Strafprozeßordnung - StPO | § 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte insoweit zu tragen, als sie durch das Verfahren wegen einer Tat entstanden sind, wegen derer er verurteilt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen ihn angeordnet wird. Eine Verurteilung im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt wird oder das Gericht von Strafe absieht.

(2) Sind durch Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände besondere Auslagen entstanden und sind diese Untersuchungen zugunsten des Angeklagten ausgegangen, so hat das Gericht die entstandenen Auslagen teilweise oder auch ganz der Staatskasse aufzuerlegen, wenn es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten. Dies gilt namentlich dann, wenn der Angeklagte wegen einzelner abtrennbarer Teile einer Tat oder wegen einzelner von mehreren Gesetzesverletzungen nicht verurteilt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Das Gericht kann anordnen, dass die Erhöhung der Gerichtsgebühren im Falle der Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters ganz oder teilweise unterbleibt, wenn es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten.

(3) Stirbt ein Verurteilter vor eingetretener Rechtskraft des Urteils, so haftet sein Nachlaß nicht für die Kosten.

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18/07/2019 14:07

Wenn es zum Einwirken auf den Täter erforderlich erscheint oder eine Freiheitsstrafe bzw. deren Vollstreckung vermieden wird, kann stattdessen durch das Gericht ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
15/11/2018 15:59

Ein nicht korrektes Verhalten im Straßenverkehr ist im Einzelfall nicht immer auf die Trunkenheit des Fahrers zurückzuführen - BSP Rechtsanwälte, Anwalt für Strafrecht Berlin
22/11/2017 09:54

Die Vorlage eines nicht ausreichenden Fahrttickes stellt eine Berförderungserschleichung gem. §§ 365 a, 248 a StGB dar – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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28/09/2017 17:16

Angaben eines Betroffenen, es drohe bei Verhängung eines Fahrverbots der Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
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(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde gelten § 464 Abs. 1 und 2, § 464a, § 464c, soweit die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher betroffen sind, die §§ 464d, 465, 466, 467a Abs. 1 und 2, § 469 Abs. 1 und 2, sowie die §§ 470, 472b und 473 Abs. 7 der
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(1) Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern

(1) Der verhaftete Beschuldigte ist unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache über seine Rechte zu belehren. Ist eine schriftliche Belehrung erkennbar nicht ausreichend, hat zudem eine mündliche Belehrung zu erfolgen. Entsp

(1) Wird die Einziehung, der Vorbehalt der Einziehung, die Vernichtung, Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes angeordnet, so können dem Nebenbeteiligten die durch seine Beteiligung erwachsenen besonderen Kosten auferlegt
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published on 19/10/2024 16:21

Amtsgericht Tiergarten Urteil vom 8. November 2019 Az.: (262 Cs) 3022 Js 386/19 (213/19)     In der Strafsache g e g e n C____, geboren am __.__.____ in (Rom)/ltalien, wohnhaft ______str. __, _____ Berlin, verheiratet,  italienische St
published on 01/06/2023 00:35

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published on 31/05/2023 23:58

Amtsgericht Tiergarten Im Namen des Volkes Urteil   In der Strafsache   gegen   A,   wegen Trunkenheit im Verkehr pp.   hat das Amtsgericht Tiergarten -Jugendrichter- in der Sitzung vom 09.09.2019, an der teilgenommen haben:
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published on 03/04/2023 13:43

AMTSGERICHT TIERGARTEN IM NAMEN DES VOLKES In der Strafsache  gegen  1. A 2. B   wegen Vorenthaltens und Veuntreuens von Arbeitsentgelt   Das Amtsgericht Tiergarten -Schöffengericht- hat in der Sitzung vom 05.11.2013, an der
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