Strafprozeßordnung - StPO | § 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe

Strafprozeßordnung - StPO | § 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.

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published on 23/06/2009 00:00

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO §§ 459e, 459h; EGStGB Art. 293; EGGVG §§ 23, 29 Keine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Vorlegungsverfahren zur Frage des Rechtswegs für die Anfechtung nach Landesrecht zu treffe
published on 07/12/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 358/16 vom 7. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen erpresserischen Menschenraubs u.a. ECLI:DE:BGH:2016:071216B1STR358.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers
published on 06/04/2006 00:00

Tenor 1. Die Verfahren 2 VAs 37/05, 38/05, 8/06 und 9/06 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden; das Verfahren 2 VAs 37/05 führt. 2. Auf die Anträge der Verurteilten L. P. werden die Entschließungen der Staatsanwaltschaft K. - Zweigstelle
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