Strafprozeßordnung - StPO | § 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last.

(2) Die Kosten des Verfahrens, die der Angeschuldigte durch eine schuldhafte Säumnis verursacht hat, werden ihm auferlegt. Die ihm insoweit entstandenen Auslagen werden der Staatskasse nicht auferlegt.

(3) Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn der Angeschuldigte die Erhebung der öffentlichen Klage dadurch veranlaßt hat, daß er in einer Selbstanzeige vorgetäuscht hat, die ihm zur Last gelegte Tat begangen zu haben. Das Gericht kann davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn er

1.
die Erhebung der öffentlichen Klage dadurch veranlaßt hat, daß er sich selbst in wesentlichen Punkten wahrheitswidrig oder im Widerspruch zu seinen späteren Erklärungen belastet oder wesentliche entlastende Umstände verschwiegen hat, obwohl er sich zur Beschuldigung geäußert hat, oder
2.
wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht.

(4) Stellt das Gericht das Verfahren nach einer Vorschrift ein, die dies nach seinem Ermessen zuläßt, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen.

(5) Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn das Verfahren nach vorangegangener vorläufiger Einstellung (§ 153a) endgültig eingestellt wird.

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31/07/2019 05:14

Muss ein Unfallbeteiligter damit rechnen, dass ein Sachschaden von mindestens 1.500€ entstanden ist und entfernt dieser sich dennoch unerlaubt vom Unfallort, kann das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anordnen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
20/08/2018 12:01

Wird der einer Unfallflucht verdächtige Fahrzeughalter bei einer Befragung nicht als Beschuldigter belehrt, sind seine Angaben gegenüber einem Polizeibeamten unverwertbar – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafprozessrecht Berlin
11/07/2018 11:20

Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers in rechtlich einfach gelagerten Fällen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafprozessrecht Berlin
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11/07/2018 11:18

Zur Nichteröffnung des Verfahrens bei einer Internetbestellung von Betäubungsmitteln – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafprozessrecht Berlin
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(1) Steht ein Beschuldigter in Verdacht, eine Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen zu haben, und ist keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Nimmt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage zurück und stellt sie das Verfahren ein, so hat das Gericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben war, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeschuldigten die diesem erwachsenen notwendig

Ist für einen Angeschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig, hör- oder sprachbehindert ist, ein Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen worden, so werden die dadurch entstandenen Auslagen dem Angeschuldigten auferlegt, soweit er diese dur
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen u
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published on 02/07/2024 18:56

Landgericht Berlin Beschluss vom 22. März 2024 Az.: (544 KLs) 247 Js 70/23 (24/23)   In dem Einziehungsverfahren g e g e n O., geboren am xx.xx.xxxx in B.,   Rechtsbeistand Rechtsanwalt Dirk Streifler, Wilelmstraße 46, 10117 Be
published on 11/08/2023 00:38

AMTSGERICHT FRANKFURT (ODER) IM NAMEN DES VOLKES   Tenor Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wird abgelehnt. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten.  Gründe I. Die Sta
published on 20/04/2023 14:47

Nachdem Klimaaktivisten der Gruppierung "Aufstand der letzten Generation" eine Berliner Kreuzung blokiert haben, drohte einigen von ihnen, eine Verurteilung wegen Nötigung (§ 240 StGB) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 A
published on 12/04/2023 14:23

Landgericht Berlin Im Namen des Volkes   Az.:  (572) 281 Js 5769/16 Ns (44/18)   In der Strafsache   gegen   A, geboren am ... in Bulamarer, somalischer Staatsangehöriger,   wegen   Verstoßes gegen das A
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(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen...