Strafprozeßordnung - StPO | § 459g Vollstreckung von Nebenfolgen

(1) Die Anordnung der Einziehung oder der Unbrauchbarmachung einer Sache wird dadurch vollstreckt, dass die Sache demjenigen, gegen den sich die Anordnung richtet, weggenommen wird. Für die Vollstreckung gelten die Vorschriften des Justizbeitreibungsgesetzes.

(2) Für die Vollstreckung der Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, gelten die §§ 459, 459a sowie 459c Absatz 1 und 2 entsprechend.

(3) Für die Vollstreckung nach den Absätzen 1 und 2 gelten außerdem die §§ 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, § 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § 131 Absatz 1. § 457 Absatz 1 bleibt unberührt. Vor gerichtlichen Entscheidungen unterbleibt die Anhörung des Betroffenen, wenn sie den Zweck der Anordnung gefährden würde.

(4) Das Gericht ordnet den Ausschluss der Vollstreckung der Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuchs an, soweit der aus der Tat erwachsene Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erloschen ist. Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind.

(5) In den Fällen des Absatzes 2 unterbleibt auf Anordnung des Gerichts die Vollstreckung, soweit sie unverhältnismäßig wäre. Die Vollstreckung wird auf Anordnung des Gerichts wieder aufgenommen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden oder eintreten, die einer Anordnung nach Satz 1 entgegenstehen. Vor der Anordnung nach Satz 2 unterbleibt die Anhörung des Betroffenen, wenn sie den Zweck der Anordnung gefährden würde. Die Anordnung nach Satz 1 steht Ermittlungen dazu, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Vollstreckung vorliegen, nicht entgegen.

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Strafprozessrecht: Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände

19.01.2017

Die Beschlagnahme endet in dem Moment, in dem das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafgesetzbuch - StGB | § 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern


(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an. (2) Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Gericht auch deren Einzieh
zitiert 11 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 98 Verfahren bei der Beschlagnahme


(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen ei

Strafprozeßordnung - StPO | § 102 Durchsuchung bei Beschuldigten


Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowo

Strafprozeßordnung - StPO | § 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken


(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwil

Strafprozeßordnung - StPO | § 111c Vollziehung der Beschlagnahme


(1) Die Beschlagnahme einer beweglichen Sache wird dadurch vollzogen, dass die Sache in Gewahrsam genommen wird. Die Beschlagnahme kann auch dadurch vollzogen werden, dass sie durch Siegel oder in anderer Weise kenntlich gemacht wird. (2) Die Bes

Strafprozeßordnung - StPO | § 73 Auswahl des Sachverständigen


(1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch den Richter. Er soll mit diesen eine Absprache treffen, innerhalb welcher Frist die Gutachten erstattet werden können. (2) Sind für gewisse Arten von

Strafprozeßordnung - StPO | § 111f Vollziehung des Vermögensarrestes


(1) Der Vermögensarrest in eine bewegliche Sache, in eine Forderung oder ein anderes Vermögensrecht, das nicht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegt, wird durch Pfändung vollzogen. Die §§ 928 und 930 der Zivilprozessordnung

Strafprozeßordnung - StPO | § 111k Verfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes


(1) Beschlagnahme und Vermögensarrest werden durch die Staatsanwaltschaft vollzogen. Die erforderlichen Eintragungen in das Grundbuch und in die in § 111c Absatz 4 genannten Register sowie die in § 111c Absatz 4 genannten Anmeldungen werden auf Ersuc

Strafprozeßordnung - StPO | § 459a Bewilligung von Zahlungserleichterungen


(1) Nach Rechtskraft des Urteils entscheidet über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen (§ 42 des Strafgesetzbuches) die Vollstreckungsbehörde. (2) Die Vollstreckungsbehörde kann eine Entscheidung über Zahlungserleichterunge

Strafprozeßordnung - StPO | § 131 Ausschreibung zur Festnahme


(1) Auf Grund eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls können der Richter oder die Staatsanwaltschaft und, wenn Gefahr im Verzug ist, ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Ausschreibung zur Festnahme veranlass

Strafprozeßordnung - StPO | § 457 Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl


(1) § 161 gilt sinngemäß für die in diesem Abschnitt bezeichneten Zwecke. (2) Die Vollstreckungsbehörde ist befugt, zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe einen Vorführungs- oder Haftbefehl zu erlassen, wenn der Verurteilte auf die an ihn ergang

Strafprozeßordnung - StPO | § 459 Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungsgesetzes


Für die Vollstreckung der Geldstrafe gelten die Vorschriften des Justizbeitreibungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2020 - 5 ARs 20/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 ARs 20/19 vom 6. Februar 2020 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. hier: Anfrage des 1. Strafsenats vom 11. Juli 2019 – 1 StR 467/18 ECLI:DE:BGH:2020:060220B5ARS20.19.0 Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2019 - 2 StR 8/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 8/19 vom 19. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:190219B2STR8.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2019 - 5 StR 569/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 569/18 vom 7. März 2019 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070319U5STR569.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2019 - 4 StR 45/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 45/19 vom 28. März 2019 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige u.a. ECLI:DE:BGH:2019:280319B4STR45.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhö

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2019 - 5 StR 95/19

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 95/19 vom 8. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls mit Waffen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:080519U5STR95.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. Mai 2019,

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19

bei uns veröffentlicht am 17.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 62/19 vom 17. Juni 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2019:170619B4STR62.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2012 - 4 StR 137/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 137/12 vom 25. September 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18

bei uns veröffentlicht am 11.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 467/18 vom 11. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:110719B1STR467.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Ju

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juni 2014 - 5 StR 494/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 494/13 vom 4. Juni 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juni 2014 beschlos

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2019 - 2 StR 194/19

bei uns veröffentlicht am 18.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 194/19 vom 18. Dezember 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion u. a. ECLI:DE:BGH:2019:181219U2STR194.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2019 - 1 StR 434/19

bei uns veröffentlicht am 22.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 434/19 vom 22. Oktober 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hier: Revision des Angeklagten I. ECLI:DE:BGH:2019:221019B1STR434.19.0

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2019 - 3 StR 277/19

bei uns veröffentlicht am 13.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 277/19 vom 13. November 2019 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2019:131119B3STR277.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Gene

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 144/18 vom 12. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen erpresserischen Menschenraubs u.a. ECLI:DE:BGH:2018:120718U3STR144.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2011 - 4 StR 516/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 516/11 vom 23. November 2011 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwal

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2018 - 4 StR 78/18

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 78/18 vom 27. September 2018 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:270918U4STR78.18.0 Der 4. Strafsenat d

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Okt. 2018 - 3 StR 283/18

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 283/18 vom 4. Oktober 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchten Betrugs u.a. ECLI:DE:BGH:2018:041018U3STR283.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4.

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Okt. 2018 - 3 StR 251/18

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 251/18 vom 4. Oktober 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchten Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:041018U3STR251.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4.

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2018 - 3 StR 447/18

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 447/18 vom 14. November 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:141118B3STR447.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung d

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2010 - IX ZR 138/09

bei uns veröffentlicht am 11.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 138/09 Verkündet am: 11. Mai 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 39 Abs. 1 Nr. 3 De

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2018 - 5 StR 198/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB §§ 73, 73c Zu den Voraussetzungen und Folgen eines wirksamen Verzichts im Zusammenhang mit der Einziehung des Wertes von Taterträgen. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 5 StR 1

Oberlandesgericht München Urteil, 19. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 28. Juli 2017 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 651/17 vom 15. Mai 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:150518U1STR651.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2018 - 3 StR 577/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 577/17 vom 22. März 2018 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:220318B3STR577.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2018 - 3 StR 42/18

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 42/18 vom 22. März 2018 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges ECLI:DE:BGH:2018:220318B3STR42.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2018 - 5 StR 600/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 600/17 vom 6. Februar 2018 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:060218B5STR600.17.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf A

Landgericht Trier Urteil, 27. Sept. 2017 - 8031 Js 20631/16 jug. 2a Ns

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Gründe I. 1 Die Berufungsbeschränkung ist wirksam, §§ 2 Abs. 2 JGG, 318 S. 1 StPO. Eine isolierte Anfechtung einer unterbliebenen oder fehlerhaften Einziehungsentscheidung ist grundsätzlich und insbesondere auch im Jugendstrafrecht zulässig (BG

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Dez. 2014 - III-2 Ws 605-606/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Der Antrag des Verurteilten anzuordnen, dass die Vollstreckung des durch Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9. Juli 2009 angeordneten Verfalls von Wertersatz in Höhe von 150.000 Euro unterble

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2014 - 4 StR 60/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 60/14 vom 4. Dezember 2014 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StPO § 111i Abs. 2 1. Eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 Satz 1

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Für die Vollstreckung der Geldstrafe gelten die Vorschriften des Justizbeitreibungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(1) Nach Rechtskraft des Urteils entscheidet über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen (§ 42 des Strafgesetzbuches) die Vollstreckungsbehörde. (2) Die Vollstreckungsbehörde kann eine Entscheidung über Zahlungserleichterungen nach Absatz...
(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion...
(1) Die Beschlagnahme einer beweglichen Sache wird dadurch vollzogen, dass die Sache in Gewahrsam genommen wird. Die Beschlagnahme kann auch dadurch vollzogen werden, dass sie durch Siegel oder in anderer Weise kenntlich gemacht wird. (2) Die Beschlagnahme...
(1) Der Vermögensarrest in eine bewegliche Sache, in eine Forderung oder ein anderes Vermögensrecht, das nicht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegt, wird durch Pfändung vollzogen. Die §§ 928 und 930 der Zivilprozessordnung gelten...
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(1) Auf Grund eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls können der Richter oder die Staatsanwaltschaft und, wenn Gefahr im Verzug ist, ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Ausschreibung zur Festnahme veranlassen. (2)...
(1) § 161 gilt sinngemäß für die in diesem Abschnitt bezeichneten Zwecke. (2) Die Vollstreckungsbehörde ist befugt, zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe einen Vorführungs- oder Haftbefehl zu erlassen, wenn der Verurteilte auf die an ihn ergangene Ladung zum...