Strafprozeßordnung - StPO | § 458 Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung

(1) Wenn über die Auslegung eines Strafurteils oder über die Berechnung der erkannten Strafe Zweifel entstehen oder wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben werden, so ist die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen.

(2) Das Gericht entscheidet ferner, wenn in den Fällen des § 454b Absatz 1 bis 3 sowie der §§ 455, 456 und 456c Abs. 2 Einwendungen gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde erhoben werden oder wenn die Vollstreckungsbehörde anordnet, daß an einem Ausgelieferten, Abgeschobenen, Zurückgeschobenen oder Zurückgewiesenen die Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung nachgeholt werden soll, und Einwendungen gegen diese Anordnung erhoben werden.

(3) Der Fortgang der Vollstreckung wird hierdurch nicht gehemmt; das Gericht kann jedoch einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung anordnen. In den Fällen des § 456c Abs. 2 kann das Gericht eine einstweilige Anordnung treffen.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch - StGBEG | Art 313 Noch nicht vollstreckte Strafen


(1) Rechtskräftig verhängte Strafen wegen solcher Taten, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, werden mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. Der Straferlaß ers
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 462 Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde


(1) Die nach § 450a Abs. 3 Satz 1 und den §§ 458 bis 461 notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen trifft das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. Dies gilt auch für die Wiederverleihung verlorener Fähigkeiten und Rechte (§ 45b d

Strafprozeßordnung - StPO | § 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts


(1) Wird gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe vollstreckt, so ist für die nach den §§ 453, 454, 454a und 462 zu treffenden Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig, in deren Bezirk die Strafanstalt liegt, in die der Verurteilte z
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 454b Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen; Unterbrechung


(1) Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen sollen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden. (2) Sind mehrere Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen nacheinander zu vollstrecken, so unterbricht die Vollstreckungs

Strafprozeßordnung - StPO | § 455 Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit


(1) Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt. (2) Dasselbe gilt bei anderen Krankheiten, wenn von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist.

Strafprozeßordnung - StPO | § 456 Vorübergehender Aufschub


(1) Auf Antrag des Verurteilten kann die Vollstreckung aufgeschoben werden, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen. (2) Der Strafaufschub da

Strafprozeßordnung - StPO | § 456c Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes


(1) Das Gericht kann bei Erlaß des Urteils auf Antrag oder mit Einwilligung des Verurteilten das Wirksamwerden des Berufsverbots durch Beschluß aufschieben, wenn das sofortige Wirksamwerden des Verbots für den Verurteilten oder seine Angehörigen eine

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41 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2009 - 5 AR (VS) 10/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2009

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO §§ 459e, 459h; EGStGB Art. 293; EGGVG §§ 23, 29 Keine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Vorlegungsverfahren zur Frage des Rechtswegs für die Anfechtung nach Landesrecht zu treffe

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2006 - 5 StR 585/05

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 66b Abs. 2 StPO §§ 275a, 462a Abs. 1 Satz 3 GVG § 74f 1. „Neu“ im Sinne der Rechtsprechung zu § 66b StGB sind nur solche Tatsachen, die nach der letzten Möglichkeit, Sicherungsverwahrun

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Aug. 2010 - 5 AR (VS) 22/10

bei uns veröffentlicht am 04.08.2010

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja BtMG § 35 Eine nach § 454b Abs. 2 StPO unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Aug. 2010 - 5 AR (VS) 23/10

bei uns veröffentlicht am 04.08.2010

5 AR (VS) 23/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 4. August 2010 in der Beschwerdesache gegen – Beschwerdegegner – vertreten durch: Rechtsanwalt hier: Rechtsbeschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Beschwerdeführerin – Der 5.

Landgericht Bayreuth Beschluss, 07. Dez. 2017 - StVK 1370/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Es wird festgestellt, dass die Zeit der Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB vollständig, also über zwei Drittel hinaus auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 9 Monate

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2017 - 1 Ws 735/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 07.12.2017 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels einschließli

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 29. Apr. 2014 - 2 Ws 154/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Untergebrachten B. gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 06.03.2014 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 22. Dez. 2017 - 1 Ws 508/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 04.08.2017 aufgehoben. II. Die vom Verurteilten im gegenständlichen Verfahren erlittene Auslieferungshaft wird im Verhält

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 30. Jan. 2018 - 1 VRJs 91/17 jug

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 16.11.2017 (1 VRJs 91/17 jug) wird aufgehoben. Gründe I. 1 Durch Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Pirmasens vom 22.02.2017 (1 Ls 4372 Js

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 21. Dez. 2017 - 2 BvR 2772/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Juli 2017 - 2 Ws 162/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 12.05.2017 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu t

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2016 - 3 StR 440/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 440/16 vom 13. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2016:131216B3STR440.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Okt. 2016 - 1 Ws 146/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Ulm wird der Beschluss des Landgerichts Ravensburg - 1. Strafvollstreckungskammer - vom 30. August 2016 a u f g e h o b e n , soweit in diesem Beschluss festgele

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 18. Juli 2016 - 2 Ws 130/16, 2 Ws 339/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor 1. Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 17. März 2016 wird auf seine Kosten (§ 465 Abs. 1 StPO analog) als unzulässig verworfen. 2. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der auswärt

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 09. Juni 2016 - 20 VAs 1/16

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor 1. Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung über den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Rostock vom 12.04.2016 - 2 Zs 188/16 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugel

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 18. Feb. 2016 - 2 BvR 2191/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. August 2013 - 1 Ws 160/13 - und der Beschluss des Landgerichts Ellwangen vom 23. Juli 2013 - 5 StVK 322/13 -B - verletzen den Beschwerde

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Okt. 2015 - 3 Ws 392/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen. 1G r ü n d e : 2I. 3Durch Urteil der Strafkammer III – Große Jugendkammer als Jugendschutzkammer – des Landgerichts Detmold vom 18. Novem

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 31. Juli 2015 - 2 Ws 319 - 322/15; 2 Ws 319/15; 2 Ws 320/15; 2 Ws 321/15; 2 Ws 322/15

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Freiburg vom 9. Juni 2015 aufgehoben. 2. Die Sache wird zur weiteren Behandlung an die Staatsanwaltschaft Memmingen zur

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. März 2015 - 3 Ws 114-116/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Der Beschluss der 15. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld vom 27.02.2015 wird aufgehoben, soweit die bedingte Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft in den Verfahren StA Bochum 530 Js 1026/06, StA Bochum 5 Js 336/07 und

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 11. März 2015 - 1 Ws 32/15

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 26. Januar 2015 aufgehoben. Die Sache wird an die zuständige Kleine Strafkammer des Landgerichts Berlin abgegeben. Die Kosten des Beschwerdever

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Dez. 2014 - 2 Ws 427 - 430/14; 2 Ws 427/14; 2 Ws 428/14; 2 Ws 429/14; 2 Ws 430/14

bei uns veröffentlicht am 29.12.2014

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaften Offenburg und Baden-Baden gegen den Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Offenburg vom 5. Dezember 2014 werden als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten des Bes

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Aug. 2014 - 5 Ws 231 u. 232/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor Beide Beschwerden werden auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen. 1Gründe: 2I. 3Der Verurteilte, der sich seit dem 16. Juli 2013 in Untersuchungshaft befunden hat, wurde am 10. Dezember 2013 durch das Landgericht Essen wegen sch

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 22. Juli 2014 - 20 Ws 178/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Großen Strafkammer 2 als Schwurgericht des Landgerichts Schwerin vom 23.05.2014 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurteilte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss, 09. Mai 2014 - 2 AGH 4/14

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor Der Antrag der Antragstellerin vom 10.02.2014, gerichtet auf aufschiebende Wirkung des mit Urteil des Anwaltsgerichts Köln vom 16.05.2012 verhängten Vertretungsverbotes, wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen; Gerichtskosten werden nich

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Feb. 2014 - III-3 Ausl 22/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor Der Beschluss wird aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Das Amtsgericht D verurteilte den Beschwerdeführer a

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 07. Feb. 2014 - Ws 9/14

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe I. 1. 1 Das Landgericht Schwerin verurteilte den Beschwerdeführer am 15.05.2007 - 32 KLs 2/07

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 11. Dez. 2013 - 2 BvR 1373/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem Beschwerde

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 08. Apr. 2013 - 2 BvR 2567/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2013

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 29. September 2010 - 1 Ws 421/10 - und der Beschluss des Landgerichts Hannover vom 30. Juli 2010 - 31 KLs 3171 Js 30705/06 (68/06) - sowie die L

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 02. Aug. 2012 - I Ws 219/12

bei uns veröffentlicht am 02.08.2012

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit mit ihm auch der Rest der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Stendal vom 05.05.2003 - 502 Ks - 301 Js 13602/01 - 3/01 - nach Verbüßung von mehr als zwei Dritteln der St

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Dez. 2011 - 2 VAs 21/11

bei uns veröffentlicht am 29.12.2011

Tenor Der Antrag des A. auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 17. Juni 2011 - 8 Zs 1066/11 - wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelas

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Nov. 2011 - 2 Ws 224/11

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - X. vom 18. Mai 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, a

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 02. Feb. 2011 - 1 VAs 1/11

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

Tenor Der Strafsenat ist für die Entscheidung in vorliegender Sache nicht zuständig und übersendet die Akten daher an das zuständige Amtsgericht G. Gründe I. 1 Das Amtsgericht G. hat X. durch Urt

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Nov. 2010 - 4 Ws 213/10

bei uns veröffentlicht am 22.11.2010

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten werden der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Tübingen vom 13. Oktober 2010 und die Verfügung der Staatsanwaltschaft Tübingen vom 12. Juli 2010 a u f g e h o b e n

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Sept. 2010 - 1 Ws 108/10

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt: Ist in den Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Angeklagten in der Sicherungsverwahrung weg

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Sept. 2010 - 2 BvR 2242/09

bei uns veröffentlicht am 10.09.2010

Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung der Berichtigung eines Strafur

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 01. Sept. 2010 - 2 Ws 370/10

bei uns veröffentlicht am 01.09.2010

Tenor Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt: Ist in den Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet worden ist, die

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 09. März 2010 - 2 BvR 3012/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2010

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19. November 2009 - 3 Ws 419/09 -, der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 5. Oktober 2009 - 18 StVK 265/09 - R - und der Bescheid

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 19. Nov. 2008 - 1 Ws 368/08

bei uns veröffentlicht am 19.11.2008

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. Oktober 2008 aufgehoben. 2. Der An

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Okt. 2008 - 4 Ws 202/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts – Strafvollstreckungskammer – vom 04. September 2008 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründ

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Nov. 2004 - 2 VAs 34/04

bei uns veröffentlicht am 03.11.2004

Tenor Der Antrag des O. D. auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Geschäftswert wird auf 3.000 EUR festgesetzt. Gründe   1  I. Der Antragsteller

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. März 2003 - 2 Ws 36/2003; 2 Ws 36/03

bei uns veröffentlicht am 20.03.2003

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Ulm - Strafvollstreckungskammer - vom 20. Februar 2003 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe

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(1) Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen sollen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden. (2) Sind mehrere Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen nacheinander zu vollstrecken, so unterbricht die Vollstreckungsbehörde die...
(1) Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt. (2) Dasselbe gilt bei anderen Krankheiten, wenn von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist. (3) Die...
(1) Auf Antrag des Verurteilten kann die Vollstreckung aufgeschoben werden, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen. (2) Der Strafaufschub darf den...
(1) Das Gericht kann bei Erlaß des Urteils auf Antrag oder mit Einwilligung des Verurteilten das Wirksamwerden des Berufsverbots durch Beschluß aufschieben, wenn das sofortige Wirksamwerden des Verbots für den Verurteilten oder seine Angehörigen eine erhebliche...