die  berechtigten Erwartungen des Käufers an das Fahrzeug nicht.

2. Aufgrund der verbotenen Abschalteinrichtung werden die Abgasmessungen auf dem Prüfstand unzulässig manipuliert. Da die verbotene Abschaltkonstruktion die Abgasrückführung nur innerhalb eines relativ geringen Temperaturbereichs (sogenanntes Thermofenster) reduziert, ist der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs außerhalb des Temperaturfensters höher und damit anders als von BMW angegeben. 

3. Die dem KBA von BMW verschwiegene Abschaltkonstruktion stellt einen Konstruktionsmangel da, weshalb das Fahrzeug keine Zulassung vom KBA in Deutschland bekommen konnte.

4. Rechtlich nahm das Gericht sowohl ein vorsätzliche sittenwidrige Täuschung durch  BMW gemäß § 826 BGB an als auch einen schuldrechtlichen Anspruch nach § 280 BGB. Deshalb stehen sowohl Käufern von Neuwägen als auch von Gebrauchtwägen Ansprüche gegen BMW im Abgasskandal zu. 

Wichtig!

Das Urteil, dass die Rechtsanwaltskanzlei Decker & Böse beim Landgericht Duisburgs erwirkt hat, dürfte wegweisend für geschädigte Käufer im Abgasskandal gegen BMW sein. Mit den wesentlichen Feststellungen des Gerichts kann in zahlreichen weiteren Fällen argumentiert werden und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass weitere Gerichte sich ähnlich entscheiden werden. Folglich besteht eine gute Chance den Kaufpreis (größtenteils) zurückerstattet zu bekommen, wenn das eigene Fahrzeug vom BMW Abgasskandal betroffen ist.

Auch Sie können Klage gegen BMW einreichen – mit dem richtigen Anwalt an Ihrer Seite!

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Chancen im BMW-Abgasskandal sind, sollten Sie sich eine Anwaltskanzlei suchen, wie die Kanzlei Decker & Böse, die sich auf die Ansprüche von Autobesitzern mit illegalen Abschalteinrichtungen im Rahmen des Diesel-Abgasskandals spezialisiert hat. Aktuell hat die Kanzlei schon über 10.000 Mandanten erfolgreich geholfen ihre Ansprüche durchzusetzen. Das aktuelle Urteil sollte BMW-Käufern, deren Fahrzeuge betroffen sind, aufhorchen lassen nun auch ihre Ansprüche zu prüfen.

Lassen Sie sich von unseren Experten kostenfrei beraten und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten.

Gesetze

Gesetze

2 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung


(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz weg

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung


Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

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Referenzen

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.