LG Stuttgart erklärt die Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank für ungültig

bei uns veröffentlicht am24.08.2015

Autoren

Rechtsanwalt

Holger Bernd

Deutsch
Zusammenfassung des Autors
Urteil des Landgerichts Stuttgart zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Mit Urteil vom 12.05.2015 (Az.:25 O 221/14) verurteilte das LG Stuttgart die beklagte Sparda-Bank wegen der Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Begrün­dung des Gerichts, welches explizit einen Fehler hervorhebt, der sehr oft in verwendeten Widerrufsbelehrungen zahlreicher Genossenschaftsbanken (insbesondere: Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken) aus den Jahren 2005 – 2009 enthalten ist.

Zur Fristdauer heißt in der Widerrufsbelehrung:

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.“

In der Fußnote 1 heißt es weiter:

„1Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB ein Monat, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann.“

Das Gericht entschied, dass die Verwendung zweier Fristen dem Deutlichkeitsgebot widerspricht, da ein unbefangener rechtsunkundiger Leser nicht sicher bestimmen kann, welche Frist für ihn gilt, weshalb der Widerruf des Darlehensvertrags noch möglich war.

Darüber hinaus stellte kurz und knapp klar, dass die Ausübung des Widerrufsrechts keine unzulässige Rechtsausübung gemäß § 242 BGB darstellt und das Widerrufsrecht auch nicht verwirkt ist. Es läge zumindest das Umstandsmoment nicht vor, weil keine Umstände ersichtlich sind, aus denen sich ergeben könnte, dass der Kläger sein Widerrufsrecht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.

Das Urteil des LG Stuttgart ist zwar nicht die einzige Entscheidung, welche sich mit einer solchen Widerrufsbelehrung befasst, die zwei Fristläufe zum Widerruf enthält, es ist jedoch das bislang einzige veröffentlichte Urteil, das bereits diese alternative Formulierung zur Dauer der Widerrufsfrist zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung ausreichen lässt.

Angesichts dieses Urteils eröffnen sich für Verbraucher neue Möglichkeiten, ihre Ansprüche nach dem Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages aus den Jahren 2005 – 2009 gegenüber zahlreichen Genossenschaftsbanken durchzusetzen, da eine Vielzahl von Genossenschaftsbanken im besagten Zeitraum gleichlautende Widerrufsbelehrungen verwendeten, die eine solche Alternativformulierung zur Dauer der Widerrufsfrist enthielten.

Gesetze

Gesetze

2 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 242 Leistung nach Treu und Glauben


Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher

Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte, die zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht beraten

Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtFamilienrechtMiet- und WohnungseigentumsrechtSozialrechtStrafrecht 2 mehr anzeigen

Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
DeutschEnglisch
13 Anwälte
Dirk Torsten Keller
Sören Riebenstahl
Sören Riebenstahl
LL.M. David Rohmer
Dr. Karl-Christoph Bode
Christina Greuter
Jos-Henrik Sonntag
Frank-Michael Bürger
Frank Neumann
Jan-Gevert Haslob

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

ArbeitsrechtBank- und KapitalmarktrechtInsolvenz- und SanierungsrechtSozialrecht

Als Wirtschaftskanzlei mit den Schwerpunkten Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung ist https://www.buchalik-broemmekamp.de/öä bundesweit darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In in
DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen
11 Anwälte
Philipp Wolters L.L.M. (UK)
Dr. Olaf Hiebert
Alfred Kraus
Claudia Rumma
Daniel Eckart
Jürgen Bödiger
Michael Kothes
Dr. Jasper Stahlschmiidt
Sascha Borowski
Mike Zerbst

Dethloff Rechtsanwalt

Bank- und Kapitalmarktrecht

 Ingo M. Dethloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
EnglischRussisch

Dr. Schackow & Partner PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtHandels- und GesellschaftsrechtTransport- und SpeditionsrechtVergaberecht

Dr. Schackow & Partner PartG mbB, in 20354 Hamburg, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: Reiserecht Steuerrecht Arbeitsrecht Immobilienrecht Zollrecht Rechtsanwältin Dr. Andre
25 Anwälte
Dr. Alexandra Freifrau von Kottwitz
Dr. Andrea Bästlein LL.M. | Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht
Dr. Detlev G. Gross LL.M. | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Dr. Gerhard Liening
Dr. Julius Drumm
Dr. Kai Busch LL.M. | Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Dr. Klaus Rentsch
Dr. jur. Matthias Dumke | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Tammo Vitens | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
Dr. Thomas Brinkmann | Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Anwälte, die zum Thema Verbraucherrecht beraten

Cord Ingendahl


Tätigkeitsschwerpunkte: Zivilrecht, Verkehrsrecht
DeutschEnglisch

Rechtsanwalt Dr. Marcel Kubis

DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen

SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB


SKW Schwarz ist eine unabhängige Kanzlei mit über 300 Mitarbeitenden. Wir haben rund 130 Anwältinnen und Anwälte, vier Standorte und einen gemeinsamen Anspruch: Wir denken weiter. In einer Welt, in der alles in Bewegung ist, braucht es eine Rechtsber

Rechtsanwalt Martin Liebert Berlin Architektenrecht Baurecht Immobilienrecht WEG-Recht


Rechtsanwalt Martin Liebert Berlin Architektenrecht Baurecht Immobilienrecht WEG-Recht, in 10777 Berlin, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: Architektenrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
3 Anwälte
Martin Liebert
Sebastian Obermaier
Thomas Röth

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Bank- und Kapitalmarktrecht

OLG Celle: falsche Pflichtangaben - Darlehen aus 2011 widerrufbar

11.09.2016

Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung v

OLG Stuttgart: Kündigung des Bausparvertrags unberechtigt

05.04.2016

OLG Stuttgart: Kündigung des Bausparvertrags unberechtigt Die anhaltend niedrigen Zinsen haben Bausparverträge zu einer attraktiven Geldanlage gemacht. Die vergleichsweise hoch verzinsten Altverträge werden allerdings für die Bausparkassen zum P

​Gewa-Tower: Möglichkeiten der Anleger nach Baustopp und Insolvenz

02.01.2017

Gewa-Tower: Möglichkeiten der Anleger nach Baustopp und Insolvenz Der dritthöchste Wohnturm Deutschlands soll der GEWA-Tower in Fellbach bei Stuttgart werden. Das Richtfest wurde bereits gefeiert, doch dann folgten Baustopp und der Insolvenzantrag

​HCI Hammonia Berolina: Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

02.01.2017

Anleger des insolventen Schiffsfonds HCI Hammonia Berolina können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollten sie aber nicht mehr auf die lange Bank schieben. Mögliche Forderungen können schon bald verjähren. Die Beteiligung an dem im O
Artikel zu Verbraucherrecht

EuGH: Verbraucher muss nach Widerruf trotz Vertragserfüllung nicht zahlen

30.06.2023

Widerruft der Verbraucher, einen außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, bei dem er nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, muss er auch nach Erfüllung des Vertrages nicht bezahlen. So die Antwort des Europä

Dieselskandal Daimler: In Großbritannien drohen nun satte Entschädigungszahlungen

von Rechtsanwalt Ulf Böse, Dipl.-Jur., Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
31.08.2020

Nach Deutschland und den USA nimmt nun der Dieselskandal Daimler in Großbritannien Fahrt auf. Experten sprechen vom „höchsten Volumen in der schottischen Rechtsgeschichte“. Auch für betrogene Autofahrer in Deutschland stellt dies eine vielversprechen

BGH Urteile VW-Abgasskandal – Warum Sie JETZT klagen sollten

von Rechtsanwalt Ulf Böse, Dipl.-Jur., Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
03.08.2020

Ende Juli 2020 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) vier weitere Klagen im https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/abgasskandal-vw/ gegen den https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/vw-abgasskandal/ Konzern. In Pressemitteilung

Amtsgericht Papenburg: Fitnessstudiomitglieder können Beiträge zurückfordern!

12.05.2021

Nachdem das Amtsgericht Papenburg Ende des Jahres 2020 entschieden hat, dass die coroabedingte staatliche Schließanordnungen keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB begründen und Fitnessstudiomitglieder ihre während des Lockdown eingezogenen Beiträge zurückverlangen können, hat der BGH sich nun auch zugunsten der Verbraucher geäußert und diese Entscheidung mit Urteil vom 04.05.2022 bestätigt (BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21).

Zivilrecht: Anspruch auf Ersatzlieferung trotz nachträglicher Mangelbehebung

14.09.2017

Ein Autokäufer, dessen mangelhaft war, kann einen Anspruch auf Neulieferung haben, obwohl der Fehler möglicherweise behoben wurde, nachdem der Käufer die Neulieferung verlangt hatte.
Verbraucherrecht

Referenzen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.