(1) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet, soweit nicht nach § 78 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt.

(2) Die Berufung kann nur eingelegt werden,

a)
wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist,
b)
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt,
c)
in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder
d)
wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt, gegen das der Einspruch an sich nicht statthaft ist, wenn die Berufung oder Anschlussberufung darauf gestützt wird, dass der Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen habe.

(3) Das Arbeitsgericht hat die Berufung zuzulassen, wenn

1.
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
2.
die Rechtssache Rechtsstreitigkeiten betrifft
a)
zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen,
b)
über die Auslegung eines Tarifvertrags, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Arbeitsgerichts hinaus erstreckt, oder
c)
zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfs oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt, oder
3.
das Arbeitsgericht in der Auslegung einer Rechtsvorschrift von einem ihm im Verfahren vorgelegten Urteil, das für oder gegen eine Partei des Rechtsstreits ergangen ist, oder von einem Urteil des im Rechtszug übergeordneten Landesarbeitsgerichts abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.

(3a) Die Entscheidung des Arbeitsgerichts, ob die Berufung zugelassen oder nicht zugelassen wird, ist in den Urteilstenor aufzunehmen. Ist dies unterblieben, kann binnen zwei Wochen ab Verkündung des Urteils eine entsprechende Ergänzung beantragt werden. Über den Antrag kann die Kammer ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

(4) Das Landesarbeitsgericht ist an die Zulassung gebunden.

(5) Ist die Berufung nicht zugelassen worden, hat der Berufungskläger den Wert des Beschwerdegegenstands glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides Statt darf er nicht zugelassen werden.

(6) Für das Verfahren vor den Landesarbeitsgerichten gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Berufung entsprechend. Die Vorschriften über das Verfahren vor dem Einzelrichter finden keine Anwendung.

(7) Die Vorschriften der §§ 46c bis 46g, 49 Abs. 1 und 3, des § 50, des § 51 Abs. 1, der §§ 52, 53, 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 9, Abs. 2 und 4, des § 54 Absatz 6, des § 54a, der §§ 56 bis 59, 61 Abs. 2 und 3 und der §§ 62 und 63 über den elektronischen Rechtsverkehr, Ablehnung von Gerichtspersonen, Zustellungen, persönliches Erscheinen der Parteien, Öffentlichkeit, Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter, Güterichter, Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung, Vorbereitung der streitigen Verhandlung, Verhandlung vor der Kammer, Beweisaufnahme, Versäumnisverfahren, Inhalt des Urteils, Zwangsvollstreckung und Übersendung von Urteilen in Tarifvertragssachen gelten entsprechend.

(8) Berufungen in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind vorrangig zu erledigen.

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Arbeitsrecht: Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Leiharbeiter zuerst entlassen werden

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Aufgrund der Corona-Pandemie melden derzeit viele Unternehmen Kurzarbeit an. Der Arbeitsmarkt leidet darunter. Einige Unternehmen haben eine geringere Nachfrage, wodurch viele Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden. Mit der Rechtmäßigkeit solc
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Rassistische Beleidigung kann zur fristlosen Kündigung führen

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Beleidigt ein bereits einschlägig abgemahnter Arbeitnehmer einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe in Anwesenheit mehrerer anderer Kollegen durch den Ausstoß von Affenlauten wie „Ugah Ugah“, so kann dies ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein. Und zwar auch dann, wenn ein die Beleidigung außerhalb einer öffentlichen Betriesratsitzung fällt.  Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Arbeitszeit – Es besteht kein Anspruch auf halbe Urlaubstage

09.08.2019

Der Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zusammenhängend zu gewähren. Ist der Urlaubswunsch darauf gerichtet, den Urlaub in Kleinstraten zu zerstückeln, muss er nicht erfüllt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

28.06.2018

Bei einer außerdienstlichen Straftat ist nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Auch bei neu ausgestelltem Zeugnis darf sich der Arbeitgeber vertreten lassen

20.04.2018

Muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils berichtigen, so greifen auch bei der Neuausstellung die allgemeinen Zeugnisgrundsätze – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Zeugnis

Arbeitsrecht: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit rechtfertigt nicht immer eine Kündigung

26.02.2018

Die frühere Tätigkeit als inoffizieller Informant für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ist nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Langjährige Tätigkeit ist bei fristloser Kündigung zu berücksichtigen

26.02.2018

Ist der Arbeitnehmer bereits sehr lange beanstandungsfrei im Betrieb tätig, begründet dies ein erhebliches Bestandsschutzinteresse – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Wirksam abgemahnt wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit

11.01.2018

Wer während seiner Arbeitszeit auf dem Dienstcomputer ein Fußballspiel schaut, kann abgemahnt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Drohung mit Amoklauf kann fristlose Kündigung rechtfertigen

04.01.2018

Droht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mit Gefahren für Leben oder Leben kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen -  BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Illegaler Abruf von Meldedaten berechtigt zur Kündigung der Mitarbeiterin im Bürgeramt

23.10.2017

Verletzt eine Mitarbeiterin im Bürgeramt datenschutz- und melderechtliche Vorschriften, kann dies ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72 Grundsatz


(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 8 Gang des Verfahrens


(1) Im ersten Rechtszug sind die Arbeitsgerichte zuständig, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte nach Maßgabe des § 64 Abs. 1 statt. (3) Gegen di
zitiert 13 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 61 Inhalt des Urteils


(1) Den Wert des Streitgegenstands setzt das Arbeitsgericht im Urteil fest. (2) Spricht das Urteil die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Beklagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, daß die Handlung nicht binnen

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 78 Beschwerdeverfahren


Hinsichtlich der Beschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden gelten die für die Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte maßgebenden Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend. Für die Zulassung der Rech

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 62 Zwangsvollstreckung


(1) Urteile der Arbeitsgerichte, gegen die Einspruch oder Berufung zulässig ist, sind vorläufig vollstreckbar. Macht der Beklagte glaubhaft, daß die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, so hat das Arbeitsgericht auf se

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 56 Vorbereitung der streitigen Verhandlung


(1) Der Vorsitzende hat die streitige Verhandlung so vorzubereiten, daß sie möglichst in einem Termin zu Ende geführt werden kann. Zu diesem Zweck soll er, soweit es sachdienlich erscheint, insbesondere 1. den Parteien die Ergänzung oder Erläuterung

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 54 Güteverfahren


(1) Die mündliche Verhandlung beginnt mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien (Güteverhandlung). Der Vorsitzende hat zu diesem Zweck das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien unter freier Würdigun

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 53 Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter


(1) Die nicht auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse und Verfügungen erläßt, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Vorsitzende allein. Entsprechendes gilt für Amtshandlungen auf Grund eines Rechtshilfeersuchens. (2) Im übr

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 55 Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden


(1) Der Vorsitzende entscheidet außerhalb der streitigen Verhandlung allein 1. bei Zurücknahme der Klage;2. bei Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch;3. bei Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs;4. bei Säumnis einer Partei;4a. über die V

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 49 Ablehnung von Gerichtspersonen


(1) Über die Ablehnung von Gerichtspersonen entscheidet die Kammer des Arbeitsgerichts. (2) Wird sie durch das Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig, so entscheidet das Landesarbeitsgericht. (3) Gegen den Beschluß findet kein

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 46c Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung


(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 51 Persönliches Erscheinen der Parteien


(1) Der Vorsitzende kann das persönliche Erscheinen der Parteien in jeder Lage des Rechtsstreits anordnen. Im übrigen finden die Vorschriften des § 141 Abs. 2 und 3 der Zivilprozeßordnung entsprechende Anwendung. (2) Der Vorsitzende kann die Zula

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 63 Übermittlung von Urteilen in Tarifvertragssachen


Rechtskräftige Urteile, die in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag oder über das Bestehen oder Nichtbestehen des Tarifvertrags ergangen sind, sind alsbald der zuständigen obersten Landesbehörde und de

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 52 Öffentlichkeit


Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Beweisaufnahme und der Verkündung der Entscheidung ist öffentlich. Das Arbeitsgericht kann die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder für einen Teil der Verhandlung ausschließen, wenn

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 50 Zustellung


(1) Die Urteile werden von Amts wegen binnen drei Wochen seit Übermittlung an die Geschäftsstelle zugestellt. § 317 Abs. 1 Satz 3 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden. (2) Die §§ 173, 175 und 178 Absatz 1 Nummer 2 der Zivilprozessordnung s

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Arbeitsgericht Berlin Urteil, 25. Juni 2015 - 13 Ca 1661/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2021

Die Parteien streiten um die Zahlung von Arbeitsentgeld. 

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 20. Feb. 2019 - 2 Sa 402/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird für den

Landesarbeitsgericht München Urteil, 30. Jan. 2019 - 4 Sa 336/18

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. März 2018 - 32 Ca 1421/17 - in seinen Ziffern I. und II. unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert. 2. Es wird festgestellt

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Jan. 2016 - 9 Sa 788/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 14.07.2015, Az.: 11 Ca 15569/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Jan. 2016 - 9 Sa 786/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 14.07.2015, Az.: 11 Ca 15566/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Jan. 2016 - 9 Sa 789/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 14.07.2015, Az.: 11 Ca 15571/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Jan. 2015 - 20 Ca 11705/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 17.500,- festgesetzt. 4. Die Berufung wird gesondert zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 11. Nov. 2016 - 12 Ca 6016/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Tagesfrau im C… N…, im vertraglich vereinbarten Umfang von 25 Stunden pro Woche bei einer 5-Tage-Woche, bei 5 Stunden arbeitstäglich, weiter zu beschäftigen, hilfsw

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 19. Juli 2018 - 4 TaBV 153/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19. September 2017 - 1 BV 31/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Apr. 2018 - 7 Sa 752/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 27.09.2017 - 37 Ca 3671/17 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Partei

Arbeitsgericht Nürnberg Schlussurteil, 09. Feb. 2017 - 11 Ca 340/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Streitwert des Schlussurteils wird auf 9.996,56 € festgesetzt. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 4. Die Berufung wird gesondert zugelassen. Tatbe

Landesarbeitsgericht München Urteil, 05. Dez. 2016 - 3 Sa 619/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 07.07.2016 - 11 Ca 10402/15 -abgeändert und die Klage auch hinsichtlich der Anträge zu 1. und 2. abgewiesen. 2. Die Anschlussberufung der Klä

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 18. Feb. 2016 - 5 Sa 65/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 65/15 Urteil Datum: 18.02.2016 2 Ca 77/14 (Arbeitsgericht Bayreuth) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgeri

Landesarbeitsgericht München Urteil, 20. Apr. 2016 - 11 Sa 983/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az: 13 Ca 3620/15) vom 30.10.2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Pa

Landesarbeitsgericht München Urteil, 02. Feb. 2016 - 6 Sa 937/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 24.09.2015 - 5 Ca 749/15 abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Jan. 2016 - 10 Sa 544/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 24.02.2015, 5 Ca 1308/14, abgeändert: Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin mit Wirkung ab dem 01.03.2007 auf der

Landesarbeitsgericht München Urteil, 03. März 2016 - 3 Sa 985/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 08.10.2015- 12 Ca 15034/13-teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.550,00 &#x

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Dez. 2014 - 4 Sa 670/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17. Juni 2014 - 23 Ca 13672/13 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 4 Sa 557/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 6. Juni 2014 - 27 Ca 14113/13 - werden zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kl

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 15. März 2019 - 8 Sa 303/18

bei uns veröffentlicht am 15.03.2019

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 19.02.2018 wird auf Kosten des Berufungsklägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Okt. 2015 - 6 Sa 577/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 3. Juni 2014 - 21 Ca 10270/13 - wird auf Kosten der Klägerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Wert des Streitgegenstandes € 58.493,-

Landesarbeitsgericht München Urteil, 23. Sept. 2015 - 5 Sa 235/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 02.03.2015 - Az. 8 Ca 9846/14 -wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - 6 Sa 666/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 23. Juni 2015 -40 Ca 6952/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Sept. 2015 - 4 Sa 997/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 9 Ca 5446/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht München Endurteil, 05. Aug. 2015 - 9 Ca 14247/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) € 1.396,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 558,60 seit 16.9.2014, aus € 558,60 seit 16.10.2015 sowie aus 279,30 €

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Apr. 2018 - 11 Sa 42/18

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 24 Ca 495/17) vom 13.12.2017 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird, soweit sich die Berufung gegen die Verurte

Landesarbeitsgericht München Urteil, 28. März 2018 - 11 Sa 871/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 25 Ca 5629/17) vom 23.11.2017 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 05. März 2018 - 4 Sa 823/17

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor Der Antrag der Beklagten vom 2. Februar 2018 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 2. November 2017 - 11 Ca 160/16 - wird zurückgewiesen. Gründe

Landesarbeitsgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - 3 Sa 52/18

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 19.12.2017 - 6 Ca 268/17 - aufgehoben. Die Sache wird an das Arbeitsgericht Regensburg zurückverwiesen. 2. Die Kostenentscheidung - auch übe

Landesarbeitsgericht München Urteil, 24. Feb. 2015 - 6 Sa 407/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten und des Streitverkündeten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 16. April 2014 - 5 Ca 982/13 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 640/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Juni 2013 - 39 Ca 11319/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 579/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 8. Mai 2013 - 7 Ca 11415/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 09. Dez. 2014 - 6 Sa 550/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tatbestand Die Parteien streiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach einem vom Kläger angenommenen Betriebsübergang nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Insolvenzverwalter und um hieraus folgende Annahmeverz

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 10. Dez. 2014 - 2 Sa 379/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Datum: 10.12.2014 2 Ca 5976/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 26.03.2014 - 2 Ca 5976/13 - wird zurückgewiese

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 29. März 2017 - 2 Sa 293/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 03.06.2015, Az. 1 Ca 1775/14, teilweise abgeändert und insgesamt zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass das

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 20. Feb. 2018 - 6 SaGa 11/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 05.10.2017, Az.: 9 Ga 45/17, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen. Tatbestand Die Parteien streiten im

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 08. Feb. 2018 - 4 TaBVGa 16/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 6. Oktober 2017-14 BVGa 33/17 - wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten über einen Unterlassun

Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 10 Sa 820/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21.09.2017, 32 Ca 308/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbesta

Landesarbeitsgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - 3 Sa 690/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 13.09.2017 – 2 Ca 709/17 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - 4 Sa 370/15

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. April 2015 - 35 Ca 11866/14 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 04. Nov. 2015 - 10 Sa 533/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 08.05.2015, 9 Ca 7658/14, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Die Revisio

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Nov. 2016 - 42 Ca 11466/14

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12. Feb. 2016 - 42 Ca 11466/14 in Ziff. 1, 2, 5 abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens t

Landesarbeitsgericht München Urteil, 10. Feb. 2015 - 9 Sa 663/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 17.06.2014, Az.: 23 Ca 1116/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand D

Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Nov. 2018 - 7 Sa 365/18

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Kläge

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Dez. 2018 - 4 Sa 514/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.06.2018, Az. 31 Ca 1313/18, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 16. Nov. 2016 - 10 SaGa 14/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 29.06.2016 - 8 Ga 77/16 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Tatbestand Die Parteien streiten im Verfahren zur Einstweili

Landesarbeitsgericht München Urteil, 23. Nov. 2015 - 3 Sa 416/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 24.03.2015 - 40 Ca 6507/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die P

Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 446/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az. 22 Ca 14617/13, vom 26.02.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 431/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes B-Stadt (Az. 38 Ca 11919/14) vom 18.03.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Okt. 2015 - 4 Sa 527/15

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes München vom 21. April 2015 - 3 Ca 14163/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Referenzen

(1) Die Urteile werden von Amts wegen binnen drei Wochen seit Übermittlung an die Geschäftsstelle zugestellt. § 317 Abs. 1 Satz 3 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden. (2) Die §§ 173, 175 und 178 Absatz 1 Nummer 2 der Zivilprozessordnung sind auf die...