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Rechtsgebiet

Befristung

80 von 2.925 Normen · 5 Urteile im Überblick

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Das Befristungsrecht im Arbeitsrecht regelt den Abschluss von Arbeitsverträgen, die nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, sondern automatisch durch Zeitablauf oder Zweckerreichung enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Maßgebliches Gesetz ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Um Arbeitnehmer vor Kettenbefristungen und unsicheren Arbeitsverhältnissen zu schützen, ist eine Befristung grundsätzlich nur mit einem sachlichen Grund zulässig. Typische Sachgründe nach § 14 Abs. 1 TzBfG sind etwa die Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers, Elternzeitvertretungen oder die Projektarbeit.

Eine sachgrundlose Befristung ist nur als Ausnahme für Neueinstellungen gesetzlich gestattet (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Sie darf maximal für die Dauer von zwei Jahren erfolgen und innerhalb dieses Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden. Vorverbot: Sie ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Wird eine Befristung ohne wirksamen Grund vereinbart, gilt der Vertrag als unbefristet.

Übersichtsartikel · Was ist Befristung?
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