Strafprozeßordnung - StPO | § 469 Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige

(1) Ist ein, wenn auch nur außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlaßt worden, so hat das Gericht dem Anzeigenden, nachdem er gehört worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen. Die einem Nebenbeteiligten (§ 424 Absatz 1, § 438 Absatz 1, §§ 439, 444 Abs. 1 Satz 1) erwachsenen notwendigen Auslagen kann das Gericht dem Anzeigenden auferlegen.

(2) War noch kein Gericht mit der Sache befaßt, so ergeht die Entscheidung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig gewesen wäre.

(3) Die Entscheidung nach den Absätzen 1 und 2 ist unanfechtbar.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 105 Kostenentscheidung


(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde gelten § 464 Abs. 1 und 2, § 464a, § 464c, soweit die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher betroffen sind, die §§ 464d, 465, 466, 467a Abs. 1 und 2, § 469 Abs. 1 und 2, sowie die §§ 470, 472b und 473 Abs. 7 der
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 424 Einziehungsbeteiligte am Strafverfahren


(1) Richtet sich die Einziehung gegen eine Person, die nicht Beschuldigter ist, so wird sie auf Anordnung des Gerichts am Strafverfahren beteiligt, soweit dieses die Einziehung betrifft (Einziehungsbeteiligter). (2) Die Anordnung der Verfahrensbe

Strafprozeßordnung - StPO | § 444 Verfahren


(1) Ist im Strafverfahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung zu entscheiden (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), so ordnet das Gericht deren Beteiligung an dem Verfahren an, sowei

Strafprozeßordnung - StPO | § 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen


Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich.

Strafprozeßordnung - StPO | § 438 Nebenbetroffene am Strafverfahren


(1) Ist über die Einziehung eines Gegenstandes zu entscheiden, ordnet das Gericht an, dass eine Person, die weder Angeschuldigte ist noch als Einziehungsbeteiligte in Betracht kommt, als Nebenbetroffene an dem Verfahren beteiligt wird, soweit es die

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Bundesgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2012 - VI ZR 79/11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 79/11 Verkündet am: 28. Februar 2012 Holmes als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Amtsgericht Laufen Endurteil, 26. Okt. 2015 - 2 C 155/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Amtsgericht Laufen Az.: 2 C 155/15 IM NAMEN DES VOLKES Leitsatz: In dem Rechtsstreit ... - Kläger - Prozessbevollmächtigter: ... gegen ... - Beklagte - Prozessbevollmächtigter: .

Arbeitsgericht Köln Urteil, 06. Nov. 2014 - 11 Ca 3817/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 567,63 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2014. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. 3. Streitwert: 567,63 €. 4.

Amtsgericht Ibbenbüren Urteil, 10. Apr. 2014 - 3 C 18/14

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1 (Ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO). 2Entscheidungsgründe: 3Die Klage ist unbegründet. 4Dem Kläger steht kein An

Referenzen

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Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich.
(1) Ist im Strafverfahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung zu entscheiden (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), so ordnet das Gericht deren Beteiligung an dem Verfahren an, soweit es die Tat...
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