Strafprozeßordnung - StPO | § 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung

(1) Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.

(2) Kehrt der Verurteilte zurück, so kann die Vollstreckung nachgeholt werden. Für die Nachholung einer Maßregel der Besserung und Sicherung gilt § 67c Abs. 2 des Strafgesetzbuches entsprechend. Die Vollstreckungsbehörde kann zugleich mit dem Absehen von der Vollstreckung die Nachholung für den Fall anordnen, dass der Verurteilte zurückkehrt, und hierzu einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl erlassen sowie die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen, insbesondere die Ausschreibung zur Festnahme, veranlassen; § 131 Abs. 4 sowie § 131a Abs. 3 gelten entsprechend. Der Verurteilte ist zu belehren.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 131 Ausschreibung zur Festnahme


(1) Auf Grund eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls können der Richter oder die Staatsanwaltschaft und, wenn Gefahr im Verzug ist, ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Ausschreibung zur Festnahme veranlass

Strafprozeßordnung - StPO | § 131a Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung


(1) Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist. (2) Absatz 1 gilt auch für Ausschreibungen des Beschuldigten, soweit sie zur Sicherstellung eine

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61 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2009 - 4 StR 97/09

bei uns veröffentlicht am 29.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 97/09 vom 29. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. Oktober 2009, an der teilgenommen haben: Vorsitzend

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2010 - V ZB 210/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 210/10 vom 28. Oktober 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 23 Abs. 1 Satz 4, § 417 Abs. 1 Ein nicht unterschriebener verfahrensleitender Antrag (hier:

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2012 - 5 AR (VS) 40/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 454b Abs. 2 StVollstrO § 43 Strafreste, deren Aussetzung widerrufen worden ist, nehmen nicht an der durch § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 57, 57a StGB gewährleisteten

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2006 - 5 StR 330/06

bei uns veröffentlicht am 05.09.2006

5 StR 330/06 (alt: 5 StR 394/05, 5 StR 239/04) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 5. September 2006 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. September 2006 beschlossen: Di

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2000 - 1 StR 483/99

bei uns veröffentlicht am 15.03.2000

Nachschlagewerk: nein BGHSt: nein Veröffentlichung: ja _________________________ EuAlÜbk Art. 14, 19 Abs. 2 StGB § 51 IRG §§ 68, 72 Zur zeitgleichen Aburteilung transnationaler Serienstraftaten in zwei Staaten. BGH, Urt. vom 15. März 2000

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2017 - 2 ARs 62/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 62/17 2 AR 18/17 vom 21. Februar 2017 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Az.: 23 StVK 1128/16 Landgericht Hildesheim Az.: 22 KLs 39

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2003 - 5 StR 407/02

bei uns veröffentlicht am 07.04.2003

5 StR 407/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. April 2003 in der Strafsache gegen wegen Urkundenfälschung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. April 2003 beschlossen: Es wird festgestellt, daß die Revision des Angeklagten ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2000 - 1 StR 110/00

bei uns veröffentlicht am 24.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 110/00 vom 24. Mai 2000 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Mai 2000 gemäß § 349 Abs. 1 StPO beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil d

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2000 - 1 StR 294/96

bei uns veröffentlicht am 05.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 294/96 vom 5. Juli 2000 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juli 2000 beschlossen: Die Anträge des Verurteilten vom 29. März 2000 werden zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2000 - 1 StR 379/00

bei uns veröffentlicht am 09.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 379/00 vom 9. November 2000 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2000 beschlossen: Der Antrag des Antragstellers auf Wiedere

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2017 - 10 ZB 17.1961

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2015 - 10 ZB 14.2019

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 31. Jan. 2018 - B 6 S 17.968

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … im heutigen Serbien gebore

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 05. Juli 2018 - B 6 K 17.969

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … im heutigen Serbien geborene Kläger

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 27. Jan. 2014 - S 6 AL 398/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Strittig zwischen den Beteiligten ist die Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. März 2014 - AN 5 S 14.0234

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1973 im Bundesgebiet als Kind

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2019 - 10 ZB 18.2455

bei uns veröffentlicht am 01.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. IV. Der Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Dez. 2014 - M 4 K 13.3733

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, die Wirkungen der Verlustfeststellung auf fünf Jahre ab Ausreise zu befristen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III.

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Sept. 2015 - 4 VAs 056/09

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor I. 1. Der Antrag des F. G. R. W. auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. Juli 2009 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Rechtsbeschw

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2017 - 10 ZB 17.430

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Apr. 2014 - 1 E 14.417

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im We

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 16.320

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Feb. 2017 - M 9 K 16.4350

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2017 - 19 CS 16.2466

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Unter entsprechender Abänderung des Ergebnisses des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO (B.d. Verwaltungsgerichts vom 18.8.2015, Az. AN 5 S 15.778; Senatsb.v. 21.3.2016, Az. 19 CS 15.1913) sowie des Beschlusses des Verwaltungsge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Feb. 2015 - M 4 E 15.505

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der 1970 geborene Antrag

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2014 - 1 Ws 120/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Gründe Oberlandesgericht München 1 Ws 120/14 Beschluss vom 26.02.2014 24 Ws GStA 185/14 Generalstaatsanwaltschaft München 2 StVK 725/07 Landgericht Traunstein 150 VRs 9157/04 Staatsanwaltschaft Traunstein

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 07. Nov. 2016 - AN 5 S 16.00073

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der 1973 geborene Antragsteller is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2015 - 10 ZB 15.463

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Grü

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 17. März 2014 - VAs 2/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tatbestand Der Ast. ist türkischer Staatsangehöriger. Das LG verurteilte den Ast. Ende Juli 2009 u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in einer Vielzahl von Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten.

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juni 2018 - M 24 K 17.5237

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 2. Oktober 2017 in der Gestalt vom 14. Juni 2018 wird in Nr. 2 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 11 AufenthG) nach der Recht

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 19. Jan. 2017 - Au 1 K 16.1127

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für seine Klage, mit der er sich gegen die Länge der Befristung seines Einreise- und

Verwaltungsgericht Bayreuth GeB, 05. Juli 2018 - B 6 K 17.969

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … im heutigen Serbien geborene Kläger reiste am 2

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 15. Juni 2018 - 7 A 11935/17

bei uns veröffentlicht am 15.06.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 23. November 2017 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitg

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Mai 2017 - 3 StR 69/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 69/17 vom 4. Mai 2017 in der Strafsache gegen wegen Einschleusens von Ausländern u.a. ECLI:DE:BGH:2017:040517U3STR69.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. Mai

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. März 2017 - 11 S 2029/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Juli 2016 - 11 K 1286/16 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Soweit die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Nov. 2016 - 11 S 1656/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Februar 2016 - 9 K 674/15 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Landgericht Hamburg Beschluss, 30. Juni 2016 - 605 StVK 272/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Dem Verurteilten wird für das Verfahren auf Absehen von der weiteren Strafvollstreckung nach § 456a StPO Rechtsanwältin F.B. in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO als Pflichtverteidigerin beigeordnet. Gründe 1 Dem Verurteilten

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 18. Feb. 2016 - 9 K 674/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten um die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung und einer Abschiebung.2 Der 1962 geborene Kläger ist tü

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 12. Mai 2015 - 2 BvR 2954/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer wurde von dem Internationalen Str

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Mai 2015 - 2 Ws 158/15

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts F. vom 24. März 2015 wird kostenpflichtig (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) als unbegründet verworfen. Gründe   I. 1 Durch Urteil des Landgerichts T. vom 27.

Landgericht Bonn Beschluss, 27. Apr. 2015 - 21 KLs-551 Js 325/12-20/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 03.12.2012 (## Gs ####/##) wird aufgehoben. Die Vollziehung der Aufhebung wird für die Dauer einer Woche ausgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 03.12.2012 war a

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2015 - V ZB 197/14

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB197/14 vom 12. März 2015 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 72 Abs. 4 Nach dem rechtskräftigen Abschluss eines gegen den Ausländer gerichteten Strafverfa

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Okt. 2014 - 12 K 1992/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Androhung der Abschiebung in die Ukraine. 2 Der Kläger, ein am 24.03.1967 in Tschuguev geborener ukrainischer Staatsa

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. Sept. 2014 - 24 K 5848/12

bei uns veröffentlicht am 01.09.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seiner Ordnungsverfügung vom 12. Februar 2013 verpflichtet, die Wirkungen der Ausweisung vom 17. Juli 2012 auf fünf Jahre zu befristen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trage

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. Juli 2014 - 1 Vollz (Ws) 314/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch den angefochtenen Beschluss wird als unzulässig ver

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. März 2014 - 1 VAs 185/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene. Der Gegenstandswert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Das Prozesskostenhilfegesuch des Bet

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. Feb. 2014 - 4 VAs 1/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Auf den Antrag des Verurteilten … werden die Bescheide der Staatsanwaltschaft Ravensburg vom 14. August 2013 und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 25. September 2013 aufgehoben.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 23. Mai 2013 - 2 BvR 2129/11

bei uns veröffentlicht am 23.05.2013

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 24. Mai 2011 - 32 StVK 46/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Okt. 2012 - 2 BvR 2025/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Gründe 1 Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Vollstreckungsentscheidungen, mit denen ein Absehen v

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. Apr. 2012 - 2 BvR 211/12

bei uns veröffentlicht am 05.04.2012

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die formalen Anforderungen an die Begründung eines Antrags im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG.

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(1) Auf Grund eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls können der Richter oder die Staatsanwaltschaft und, wenn Gefahr im Verzug ist, ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Ausschreibung zur Festnahme veranlassen. (2)...
(1) Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist. (2) Absatz 1 gilt auch für Ausschreibungen des Beschuldigten, soweit sie zur Sicherstellung eines...