Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 79 Geheimhaltungspflicht

(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat. Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. Sie gilt ferner nicht gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86).

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der gemäß § 3 Abs. 1 gebildeten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie für die Vertreter von Gewerkschaften oder von Arbeitgebervereinigungen.

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Jan A. Strunk

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Keine Vertraulichkeit unter Freunden? Das „Social Web“ und das Äußerungsrecht im Arbeitsverhältnis

05.02.2014

Der nachfolgende Text ist der 3. Teil meiner Beitragsreihe für die Fachzeitschrift ”Computer und Arbeit” (CuA) zu den rechtlichen Problemfeldern bei der Nutzung sozialer Netzwerke durch Unternehmen und ihre Mitarbeiter[1]. Er ist in der Ausgabe Juli/

Arbeitsrecht: Informationsrecht des Betriebsrats

17.07.2012

für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts muss der Betriebsrat den betroffenen Personenkreis kennen- BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein.

04.05.2011

Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Beschäftigten selbst die datenschutzrechtlichen Details bestimmen.

Arbeitsrecht: Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

31.12.2009

Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen


(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen v

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 80 Allgemeine Aufgaben


(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;2. Maßnahmen,

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 120 Verletzung von Geheimnissen


(1) Wer unbefugt ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als 1. Mitglied oder Ersatzmitglied des Betriebsrats oder einer der in § 79 Abs. 2 bezeichneten Stellen,2. Vertreter einer Gewerkschaft oder Arbei

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses


(1) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses können auch die in § 5 Abs. 3 g
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 76 Einigungsstelle


(1) Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ist bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet wer

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 3 Abweichende Regelungen


(1) Durch Tarifvertrag können bestimmt werden: 1. für Unternehmen mit mehreren Betrieben a) die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oderb) die Zusammenfassung von Betrieben, wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder ei

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 86 Ergänzende Vereinbarungen


Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche Beschwerdestelle tritt

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Landesarbeitsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2017 - 11 TaBV 36/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes München – Az. 24 BV 138/16 – vom 08.03.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Dez. 2017 - 3 TaBV 29/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 11.05.2017, Az.: 5 BV 16/16, wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 11. Juli 2017 - 5 TaBV 13/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der beteiligten Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund vom 03.05.2016, Aktenzeichen 1 BV 5/16, wird dieser teilweise abgeändert. Der Beteiligte zu 3) wird aus dem Betriebsra

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 24. Mai 2016 - 2 TaBV 22/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der beteiligten Arbeitgeberin wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die beteiligte Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) verlangt, dass die vom beteiligten Betriebsrat (Beteilig

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 20. Jan. 2016 - 5 TaBV 11/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 24.02.2015, Aktenzeichen 13 BV 3/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 16. Sept. 2015 - 3 TaBV 27/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 09.04.2015 – Az.: 3 BV 38 b/14 – abgeändert: Die Anträge der Beteiligten zu 1. werden zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 20. Mai 2015 - 3 TaBV 35/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 13.11.2014 – 3 BV 36 d/14 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A. 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob eine d

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Jan. 2015 - 6 TaBV 48/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 03.07.2014 - AZ: 4 BV 12/14 - abgeändert. Der Beteiligte zu 2) wird aus dem Betriebsrat der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mb

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Jan. 2014 - 15 TaBV 100/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 21.08.2013 - 4 BV 41/13 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Arbeitgeberin begehrt mit dem von ihr am

Arbeitsgericht Essen Beschluss, 21. Aug. 2013 - 4 BV 41/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Arbeitgeberin begehrt mit dem von ihr am 05.04.2013 eingeleiteten Verfahren die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats (Beteiligter zu 2) zu einer außerordentlichen Kündigung, hilf

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 21. März 2013 - 10 TaBV 41/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Tenor 1. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.10.2012, Az.: 10 BV 24/12, wird mit der Maß-gabe zurückgewiesen, dass die Beschlussformel auf den Hilfsantrag des Betriebsrats wie folgt neu gefass

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 11. Dez. 2012 - 1 ABR 78/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. September 2011 - 6 TaBV 851/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Feb. 2012 - 1 ABR 46/10

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

Tenor Die Sprungrechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 16. Juni 2010 - 5 BV 20/10 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juli 2011 - 6 Sa 713/10

bei uns veröffentlicht am 08.07.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 10. November 2010 - 7 Ca 424/10 - wird auf die jeweiligen Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 06. Apr. 2011 - 7 ABR 136/09

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. September 2009 - 12 TaBV 845/09 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Stuttgart Beschluss, 09. Mai 2008 - 26 BV 96/07

bei uns veröffentlicht am 09.05.2008

Tenor Die Beteiligten zu 2) und zu 3) werden verpflichtet, an den Beteiligten zu 1) die Bruttolohn- und Gehaltslisten aller Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten mit Stand Januar 2007 sowie sämtliche zur Berechnung der betr

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(1) Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ist bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. (2)...
(1) Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ist bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. (2)...
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Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche Beschwerdestelle tritt...
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche Beschwerdestelle tritt...
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(1) Durch Tarifvertrag können bestimmt werden: 1. für Unternehmen mit mehreren Betrieben a) die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oderb) die Zusammenfassung von Betrieben, wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer...
(1) Durch Tarifvertrag können bestimmt werden: 1. für Unternehmen mit mehreren Betrieben a) die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oderb) die Zusammenfassung von Betrieben, wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer...
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