Strafprozeßordnung - StPO | § 453 Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt

(1) Die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf eine Strafaussetzung zur Bewährung oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beziehen (§§ 56a bis 56g, 58, 59a, 59b des Strafgesetzbuches), trifft das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte sind zu hören. § 246a Absatz 2 und § 454 Absatz 2 Satz 4 gelten entsprechend. Hat das Gericht über einen Widerruf der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Auflagen oder Weisungen zu entscheiden, so soll es dem Verurteilten Gelegenheit zur mündlichen Anhörung geben. Ist ein Bewährungshelfer bestellt, so unterrichtet ihn das Gericht, wenn eine Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung oder den Straferlaß in Betracht kommt; über Erkenntnisse, die dem Gericht aus anderen Strafverfahren bekannt geworden sind, soll es ihn unterrichten, wenn der Zweck der Bewährungsaufsicht dies angezeigt erscheinen läßt.

(2) Gegen die Entscheidungen nach Absatz 1 ist Beschwerde zulässig. Sie kann nur darauf gestützt werden, daß eine getroffene Anordnung gesetzwidrig ist oder daß die Bewährungszeit nachträglich verlängert worden ist. Der Widerruf der Aussetzung, der Erlaß der Strafe, der Widerruf des Erlasses, die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe und die Feststellung, daß es bei der Verwarnung sein Bewenden hat (§§ 56f, 56g, 59b des Strafgesetzbuches), können mit sofortiger Beschwerde angefochten werden.

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Strafrecht: Höchstmaß der Bewährungsverlängerung gemäß § 56a Abs.1 S.2 StGB ist 5 Jahre

20.02.2012

Überschreitung um die Hälfte der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit ist unzulässig-OLG Jena vom 15.01.10-1 Ws 538/09
Strafzumessung

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 304 Zulässigkeit


(1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig,

Strafprozeßordnung - StPO | § 463 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung


(1) Die Vorschriften über die Strafvollstreckung gelten für die Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) § 453 gilt auch für die nach den §§ 68a bis 68d des Strafgesetzbuches zu tr

Strafprozeßordnung - StPO | § 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung


(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten un

Strafprozeßordnung - StPO | § 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts


(1) Wird gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe vollstreckt, so ist für die nach den §§ 453, 454, 454a und 462 zu treffenden Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig, in deren Bezirk die Strafanstalt liegt, in die der Verurteilte z
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung


(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Ange

Strafprozeßordnung - StPO | § 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung


(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten un

Strafprozeßordnung - StPO | § 58 Vernehmung; Gegenüberstellung


(1) Die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. (2) Eine Gegenüberstellung mit anderen Zeugen oder mit dem Beschuldigten im Vorverfahren ist zulässig, wenn es für das weitere Verfahren geboten erscheint.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2019 - 2 ARs 8/19

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 8/19 2 AR 1/19 vom 27. Februar 2019 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. hier: Gerichtsstandbestimmung vertreten durch: Rechtsanwalt Az.:

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Dez. 2015 - 2 ARs 357/15

bei uns veröffentlicht am 29.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 357/15 2 AR 242/15 vom 29. Dezember 2015 in der Bewährungssache wegen Erschleichens von Leistungen Az.: 31 Ds-422 Js 571/14-87/14 Amtsgericht Mettmann Az.: 51 AR 18/15 BEW Amtsgericht Brühl Az.: 412 AR 190/15 BEW

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 164/12 2 AR 96/12 vom 11. Juli 2012 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln u.a. Az.: 24 AR 117/12 Generalstaatsanwaltschaft Dresden Az.: 830 Js 34788/02 Staatsanwaltsc

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2007 - 2 ARs 525/06

bei uns veröffentlicht am 31.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 525/06 2 AR 289/06 vom 31. Januar 2007 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen Diebstahls u. a. Az.: 3111 Js 94218/03 Staatsanwaltschaft Hannover Az.: 73 StVK 82/06 Landgericht Hannover Az.: 15 StVK 1864/06 La

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - 2 ARs 388/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 385/16 2 AR 221/16 2 ARs 387/16 2 AR 220/16 2 ARs 388/16 2 AR 223/16 vom 11. Januar 2017 in der Gerichtsstandsbestimmungssache betreffend wegen Strafvollstreckung Az.: 5d StVK 75/12 Landgericht Lübeck Az.: 5d

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - 2 ARs 387/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 385/16 2 AR 221/16 2 ARs 387/16 2 AR 220/16 2 ARs 388/16 2 AR 223/16 vom 11. Januar 2017 in der Gerichtsstandsbestimmungssache betreffend wegen Strafvollstreckung Az.: 5d StVK 75/12 Landgericht Lübeck Az.: 5d

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - 2 ARs 385/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 385/16 2 AR 221/16 2 ARs 387/16 2 AR 220/16 2 ARs 388/16 2 AR 223/16 vom 11. Januar 2017 in der Gerichtsstandsbestimmungssache betreffend wegen Strafvollstreckung Az.: 5d StVK 75/12 Landgericht Lübeck Az.: 5d

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2016 - 2 ARs 437/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 437/15 2 AR 311/15 vom 26. April 2016 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Az.: 274 Js 3436/13 (29209) Staatsanwaltschaft Berlin Az.: 5 BRs 84/15 Amtsgericht Bernburg Az.: (284b

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2018 - 2 ARs 50/18

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 50/18 2 AR 35/18 vom 28. März 2018 in der Gerichtsstandsbestimmungssache gegen wegen Diebstahls u.a. Az.: 10 Ds 23 Js 7/13-30/13 Amtsgericht Marl 302 AR 3/18 Amtsgericht Nagold 56 AR 35/14 Amtsgericht Marburg 72 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2018 - 2 ARs 203/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 203/18 2 AR 135/18 vom 31. Juli 2018 in der Bewährungssache gegen Vertreten durch: Rechtsanwalt hier: Gerichtsstandsbestimmung Az.: 805 Js 1106/15 Staatsanwaltschaft Aachen 4100 E - 3. 33/18 Generalstaatsanwaltsch

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2018 - 2 ARs 182/18

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 182/18 2 AR 131/18 vom 26. September 2018 in dem Bewährungsverfahren gegen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hier: Zuständigkeitsbestimmung Az.: 4 BWL 53/17 Amtsgericht Pforzheim 12 BWL 211/15 - 12 Ds 14 Js 12581

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. März 2011 - 2 ARs 498/10

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 498/10 2 AR 240/10 vom 9. März 2011 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen Diebstahls hier: Bewährungsaufsicht Az.: 542 StVK 202/06, 593 StVK 262/10, 593/542 StVK 202/06 Landgericht Berlin Az.: 73 Ds 1510 Js

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2013 - 2 ARs 335/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 335/13 2 AR 209/13 vom 24. Oktober 2013 in der Führungsaufsichtssache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Az.: 33e StVK 712/11 FA Landgericht Aachen Az.: 4100 E 7. 6/13 Generalstaatsanwaltschaft Köln

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2001 - 2 ARs 265/01

bei uns veröffentlicht am 21.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 265/01 2 AR 153/01 vom 21. November 2001 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Az.: 284 Ds 391/96 Amtsgericht Berlin-Tiergarten Az.: 27 VRs 3 Op Js 125/96 Staatsanwaltschaft Berl

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2000 - 2 ARs 284/00

bei uns veröffentlicht am 22.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 284/00 2 AR 183/00 vom 22. November 2000 in der Bewährungssache gegen Az.: 121 Ds 60 Js 1749/98 Bew. Amtsgericht Düsseldorf Az.: 20 AR 17/00 Amtsgericht Hattingen Az.: 56 AR 5/00 Amtsgericht Essen Der 2. Strafsena

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2000 - 2 ARs 507/99

bei uns veröffentlicht am 09.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 507/99 2 AR 260/99 vom 9. Februar 2000 in der Bewährungssache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Az.: 283 Ds 659/95 Amtsgericht Tiergarten Az.: ARs 42/99 Amtsgericht Heidenheim Der 2. Strafsenat des

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2000 - 2 ARs 41/00

bei uns veröffentlicht am 15.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 41/00 2 AR 21/00 vom 15. März 2000 in der Strafsache gegen wegen eigenmächtiger Abwesenheit Az.: 453 Js 61860/96 VRs Staatsanwaltschaft Gera Az.: StVK 137/99 Landgericht Kaiserslautern Der 2. Strafsenat des Bunde

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. März 2000 - 2 ARs 53/00

bei uns veröffentlicht am 30.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 53/00 2 AR 27/00 vom 30. März 2000 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Az.: 1146 Ds 333 Js 36135/96 Amtsgericht München Az.: 283 AR 40/97 Amtsgericht Berlin-Tiergarten Der 2.S

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2000 - 2 ARs 83/00

bei uns veröffentlicht am 05.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 83/00 2 AR 32/00 vom 5. April 2000 in der Bewährungssache gegen Az.: III StVK 232/95 Landgericht Rostock Az.: 361 (300) BRs 54/97 Amtsgericht Halle Az.: 1 Ws 525/99 Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Der 2. Strafs

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2012 - 2 ARs 127/12

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 127/12 2 AR 1/12 vom 4. April 2012 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hier: Bewährungsaufsichtsverfahren Az.: 103 Js 5837/08 Staatsanwaltschaft Amberg Az.: 4 Ds

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2000 - 2 ARs 161/00

bei uns veröffentlicht am 12.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 161/00 2 AR 106/00 vom 12. Juli 2000 in der Bewährungssache des wegen Betruges Az.: 530 AR 5/00 Amtsgericht Köln Az.: 3 BRs 1/98 Amtsgericht Cochem Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des G

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2000 - 2 ARs 165/00

bei uns veröffentlicht am 19.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 165/00 2 AR 108/00 vom 19. Juli 2000 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen Diebstahls u.a. Az.: 84 VRs 1164.8/97 Staatsanwaltschaft Aachen Az.: 33 StVK 302/00 B Landgericht Aachen Az.: 4107 aE 4.259/00 Gener

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2000 - 2 ARs 270/00

bei uns veröffentlicht am 27.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 270/00 2 AR 174/00 vom 27. September 2000 in der Bewährungssache gegen wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz Az.: 2 Ds 230 Js 19748/99 Amtsgericht Kitzingen Az.: 2 StVK 213/2000 Landgericht Amberg Der 2. Stra

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2000 - 2 ARs 299/00

bei uns veröffentlicht am 08.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 299/00 2 AR 193/00 vom 8. November 2000 in der Bewährungssache gegen Az.: 132 c AR 26/00 Amtsgericht Hamburg Az.: 4 AR 36/00 Amtsgericht Seesen Az.: 212 BRs 44/99 Amtsgericht Hannover Der 2. Strafsenat des Bundesg

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 01. Okt. 2018 - 1 Ws 479/18

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Die (einfache) Beschwerde der Einziehungsbeteiligten gegen den Beschluss des Landgerichts vom 08.08.2018 wird als unbegründet verworfen. II. Die Einziehungsbeteiligte hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Jan. 2019 - 2 Ws 855/18

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg wird der Beschluss des Landgerichts Regensburg - auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Straubing - vom 25.09.2018 aufgehoben. 2. Das Verfahren wird zu

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 11. Okt. 2016 - 22 Ws 84/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts D. vom 27.07.2016 aufgehoben. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierdurch entstandenen n

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15-407/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die (einfache) Beschwerde des Verurteilten vom 06.05.2015 gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landshut vom 24.04.2015 in der Fassung vom 17.06.2015 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurtei

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 05. Mai 2014 - 2 Ws 704/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Verurteilten I. D. wird der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 22.11.2013 hinsichtlich der unter Nummern 3 a und c des Entschei

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 19. Dez. 2018 - 20 Ws 252/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten werden die Weisungen zu Ziffer 3. d) und 3. e) des Beschlusses der 8. Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rostock vom 01.10.2018 - 18 StVK 186/18 (1) - aufgehoben und wie folgt neu gefass

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Juni 2018 - 2 Ws 156/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Mosbach - 1. Große Strafkammer - vom 20. April 2018 aufgehoben. 2. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2017 - 2 ARs 541/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 541/17 2 AR 341/17 vom 13. Dezember 2017 in der Gerichtsstandsbestimmungssache gegen wegen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung Az.: 55 StVK 157/17 Landgericht Göttingen Az.: 164 StVK 109/17 Landgericht Lüne

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2017 - 2 ARs 524/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 524/17 2 AR 321/17 vom 13. Dezember 2017 in der Gerichtsstandsbestimmungssache des wegen Führungsaufsicht Az.: 23 AR-232 Js 381/13-3/17 BEW Amtgericht Heinsberg 9 AR-232 Js 381/13-61/17 BEW Amtsgericht Iserlohn.

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Okt. 2017 - 2 Ws 570/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die einfache Beschwerde des Verurteilten wird die unter Ziff. 8 des Beschlusses der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich vom 3. Juli 2017 erteilte Weisung aufgehoben.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 24. Apr. 2017 - 1 Ws 118/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Der Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Kleinen Strafvollstreckungskammer de

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. Apr. 2017 - 2 Ws 69/17; 2 Ws 70/17; 2 Ws 71/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 16.02.2017 aufgehoben, a) soweit die mit Urteil des Amtsgerichts F vom 17.01.2013 angeordnete Unterbringung des Verurteilten in

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. März 2017 - 2 Ws 59/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Freiburg vom 13. Dezember 2016 (12 StVK 254/15) aufgehoben. Der Widerrufsantrag der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 11.08.2016 w

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Feb. 2017 - 2 Ws 56/17, 2 Ws 57/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 6. Januar 2017 aufgehoben, soweit der Verurteilte unter Ziff. 5 lit. g angewiesen worden ist, zu minderjährigen Mäd

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Feb. 2017 - 2 Ws 66/17, 2 Ws 67/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 8. November 2016 aufgehoben, soweit dem Verurteilten unter Ziff. 4 lit. f die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - 2 ARs 385/16, 2 ARs 387/16, 2 ARs 388/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Göttingen vom 28. März

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Dez. 2016 - 2 Ws 360/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Freiburg wird der Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 8. November 2016 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte. Gründe   I. 1 Das Land

Landgericht Heilbronn Beschluss, 20. Okt. 2016 - 8 Qs 42/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 9. September 2016, durch welchen die im Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 22. Februar 2016 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 04. Aug. 2016 - 1 Ws 144/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss der Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 25. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Juni 2016 - 4 Ws 173, 174/16

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Der Antrag des Verurteilten auf Beiordnung von Rechtsanwalt C für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen, da die Voraussetzungen, die sich aus einer analogen Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO im Vollstreckungsverfahren ergeben, hier nich

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Mai 2016 - 2 (10) Ss 138/16; 2 (10) Ss 138/16 - AK 47/16

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Der Antrag des Adhäsionsklägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S., F., für das Revisionsverfahren, wird abgelehnt. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Feb. 2016 - 2 Ws 46/16

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich vom 21. Dezember 2015 aufgehoben. 2. Unter Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft,

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 06. Jan. 2016 - 2 Ws 294 - 296/15

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer, vom 14. Dezember 2015 - betreffend die Aufhebung des Reststrafenaussetzungsbeschlusses vom 4. Dezember 2015 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. Nov. 2015 - 1 Ws 507, 508/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen. 1Gründe 2I. 3Der Verurteilte wurde mit Urteil des Amtsgericht Witten vom 22.06.2011 wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstra

Landgericht Essen Beschluss, 19. Okt. 2015 - 22 Qs 26/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts N wird aufgehoben. Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft B vom 16.01.2015, die Strafaussetzung zu widerrufen, an das zuständige Amtsgericht N1 verwiesen. Die Kosten des Beschwerde

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Sept. 2015 - 4 Ws 77/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Entscheidung über die Führungsaufsicht im Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 31. März 2015 wird als unbegründet

Referenzen

(1) Die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. (2) Eine Gegenüberstellung mit anderen Zeugen oder mit dem Beschuldigten im Vorverfahren ist zulässig, wenn es für das weitere Verfahren geboten erscheint. Bei einer...
(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und...
(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und...
(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...
(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...