VOB/B

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27/01/2024 21:06

Die VOB/B ist eine bedeutsame Regelung im deutschen Bauvertragsrecht, die die Bedingungen für die Vergabe und Durchführung von Bauaufträgen festlegt. Sie bietet Standardformulierungen und Strukturen, um Konflikte zu minimieren und eine reibungslose Abwicklung von Bauprojekten sicherzustellen.
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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B

originally published: 27/01/2024 21:06, updated: 27/01/2024 21:06
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Die VOB/B ist eine bedeutsame Regelung im deutschen Bauvertragsrecht, die die Bedingungen für die Vergabe und Durchführung von Bauaufträgen festlegt. Sie bietet Standardformulierungen und Strukturen, um Konflikte zu minimieren und eine reibungslose Abwicklung von Bauprojekten sicherzustellen.

Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Bauvertragsrechts. Sie regelt die Bedingungen, unter denen Bauaufträge vergeben und ausgeführt werden. Die VOB/B ist ein standardisiertes Regelwerk, das in der Bauwirtschaft weit verbreitet ist und als Grundlage für Bauverträge dient.

In der VOB/B sind verschiedene Klauseln und Regelungen enthalten, die sowohl die Rechte und Pflichten der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber im Bauprojekt definieren. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen zur Vergabe von Bauaufträgen, zur Abwicklung der Bauleistungen, zur Abnahme der fertigen Arbeiten und zur Abrechnung der Kosten.

Die VOB/B bietet eine klare Struktur und Standardformulierungen, die den Vertragsparteien im Baubereich die rechtliche Sicherheit und Klarheit bieten. Sie trägt dazu bei, Konflikte und Streitigkeiten während des Bauprozesses zu minimieren und eine reibungslose Abwicklung der Bauprojekte zu gewährleisten.

Die VOB/B ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Baupraxis weit verbreitet und wird oft als Vertragsgrundlage verwendet. Es ist wichtig, dass Bauunternehmen und Auftraggeber sich mit den Bestimmungen der VOB/B vertraut machen und bei Bedarf auch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Interessen und Rechte zu schützen.

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Bau- und Architektenrecht, Versicherungsrecht

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26/08/2014 10:33

Die VOB/B wird grundsätzlich nur dann Bestandteil des Bauvertrags, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen.
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09/06/2016 12:47

Die in einen Bauvertrag einbezogenen Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B sind nicht gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam.
SubjectsVOB/B
21/03/2012 13:18

diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
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