Rechtsdienstleister myRight scheitert mit Sammelklage Audi – Wir raten zur Einzelklage!

originally published: 03/09/2020 09:32, updated: 19/10/2022 17:16
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Eine der bisher umfangreichsten Sammelklagen gegen Audi scheiterte vergangene Woche am Landgericht Ingolstadt. Die Sammelklage wurde abgewiesen, da die Abtretungsvereinbarungen der 2.800 Audi-Kunden von dem Gericht für unzulässig erklärt wurden. Die Chancen für eine Einzelklage hingegen stehen weiterhin gut. Warum das so ist, erfahren Sie hier.

myRight bei der Sammelklage gegen Audi wirklich auf Seiten der Verbraucher?

Auch wenn sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Grundsatzurteil vom 25. Mai auf die Seite der Verbraucher gestellt hat, herrscht bei Sammelklagen noch Unklarheit darüber, welche Position die Karlsruher Richter diesbezüglich vertreten. Nun scheiterte der Rechtsdienstleister myRight mit seinen Forderungen vor dem Landgericht.

myRight hatte sich die Schadensersatzforderungen von 2.800 Audi-Käufern abtreten lassen und den Tochterkonzern von VW zu insgesamt mehr als 77 Millionen Euro verklagt – eine der bisher umfangreichsten Sammelklagen im Dieselskandal. Nach Auffassung des Gerichts sieht es jedoch so aus, als habe myRight dabei in erster Linie eigene Interessen verfolgt.

Verbraucher werden von myRight benachteiligt

Zwar sei es vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH im November 2019, bei der es um die Abtretung von Mietern an das Unterhemen LexFox ging, grundsätzlich zulässig, abgetretene Ansprüche durch Rechtsdienstleister wie myRight geltend zu machen, so das Landesgericht. Allerdings seien im vorliegenden Fall die Abtretungsansprüche nichtig.

Denn die Klägerin, myRight, habe die Käufer durch die Regelungen im Abtretungsvertrag unzumutbar benachteiligt. So wäre für einen Käufer die gesamte Rechtsverfolgung nicht mehr kostenfrei, sollte er sich dazu entscheiden, den angestrebten Vergleich zu widerrufen.

In der Folge entstünde ein „unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin“, so das Gericht in einer Pressemitteilung.

Damit sei die Abtretungsvereinbarung nichtig und die Klage deshalb abzuweisen. Denn ohne eine wirksame Abtretung könne myRight die Forderungen der Käufer nicht selbst geltend machen.

myRight will in Berufung gehen

Ein Sprecher des Rechtsdienstleisters teilte mit, dass man gegen das Urteil über die Sammelklage gegen Audi „höchstwahrscheinlich Berufung“ einlegen werde.

Als selbsternannter „Erfinder“ der Sammelklage reichte myRight als eine Marke des Inkassodienstleisters Financialright die größten Klagen in Ingolstadt und Braunschweig ein. Laut Unternehmenssprecher sind weitere 1.500 Klagen anhängig.

In dem gescheiterten Verfahren ging es um manipulierte Motoren des Typs EA-189 in Fahrzeugen von Audi, bei denen eine eingebaute Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand unter optimalen Bedingungen die Grenzwerte für Stickoxide einhält und auf der Straße deutlich mehr Schadstoffe ausstößt, als zugelassen sind.

myRight wirbt bei Verbrauchern damit, dass das Unternehmen den Käufern durch die Abtretung ihrer Forderungen Kosten und Risiken des Prozesses erspare. Im Gegenzug behält es sich 35 Prozent der erstrittenen Gelder ein, wenn die Klage erfolgreich war. Das Unternehmen forderte mit der Sammelklage von Audi die Erstattung des Kaufpreises plus Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Einzelklage gegen Audi für Betroffene weiterhin sinnvoll

Für VW und Audi ist das Urteil aus Ingolstadt eine Genugtuung. Schließlich entspricht es deren Auffassung, dass Sammelklagen wie diese, von einem außergerichtlichen Inkassodienstleister angeboten und extern finanziert, unzulässig seien.

Statt also nach jahrelangem Warten mit einer Sammelklage gegen Audi zu scheitern, empfehlen wir Besitzern eines betroffenen Dieselfahrzeugs per Einzelklage gegen VW und Audi vorzugehen. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Audi Abgasskandal.

Unserer Erfahrung nach lassen sich auf diese Weise Ansprüche wesentlich schneller durchsetzen. Nicht nur das: Die Nutzungsentschädigung fällt so deutlich geringer aus, da sie aufgrund des schnelleren Verfahrens weniger Kilometer mit Ihrem Diesel-Fahrzeug verfahren können. Folglich erhalten Sie eine höhere Rückzahlung des Autoherstellers.

Diesen Weg sollten Sie natürlich mit einem erfahrenen Rechtsexperten im Abgasskandal an Ihrer Seite einschlagen. Bei Ihrer Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse erörtern wir gerne Ihre persönlichen Chancen in einem kostenlosen Erstgespräch.

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Die Luxemburger Richter mussten in einem Mercedes-Fall darüber entschieden, ob die europäischen Vorgaben für Autobauer auch darauf zielen Individualinteressen zu schützen.  Der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bejahte diese Frage und meint, dass Autohersteller auch dann haftbar sind, wenn sie ohne Betrugsabsicht gehandelt haben. Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin  
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Die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten begründet einen Schadensersatzanspruch iHv. 100 Euro.
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