Ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung im Arbeitsverhältnis erfordert eine schriftliche Erklärung und unterliegt Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Die Kündigung durch den Arbeitgeber muss bei geschützten Arbeitnehmern auf Verlangen des Arbeitnehmers begründet werden.
Eine ordentliche bzw. fristgemäße Kündigung ist die Erklärung des Arbeitsgebers oder Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer bestimmten Frist beenden zu wollen. Sie hat schriftlich zu erfolgen und wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht.
Die Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung richten sich grundsätzlich nach § 622 BGB. Der Arbeitnehmer kann regelmäßig mit einer Frist von vier Wochen zum 15. Oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die gleichen Fristen gelten auch für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Besteht das Arbeitsverhältnis allerdings seit längerer Zeit, kann sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängern.
Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in Anspruch nehmen kann, so muss die Kündigung zwar zunächst keine Begründung enthalten, auf Verlangen des Arbeitnehmers sind jedoch die Gründe zu nennen.
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Rechtsanwalt
Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
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