Strafprozeßordnung - StPO | § 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen

(1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens gehören auch die zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens (§§ 364a und 364b) entstandenen Kosten, soweit sie durch einen Antrag des Verurteilten verursacht sind.

(2) Zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören auch

1.
die Entschädigung für eine notwendige Zeitversäumnis nach den Vorschriften, die für die Entschädigung von Zeugen gelten, und
2.
die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu erstatten sind.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 109a


(1) War gegen den Betroffenen in einem Bußgeldbescheid wegen einer Tat lediglich eine Geldbuße bis zu zehn Euro festgesetzt worden, so gehören die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts nur dann zu den notwendigen Auslagen (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 der
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 364b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens


(1) Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger schon für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens, wenn 1. hinreichende tatsächli

Strafprozeßordnung - StPO | § 364a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren


Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die M

Strafprozeßordnung - StPO | § 91 Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung


(1) Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. (2) Es kann angeor

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2014 - III ZR 37/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 37/13 Verkündet am: 23. Januar 2014 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GVG § 198 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2010 - VI ZR 17/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 17/10 Verkündet am: 16. November 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 302 Die dem S

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 23. Juni 2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Tenor Der Erinnerung der Betroffenen, eingelegt vom Wahlverteidiger Rechtsanwalt P. am 17.03.2017, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg-Zweigstelle Alzenau vom 09.03.2017, wird insoweit antragsgemäß abg

Finanzgericht Münster Urteil, 20. Nov. 2018 - 15 K 655/16 E

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob Aufwendungen für Strafverteidiger als Werbungskosten bei den Einkünften aus nich

Landgericht Hamburg Beschluss, 02. Okt. 2018 - 616 Qs 15/18

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts N. vom 16.05.2018 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 30.04.2018 wird verworfen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. Gründe I

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 16. Aug. 2018 - 1 Ws 151/18

bei uns veröffentlicht am 16.08.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Der Antrag der Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Urteils der 3. Strafkammer des Lan

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Apr. 2018 - 20 Ws 78/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalt J. werden der seinen Kosten-festsetzungsantrag vom 28.08.2015 zurückweisende Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 08.12.2017 sowie die seine dagegen eingelegte sofortige Beschwerde be

Amtsgericht Eisleben Beschluss, 25. Apr. 2018 - 12 OWi 284/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor 1. Auf den Antrag der Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wird der Kostenbescheid der Bußgeldbehörde vom 01.09.2016 aufgehoben. Folgende Beträge werden zur Erstattung festgesetzt: - 80,00 € Grundgebühr nach Nr. 5100 der Anl. 1 z

Landgericht Bad Kreuznach Beschluss, 25. Juli 2017 - 2 Qs 61/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

1. Der Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 12.05.2017 (AZ.: 40 Ls 1042 Js 18697/13) wird in der Nr. 2 aufgehoben. 2. Das Verfahren wird an das Amtsgericht - Rechtspflegerin - zur Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag des Beschwer

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 29. Apr. 2017 - 2 Ws 140/17

bei uns veröffentlicht am 29.04.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird dem Senat übertragen. 2. Die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Einzelrichters der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 4. Januar 2016 wird mit der Ma

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Nov. 2016 - 20 Ws 276/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Freigesprochenen gegen den Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 07.09.2016 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittel zu tragen. Gründe I. 1

Landgericht Tübingen Beschluss, 15. Juni 2016 - 9 Qs 37/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Reutlingen vom 29.02.2016 werden die S. gemäß dem Urteil des Amtsgerichts Reutlingen vom 21.12.2015 aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 09. Mai 2016 - 3 KO 123/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tatbestand A. 1 Streitig ist die Erstattung der Terminsgebühr sowie der Reisekosten für den Kläger als Rechtsanwalt für die mündliche Revisions-Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof in München in eigener Sache oder in Untervollmacht des von ih

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 13. Okt. 2015 - 2 BvR 2436/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 24. September 2013 - 381 OWi 127 Js 19437/13 - verletzt, soweit darin über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betro

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Aug. 2015 - 14 Qs 34/15

bei uns veröffentlicht am 31.08.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Nach dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 20.11.2014, AZ: 7 Cs-30Js 7651/13-668/13, werden die dem früheren Angeklagte

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Juni 2015 - VI B 133/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. November 2014  12 K 177/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Wuppertal Beschluss, 13. Apr. 2015 - 23 Qs-622 Js 3178/13-43/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des ehemaligen Angeklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 15. Dezember 2014 (Az. 31 Cs 501/13) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise aufgehoben und wie folgt

Amtsgericht Kleve Beschluss, 29. Jan. 2015 - 12 Cs-801 Js 522/12-965/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 23.10.2013, AZ: 12 Cs-801 Js 522/12-965/12, werden die dem früheren Angeklagten aus der Landeskasse gemäß § 467 StPO zu erstattenden notwendigen Auslagen festgesetzt auf 650,93 EUR (sechshundertfün

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2014 - 1 StR 324/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 3 2 4 / 1 4 vom 17. Dezember 2014 in der Strafsache gegen wegen leichtfertiger Steuerverkürzung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 17. Dezember 2014, an der teilgen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Okt. 2014 - 2 Ws 495/14 Vollz

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

weitere Fundstellen ... Tenor Die Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 13. August 2014 wird als unzulässig verworfen. Der Strafgefangene trägt die Kost

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Aug. 2014 - III-2 Ws 344/14

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschlussdahingehend abgeändert, dass die Festsetzung der Auslagen zu Gunsten von Rechtsanwältin St, Rechtsanwaltskanzlei….aus K aus abgetretenem Recht des ehemaligen Angeklagten erfolgt. Im Ü

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Juli 2014 - 1 Ws 305/14

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem früheren Angeklagen aus der Landeskasse gem. § 153 Abs. 2 StPO zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 5.642,33 Euro festgesetzt werden. Die weitergehende

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Juni 2014 - 14 K 9377/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutre

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 09. Jan. 2014 - 1 Ws 770/13

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des ehemaligen Angeklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Magdeburg vom 11. November 2013 insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Erstattung von Reisekosten und Abwesenheitsgeld des Vertei

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Nov. 2010 - I Ws 260/10

bei uns veröffentlicht am 08.11.2010

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit es die Höhe der von dem Verurteilten zu erstattenden Kosten der Pflichtverteidigung (Nr. 9007 KVGKG) betrifft. 2. Die von dem Beschwerdeführer der Staatskasse zu erstattenden Zahlungen

Amtsgericht Konstanz Beschluss, 12. Dez. 2006 - 8 Cs AK 590/05

bei uns veröffentlicht am 12.12.2006

Tenor [Anmerkung der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor wurde vom Gericht nicht mitgeteilt] Gründe   I. 1  Durch o.g. Urteil wurde der ehem. Angeklagte freigesprochen und die Kosten sowie die n

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Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung...
(1) Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger schon für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens, wenn 1. hinreichende tatsächliche...
(1) Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. (2) Es kann angeordnet werden...