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Mietrecht

6 Unterthemen · 80 von 411 Normen · 5 Urteile im Überblick

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Das Mietrecht regelt die Gebrauchsüberlassung von Sachen gegen Entgelt. Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten, der Mieter schuldet die Miete (§ 535 BGB). Für Wohnraum gelten zahlreiche zwingende Schutzvorschriften, von denen nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden kann.

Ist die Mietsache mangelhaft, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB); daneben bestehen Ansprüche auf Mängelbeseitigung und unter Umständen auf Schadensersatz. Die Miete darf nur in den gesetzlich geregelten Verfahren erhöht werden, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) oder nach Modernisierung (§ 559 BGB); in angespannten Wohnungsmärkten begrenzt § 556d BGB die Miete bei Neuvertrag.

Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter setzt ein berechtigtes Interesse voraus, insbesondere Pflichtverletzung, Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung (§ 573 BGB); bei erheblichem Zahlungsverzug ist die außerordentliche Kündigung möglich (§ 543 Abs. 2, § 569 Abs. 3 BGB). Betriebskosten sind jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Neben der Wohnraummiete stehen Gewerbemiete, Pacht und das Wohnungseigentumsrecht mit eigenen Regeln.

Übersichtsartikel · Was ist Mietrecht?1 von 2
ra.de Redaktion

Das Wohnraummietrecht ist ein bedeutendes Unterthema des Immobilienrechts, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungen regelt. Weiterlesen ›

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Übersichtsartikel · Was ist Mietrecht?2 von 2
ra.de Redaktion

Das Gewerberaummietrecht ist ein wichtiger Bereich des Immobilienrechts, der sich speziell mit der Vermietung von Gewerbeimmobilien befasst. Weiterlesen ›

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Schlüsselnormen

  • § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  • § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • § 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters
  • § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
  • § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
  • § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  • § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  • § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete
  • § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • § 550 BGB Form des Mietvertrags
  • § 558a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung
  • § 574 BGB Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
  • § 559 BGB Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
  • § 581 BGB Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
  • § 546a BGB Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
  • § 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
  • § 560 BGB Veränderungen von Betriebskosten
  • § 554 BGB Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
  • § 542 BGB Ende des Mietverhältnisses
  • § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
  • § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
  • § 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel
  • § 544 BGB Vertrag über mehr als 30 Jahre
  • § 558c BGB Mietspiegel; Verordnungsermächtigung
  • § 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
  • § 556d BGB Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
  • § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
  • § 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte
  • § 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
  • § 556g BGB Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
  • § 537 BGB Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
  • § 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
  • § 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung
  • § 571 BGB Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
  • § 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
  • § 539 BGB Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
  • § 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
  • § 568 BGB Form und Inhalt der Kündigung
  • § 541 BGB Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
  • § 563 BGB Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
  • § 562 BGB Umfang des Vermieterpfandrechts
  • § 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
  • § 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen
  • § 559b BGB Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
  • § 565 BGB Gewerbliche Weitervermietung
  • § 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
  • § 577a BGB Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
  • § 553 BGB Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
  • § 577 BGB Vorkaufsrecht des Mieters
  • § 575 BGB Zeitmietvertrag
  • § 556b BGB Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  • § 580a BGB Kündigungsfristen
  • § 555a BGB Erhaltungsmaßnahmen
  • § 557a BGB Staffelmiete
  • § 596 BGB Rückgabe der Pachtsache
  • § 555c BGB Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
  • § 556c BGB Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
  • § 574a BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
  • § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
  • § 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters
  • § 559a BGB Anrechnung von Drittmitteln
  • § 555d BGB Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
  • § 556f BGB Ausnahmen
  • § 564 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
  • § 566a BGB Mietsicherheit
  • § 585 BGB Begriff des Landpachtvertrags
  • § 556e BGB Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
  • § 586 BGB Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
  • § 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
  • § 584 BGB Kündigungsfrist
  • § 567 BGB Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
  • § 594a BGB Kündigungsfristen
  • § 547 BGB Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
  • § 552 BGB Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
  • § 557b BGB Indexmiete
  • § 593b BGB Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
  • § 570 BGB Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
  • § 572 BGB Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
  • § 585a BGB Form des Landpachtvertrags
  • § 593 BGB Änderung von Landpachtverträgen

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Miete & WohnenBetriebskosten-Verteilerschlüssel-CheckPrüfen Sie, nach welchem Schlüssel (Wohnfläche, Verbrauch, Personen) Ihre Nebenkosten abgerechnet werden dürfen (§ 556a BGB).
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Miete & WohnenContracting-Nebenkosten-CheckPrüfen Sie, ob Ihr Vermieter die Heizung an einen externen Anbieter auslagern (Contracting) und die Kosten auf Sie umlegen darf (§ 556c BGB).
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Miete & WohnenEigenbedarf-Kündigungssperrfrist-CheckWurde Ihr Mietshaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt und verkauft? Prüfen Sie die gesetzliche Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen (§ 577a BGB).
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Miete & WohnenEigenbedarfskündigung prüfen: Was können Mieter tun? (§§ 573, 574 BGB)Kostenloser Prüfer für die Eigenbedarfskündigung. Finden Sie heraus, an welchen Punkten sich die Kündigung angreifen lässt — Form (§ 573 Abs. 3), Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2), Kündigungsfrist (§ 573c) und Härtefall-Widerspruch (§ 574 BGB).
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Miete & WohnenFristlose-Kündigung-Miete-CheckPrüfen Sie, ob ein 'wichtiger Grund' vorliegt, um das Mietverhältnis fristlos zu kündigen (§ 543 BGB).
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Kosten & GebührenGerichtsstands-, Zuständigkeits- & Anwaltszwang-Check (§§ 23, 71 GVG · §§ 12, 29a, 29c, 32, 78 ZPO · § 34 GKG)Prüfen Sie für jede Klageart sofort das sachlich zuständige Gericht (Amtsgericht bis 10.000 €, Landgericht darüber, Wohnraummiete § 23 Nr. 2a GVG, Arbeitsgericht § 2 ArbGG), den örtlichen Gerichtsstand (§§ 12, 29a, 29c, 32 ZPO), den Anwaltszwang (§ 78 ZPO) und den Gerichtskostenvorschuss (KV 1210 GKG).
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Schulden & InsolvenzGerichtsvollzieher-Durchsuchungs-CheckDarf der Gerichtsvollzieher einfach Ihre Wohnung aufbrechen? Prüfen Sie die strengen Voraussetzungen der Wohnungsdurchsuchung nach § 758 ZPO.
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Miete & WohnenHärtefall-Kündigung-Miete-CheckPrüfen Sie, ob Sie sich mit der Sozialklausel (Härtefall) gegen eine Wohnungskündigung wehren können (§ 574 BGB).
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Miete & WohnenKaution zurück: Wann muss der Vermieter zahlen? (§ 551, § 548 BGB)Kostenloser Check zur Kautionsrückzahlung. § 551 BGB nennt keine feste Frist — der Check ordnet die angemessene Prüfungsfrist (Richtwert 3–6 Monate) und den harten 6-Monats-Anker des § 548 BGB ein und zeigt, ab wann die Kaution fällig ist.
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Miete & WohnenKeine fernablesbaren Heizkostenzähler: darf ich kürzen? (§ 12 HeizkostenV)Nicht mit 15 Prozent. Die stehen in § 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV für fehlende verbrauchsabhängige Abrechnung; fehlende Fernablesbarkeit ist Satz 2 und bringt 3 Prozent. Und bei Altgeräten läuft erst die Nachrüstfrist bis zum 31.12.2026 (§ 5 Abs. 3 S. 1) — wer vorher kürzt, kürzt zu früh.
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Miete & WohnenKündigung-Widerspruch-Frist-CheckPrüfen Sie, bis wann Sie einem Kündigungsschreiben wegen eines Härtefalls (z.B. Eigenbedarf) widersprechen müssen (§ 574b BGB).
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Miete & WohnenKündigungsfrist Mietvertrag berechnen (§ 573c BGB)Ermitteln Sie den frühestmöglichen Kündigungstermin für eine Wohnung – für Mieter und Vermieter, inklusive der Vermieter-Staffel nach 5 und 8 Jahren und des dritten Werktags als Zugangs-Stichtag.
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Kosten & GebührenMandats-Vorbereitungs- & Erstberatungs-Check (§ 34 RVG · § 1 BORA)Berechnen Sie den gesetzlichen Kostendeckel für eine anwaltliche Erstberatung von Verbrauchern (max. 190 € netto / 226,10 € brutto bzw. 250 € netto bei schriftlichem Gutachten nach § 34 Abs. 1 RVG), prüfen Sie die Anrechnung auf ein Folgemandat (§ 34 Abs. 2 RVG) und erstellen Sie Ihre chronologische Sachverhalts- und Unterlagen-Akte für die Kanzlei.
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Miete & WohnenMängelanzeige an den Vermieter: Schreiben aus festen Bausteinen (§ 536c BGB)Heizung kalt, Schimmel, Wasserschaden? Zeigen Sie den Mangel Ihrer Mietwohnung dem Vermieter an — mit Beschreibung, Frist zur Beseitigung und auf Wunsch Zahlung unter Vorbehalt. Ein Muster aus festen Bausteinen, als Text oder PDF.
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Miete & WohnenMieterhöhung prüfen: Kappungsgrenze § 558 BGBPrüfen Sie schema-basiert, ob eine Mieterhöhung die Kappungsgrenze (§ 558 BGB) einhält — mit Ampel (zulässig/überhöht/unwirksam) und Zustimmungsfrist-Countdown (§ 558b BGB).
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Miete & WohnenMieterhöhung-Modernisierungs-CheckDer Vermieter hat gedämmt oder neue Fenster eingebaut? Prüfen Sie die gesetzliche Obergrenze der Mieterhöhung nach § 559 BGB.
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Miete & WohnenMietkaution-Rechner (§ 551 BGB)Wie hoch darf die Mietkaution sein? Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Der Rechner zeigt den Höchstbetrag, die drei zulässigen Raten und die Verzinsungspflicht — und prüft, ob eine verlangte Kaution überhöht ist.
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Miete & WohnenMietmangel-Kenntnis-CheckSchimmel schon bei der Besichtigung gesehen? Prüfen Sie, ob Sie die Miete mindern dürfen, wenn der Mangel schon bei Vertragsschluss bekannt war (§ 536b BGB).
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Miete & WohnenMietmangel-Schadensersatz-CheckPrüfen Sie, ob Ihr Vermieter bei einem Wohnungsmangel nicht nur die Miete mindern muss, sondern sogar für Folgeschäden haftet (§ 536a BGB).
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Miete & WohnenMietminderungs-RechnerMietminderung nach Bruttowarmmiete, Zeitraum und Minderungsquote berechnen. Mit Risiko-Hinweisen und Anwaltssuche von ra.de.
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Miete & WohnenMietpreisbremse- & Orts-Kappungsgrenzen-Check (§§ 556d, 556e, 556f, 556g, 558 Abs. 3 BGB)Prüfen Sie für Ihren Wohnort die 10-%-Grenze der Mietpreisbremse bei Neuvermietung (§ 556d Abs. 1 BGB), die gesetzlichen Ausnahmen für Neubauten nach dem 01.10.2014, umfassende Modernisierung und Vormiete (§§ 556e, 556f BGB), die 15-%- oder 20-%-Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (§ 558 Abs. 3 BGB) und erstellen Sie das qualifizierte Rügeschreiben (§ 556g Abs. 2 BGB).
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Miete & WohnenMietpreisbremse-Auskunft-CheckMiete zu hoch? Prüfen Sie, ob Sie von Ihrem Vermieter Auskunft über die Vormiete und Ausnahmen von der Mietpreisbremse verlangen können (§ 556g BGB).
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Miete & WohnenMietpreisbremse-Ausnahmen-CheckIhre Miete ist zu hoch? Prüfen Sie, ob für Ihre Wohnung eine der gesetzlichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse gilt (§ 556f BGB).
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Miete & WohnenMietpreisbremse-Rechner: Ist meine Miete zu hoch? (§ 556d BGB)Kostenloser Check zur Mietpreisbremse. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete zu Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (§ 556d BGB). Für Berlin mit automatischem Mietspiegel 2024, für andere Städte mit Eingabefeld.
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Miete & WohnenMietschaden verjährt? Frist nach § 548 BGB prüfenFordert der Vermieter Monate nach dem Auszug noch Schadensersatz für die Wohnung? § 548 BGB kennt eine kurze Verjährung von sechs Monaten — ab Rückgabe (Vermieter) bzw. ab Mietende (Mieter). Orientierung ohne Panik, kein Verdikt.
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Miete & WohnenMietverhältnis-, Nebenkosten- & Auszugs-Suite (BGB §§ 536–577a · HeizkostenV · BetrKV)Prüfen und berechnen Sie in einem durchgängigen Mietrechts-Cockpit die Mietminderung (§ 536 BGB inkl. Mängelanzeigepflicht nach § 536c BGB), die Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung (12-Monats-Ausschlussfrist § 556 Abs. 3 BGB und 15-%-Kürzungsrecht § 12 HeizkostenV), das Mieterhöhungsverlangen (Kappungsgrenze 20 % / 15 % nach § 558 Abs. 3 BGB) sowie Kündigungsfristen und Kautionsrückzahlung (§§ 551, 573c, 574 BGB).
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Miete & WohnenMietvertrag-Härtefall-CheckSie haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen, aber ein Umzug wäre unzumutbar? Prüfen Sie die Fortsetzung bei Härtefällen nach § 574a BGB.
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Miete & WohnenNebenkostenabrechnung prüfen: umlagefähig & Frist offen?Plausibilisieren Sie Ihre Betriebskostenabrechnung Posten für Posten (§ 2 BetrKV) und sehen Sie, ob die 12-Monats-Einwendungsfrist (§ 556 III BGB) noch läuft.
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Miete & WohnenRäumungsfrist-CheckVerloren im Räumungsprozess? Prüfen Sie, ob Sie vom Gericht eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO bekommen können.
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Miete & WohnenRäumungsvollstreckung-Ablauf-CheckDer Gerichtsvollzieher steht vor der Tür, um die Wohnung zu räumen? Prüfen Sie den korrekten Ablauf der Räumungsvollstreckung nach § 885 ZPO.
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Verwaltungsverfahren & BehördenRechtsbehelfs- & Fristen-Kompass (Bescheid, Einspruch, Widerspruch, Klage)Berechnen Sie rechtsgebietsübergreifend Bekanntgabe (inkl. 4-Tages-Postfiktion), Rechtsbehelfsfrist, 1-Jahres-Frist bei Belehrungsmangel und Sofortvollzugs-Schutz (VwGO, SGG, AO, OWiG, KSchG, ZPO) inklusive fristwahrendem Schreiben.
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Miete & WohnenSchimmel in der Wohnung: Mängelanzeige & Mietminderung — der richtige WegSchritt-für-Schritt-Plan bei Schimmel/Feuchte: erst den Mangel nachweisbar anzeigen (§ 536c BGB), dann die Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Warnt vor dem fatalen Fehler der eigenmächtigen, rückwirkenden Kürzung — die zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs führen kann. Ohne konkrete Quote (Einzelfall), keine Rechtsberatung.
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Miete & WohnenSchonfrist-Warner: Kuendigung wegen MietrueckstandFristlose Kündigung wegen Mietrückstand? Die Zahlung macht sie unwirksam — aber nur bis zu einem Stichtag, den fast niemand kennt: zwei Monate ab Zustellung der Räumungsklage, nicht ab Zugang der Kündigung. Der Warner rechnet den Tag aus und nennt die drei Dinge, die eine Zahlung nicht rettet.
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Miete & WohnenUntervermietung: Darf ich einen Teil meiner Wohnung untervermieten? (§ 553 BGB)Kostenloser Check zum Anspruch auf Untervermietungs-Erlaubnis nach § 553 BGB. Wer nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse hat, einen Teil des Wohnraums zu ueberlassen, kann die Erlaubnis verlangen - gegen einen moeglichen Untermietzuschlag.
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VerbraucherrechtVersicherungs-Leistungsabwehr-Suite (Sach/Hausrat, Kfz-Kasko, BU, KTG & Rechtsschutz)Prüfen Sie spartenübergreifend Leistungskürzungen und Deckungsablehnungen der Versicherung: Unterversicherung (§ 75 VVG), Quotelung bei grober Fahrlässigkeit (§ 81 Abs. 2 VVG), Obliegenheitsverletzung ohne Belehrung (§ 28 Abs. 3, 4 VVG) und § 21 VVG Monatsfrist inklusive Gegenvorstellungs-Schreiben.
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Schulden & InsolvenzVollstreckungsschutz-Härtefall-CheckDer Gerichtsvollzieher kommt und die Pfändung bedroht Ihre Existenz oder Gesundheit? Prüfen Sie den Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO.
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Miete & WohnenVorkaufsrecht des Mieters: Kann ich meine Wohnung selbst kaufen? (§ 577 BGB)Kostenloser Check zum Vorkaufsrecht des Mieters. Wird eine Mietwohnung nach der Ueberlassung in Wohnungseigentum umgewandelt und an einen Dritten verkauft, kann der Mieter zum selben Preis selbst kaufen (§ 577 BGB) - Ausnahme: Verkauf an Angehoerige.
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Immobilien & BauträgerWegerecht-Verjährungs-CheckDer Nachbar hat den Weg zugebaut? Prüfen Sie die Verjährung des Abwehranspruchs bei Grunddienstbarkeiten nach § 1028 BGB.
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Miete & WohnenZeitmietvertrag-Befristungsgrund-CheckWurde Ihre Wohnung nur auf Zeit vermietet? Prüfen Sie, ob diese Befristung rechtlich überhaupt zulässig und bindend ist (§ 575 BGB).
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Mietrecht

Alle Fragen im FAQ ›

Kann mein Vermieter mir wegen Eigenbedarf kündigen?

Ja, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt — § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB führt das als berechtigtes Interesse auf. Die Aufzählung des Absatzes 2 ist nicht abschließend; sie nennt Gründe, die „insbesondere“ ein berechtigtes Interesse begründen. Der Wunsch, durch anderweitige Vermietung eine höhere Miete zu erzielen, bleibt nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ausdrücklich außer Betracht.

Wie lege ich Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung ein (Härtefall)?

In Textform — nicht schriftlich — und spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses: § 574b Abs. 1 S. 1 BGB verlangt die Textform, § 574b Abs. 2 S. 1 BGB die Frist. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hingewiesen, kann der Mieter ihn noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären (§ 574b Abs. 2 S. 2 BGB). Inhaltlich setzt der Widerspruch eine Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 BGB voraus.

Welche Kündigungsfristen gelten für den Mieter?

Drei Monate: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB). Die vielzitierte Verlängerung nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate gilt nach § 573c Abs. 1 S. 2 BGB ausdrücklich nur für den Vermieter — für den Mieter bleibt es bei drei Monaten, gleich wie lange er wohnt. Eine für ihn nachteilige Abweichung ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).

Wann darf ich die Miete mindern und um wie viel?

Sobald ein Mangel die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, entfällt die Miete; ist die Tauglichkeit nur gemindert, ist eine „angemessen herabgesetzte“ Miete zu entrichten (§ 536 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB). Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht (S. 3). Einen Prozentsatz nennt § 536 BGB nicht; die verbreiteten Minderungstabellen stehen nicht darin. Bei energetischer Modernisierung nach § 555b Nr. 1 BGB bleibt die Minderung für drei Monate außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB).

Wann darf der Vermieter fristlos kündigen (Mietrückstand)?

Bei Verzug für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil, oder wenn der Rückstand über mehr als zwei Termine die Miete für zwei Monate erreicht (§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB). „Nicht unerheblich“ ist der Rückstand nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 BGB erst, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt. Die Kündigung wird nachträglich unwirksam, wenn der Vermieter bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs befriedigt wird (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB) — das gilt nicht, wenn dem in den letzten zwei Jahren bereits eine so unwirksam gewordene Kündigung vorausging (S. 2).

Rechtslexikon: Wichtige Begriffe im Mietrecht

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