Rechtsgebiet
Befristung
80 von 2.925 Normen · 5 Urteile im Überblick
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Das Befristungsrecht im Arbeitsrecht regelt den Abschluss von Arbeitsverträgen, die nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, sondern automatisch durch Zeitablauf oder Zweckerreichung enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Maßgebliches Gesetz ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Um Arbeitnehmer vor Kettenbefristungen und unsicheren Arbeitsverhältnissen zu schützen, ist eine Befristung grundsätzlich nur mit einem sachlichen Grund zulässig. Typische Sachgründe nach § 14 Abs. 1 TzBfG sind etwa die Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers, Elternzeitvertretungen oder die Projektarbeit.
Eine sachgrundlose Befristung ist nur als Ausnahme für Neueinstellungen gesetzlich gestattet (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Sie darf maximal für die Dauer von zwei Jahren erfolgen und innerhalb dieses Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden. Vorverbot: Sie ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Wird eine Befristung ohne wirksamen Grund vereinbart, gilt der Vertrag als unbefristet.
Die Weigerung des Arbeitgebers, nach Ablauf der Befristung mit dem Betriebsratsmitglied einen Anschlussvertrag abzuschließen, stellt aber eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn sie wegen der … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Arbeitsrecht“.
Schlüsselnormen
- § 87 BetrVGMitbestimmungsrechte
- § 77 BetrVGDurchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
- § 102 BetrVGMitbestimmung bei Kündigungen
- § 99 BetrVGMitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- § 75 BetrVGGrundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
- § 112 BetrVGInteressenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
- § 111 BetrVGBetriebsänderungen
- § 5 BetrVGArbeitnehmer
- § 37 BetrVGEhrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
- § 76 BetrVGEinigungsstelle
- § 1 BetrVGErrichtung von Betriebsräten
- § 50 BetrVGZuständigkeit
- § 95 BetrVGAuswahlrichtlinien
- § 23 BetrVGVerletzung gesetzlicher Pflichten
- § 80 BetrVGAllgemeine Aufgaben
- § 19 BetrVGWahlanfechtung
- § 78 BetrVGSchutzbestimmungen
- § 3 BetrVGAbweichende Regelungen
- § 113 BetrVGNachteilsausgleich
- § 103 BetrVGAußerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
- § 40 BetrVGKosten und Sachaufwand des Betriebsrats
- § 100 BetrVGVorläufige personelle Maßnahmen
- § 101 BetrVGZwangsgeld
- § 2 BetrVGStellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
- § 117 BetrVGGeltung für die Luftfahrt
- § 4 BetrVGBetriebsteile, Kleinstbetriebe
- § 38 BetrVGFreistellungen
- § 88 BetrVGFreiwillige Betriebsvereinbarungen
- § 7 BetrVGWahlberechtigung
- § 9 BetrVGZahl der Betriebsratsmitglieder *)
- § 21a BetrVGÜbergangsmandat *)
- § 26 BetrVGVorsitzender
- § 21b BetrVGRestmandat
- § 18 BetrVGVorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 33 BetrVGBeschlüsse des Betriebsrats
- § 25 BetrVGErsatzmitglieder
- § 118 BetrVGGeltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
- § 29 BetrVGEinberufung der Sitzungen
- § 8 BetrVGWählbarkeit
- § 14 BetrVGWahlvorschriften
- § 58 BetrVGZuständigkeit
- § 13 BetrVGZeitpunkt der Betriebsratswahlen
- § 47 BetrVGVoraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht *)
- § 78a BetrVGSchutz Auszubildender in besonderen Fällen
- § 81 BetrVGUnterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
- § 16 BetrVGBestellung des Wahlvorstands
- § 20 BetrVGWahlschutz und Wahlkosten
- § 24 BetrVGErlöschen der Mitgliedschaft
- § 112a BetrVGErzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
- § 74 BetrVGGrundsätze für die Zusammenarbeit
- § 93 BetrVGAusschreibung von Arbeitsplätzen
- § 106 BetrVGWirtschaftsausschuss
- § 83 BetrVGEinsicht in die Personalakten
- § 17 BetrVGBestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
- § 119 BetrVGStraftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
- § 42 BetrVGZusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
- § 79 BetrVGGeheimhaltungspflicht
- § 82 BetrVGAnhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- § 92 BetrVGPersonalplanung
- § 54 BetrVGErrichtung des Konzernbetriebsrats
- § 28 BetrVGÜbertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- § 34 BetrVGSitzungsniederschrift
- § 22 BetrVGWeiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
- § 27 BetrVGBetriebsausschuss
- § 43 BetrVGRegelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
- § 21 BetrVGAmtszeit
- § 84 BetrVGBeschwerderecht
- § 98 BetrVGDurchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
- § 51 BetrVGGeschäftsführung
- § 94 BetrVGPersonalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
- § 130 BetrVGÖffentlicher Dienst
- § 15 BetrVGZusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)
- § 121 BetrVGBußgeldvorschriften
- § 76a BetrVGKosten der Einigungsstelle
- § 109 BetrVGBeilegung von Meinungsverschiedenheiten
- § 85 BetrVGBehandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- § 104 BetrVGEntfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
- § 122 BetrVG§ 122
- § 90 BetrVGUnterrichtungs- und Beratungsrechte
- § 30 BetrVGBetriebsratssitzungen
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