Aktuelle BGH-Rechtsprechung im Verbraucherkreditrecht eröffnet Darlehensnehmern weitere Rückforderungsmöglichkeiten gegen Banken

published on 22/05/2014 10:41
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Boris Maskow, LL.M.
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Bankkunden erhalten verstärkt Rückhalt durch den BGH

viele Verbraucher haben es über Jahre einfach hingenommen, dass ihnen die Banken beim Abschluss von Kreditverträgen verschiedenartigste Gebühren belastet haben, die über die reine Nettodarlehenssumme hinausgehen. So wurden oftmals Restschuldversicherungen abgeschlossen, weil sie zB von der Bank zur zwingenden Voraussetzung für den Abschluss eines Kreditvertrags gemacht worden war. Oder die Banken erhoben Gebühren für die Bearbeitung des Kreditantrags. Dem hat der BGH nun Einhalt geboten.    

Das Problem

Die zusätzlichen Vereinbarungen wurden auf die Nettokreditsumme aufgeschlagen und erhöhten so den verzinslichen Darlehensbetrag über die gesamte Laufzeit (so bei den Restschuldversicherungen); oder aber die Banken erhielten eine unzulässige Doppelvergütung für ihre Tätigkeit (so bei der formularvertraglichen Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren). 

Die Rechtsprechung des BGH 

Diese Bankenpraxis ist nicht grundsätzlich unzulässig. Aber es kommt auf die Vertraggestaltung im Einzelnen an. Die Banken müssen im Fall der zusätzlich abgeschlossenen Restschuldversicherung eine korrekte Widerrufsbelehrung erteilen, die den Verbraucher darüber aufgeklärt ob/dass es sich um verbundenen Verträge handelt. ,Andernfalls können Bankkunden noch nach dem völligen Abtrag des Kredits Rückforderungsansprüche gegen die Bank.geltend machen.

Jetzt hat sich der BGH in einer anderen Frage zum Abschluss von Verbraucherkreditverträgen geäußert. Mit Urteil vom 13. Mai 2014 hat der BGH entschieden, dass vorformulierte Klauseln zum Bearbeitungsentgelt, wie sie sich in den Kreditverträgen vieler Banken befinden, unwirksam sind. Den Banken steht ein solches Bearbeitungsentgelt nicht zu. Denn es ist ein über die Zinsen hinausgehendes, zusätzliches Entgelt. Da Banken ihr Geld mit der Bearbeitung von Kreditanträgen verdienen, ist ein Zusatzentgelt für diese aus Bankensicht sowieso notwendige Tätigkeit unrechtmäßig. Einziger Ausweg für die Banken ist demnach, Bearbeitungsgebühren individuell mit ihren Kunden zu vereinbaren. 

Fazit

Eine Rückzahlung ist in jedem Fall für die ab Januar 2011 abgeschlossenen Verträge möglich. Ob auch Verträge aus der Zeit vor dem 1. Januar 2011 erfasst sind, hat der BGH nicht entschieden. Prüfen Sie deshalb Ihre alten Darlehensverträge ganz genau und beachten Sie die Auswirkungen der neuen BGH-Rechtsprechung bei allen künftigen Verbraucherkreditverträgen. Bei Unsicherheiten nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.

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