Strafprozeßordnung - StPO | § 453c Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung

(1) Sind hinreichende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Aussetzung widerrufen wird, so kann das Gericht bis zur Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses, um sich der Person des Verurteilten zu versichern, vorläufige Maßnahmen treffen, notfalls, unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, oder, wenn bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß der Verurteilte erhebliche Straftaten begehen werde, einen Haftbefehl erlassen.

(2) Die auf Grund eines Haftbefehls nach Absatz 1 erlittene Haft wird auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe angerechnet. § 33 Abs. 4 Satz 1 sowie die §§ 114 bis 115a, 119 und 119a gelten entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu § 130b SGB 5

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 130b SGB 5

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Gesetze | § 130b SGB 5

§ 130b SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 130b SGB 5 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 58 Weitere Entscheidungen


(1) Entscheidungen, die infolge der Aussetzung erforderlich werden (§§ 22, 23, 24, 26, 26a), trifft der Richter durch Beschluß. Der Staatsanwalt, der Jugendliche und der Bewährungshelfer sind zu hören. Wenn eine Entscheidung nach § 26 oder die Verhän
§ 130b SGB 5 wird zitiert von 2 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Strafprozeßordnung - StPO | § 304 Zulässigkeit


(1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig,

Strafprozeßordnung - StPO | § 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung


(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten un
§ 130b SGB 5 zitiert 5 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Strafprozeßordnung - StPO | § 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe


(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßr

Strafprozeßordnung - StPO | § 119 Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft


(1) Soweit dies zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, 112a) erforderlich ist, können einem inhaftierten Beschuldigten Beschränkungen auferlegt werden. Insbesondere kann angeordnet werden, dass 1. der Empfang von B

Strafprozeßordnung - StPO | § 33 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung


(1) Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach Anhörung der Beteiligten erlassen. (2) Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erk

Strafprozeßordnung - StPO | § 114 Haftbefehl


(1) Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet. (2) In dem Haftbefehl sind anzuführen 1. der Beschuldigte,2. die Tat, deren er dringend verdächtig ist, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale

Strafprozeßordnung - StPO | § 119a Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde


(1) Gegen eine behördliche Entscheidung oder Maßnahme im Untersuchungshaftvollzug kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Eine gerichtliche Entscheidung kann zudem beantragt werden, wenn eine im Untersuchungshaftvollzug beantragte behördlich

Referenzen - Urteile | § 130b SGB 5

Urteil einreichen

11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 130b SGB 5.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2015 - 12 ZB 12.599

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 200.343,76 EUR festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2015 - 12 ZB 12.601

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 636.403 Euro festgesetzt. G

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 21. Feb. 2018 - 18 Qs 4/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg vom 16.11.2017, Az. BwR 48 Ds 804 Js 25653/16, zuletzt aufrechterhalten mit Beschluss vom 14.02.2018, aufgehoben. 2. Die Kosten d

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 30. Jan. 2018 - 1 VRJs 91/17 jug

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 16.11.2017 (1 VRJs 91/17 jug) wird aufgehoben. Gründe I. 1 Durch Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Pirmasens vom 22.02.2017 (1 Ls 4372 Js

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Feb. 2017 - 9 K 6154/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor Es wird festgestellt, dass die unter Ziffer II. der Verfügung vom 3. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 8. Dezember 2014 ausgesprochene Untersagung, „innerhalb der nächsten 6 […] Monate ab Bekanntgabe (Zustellung) die

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 11. Jan. 2017 - 20 Ws 8/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund - 23. Kleine Strafvollstreckungskammer - vom 21.12.2016 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechts

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 13. Okt. 2016 - 10 K 5412/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass für seinen Eintritt in den Ruhestand die besondere Altersgrenze nach § 36 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) gilt.2 De

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 09. Feb. 2015 - 2 Ws 12/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 5, vom 16. Dezember 2014 wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Gründe I. 1 Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet

Landgericht Kleve Beschluss, 12. Feb. 2014 - 181 StVK 31/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1) Hinsichtlich der durch Urteil des Landgerichts En vom 30.10.#####/####.12.1999 angeordneten Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus wird die durch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.12.2013 bewilligte Aussetzung widerrufen (§ 67

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Aug. 2013 - 2 Ws 426/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Der Antrag des Untergebrachten auf Übersetzung der Senatsentscheidung vom 16.08.2013 – 2 Ws 426/13 – in die arabische Sprache wird abgelehnt. 1                                                Gründe:2

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 20. Feb. 2013 - 2 BvR 228/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2013

Tenor 1. § 22 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 10. Oktober 2007 (Sächsisches Gesetzes- und Verordnungsbl

Referenzen

(1) Gegen eine behördliche Entscheidung oder Maßnahme im Untersuchungshaftvollzug kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Eine gerichtliche Entscheidung kann zudem beantragt werden, wenn eine im Untersuchungshaftvollzug beantragte behördliche Entscheidung...