Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.

(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

1.
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2.
die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3.
der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
4.
die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
5.
der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
6.
im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.

(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

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wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats


In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 21 Amtszeit


Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 3

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen


(1) Sind die Wahlen nach § 13 Abs. 1 und nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes zeitgleich einzuleiten, so haben sich die Wahlvorstände unverzüglich nach Aufstellung der Wählerlisten, spätestens jedoch zwei Wochen vor Einleitung der Wahlen, ge

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 115 Bordvertretung


(1) Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine Bordvertretung gewählt. Auf die Bordvertretung finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen g
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 5 Arbeitnehmer


(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäfti

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Landesarbeitsgericht München Beschluss, 07. Juli 2015 - 6 TaBV 73/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 20. Nov. 2014 - 12 BV 151/14 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die abgewiesenen Anträge als unzulässig abgewiesen sind. II.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Konzernbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2016 - 9 TaBV 577/16 - wird zurückgewiesen, soweit das La

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - 7 ABR 40/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. April 2016 - 14 TaBV 89/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbei

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - 7 ABR 34/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. September 2015 - 6 TaBV 62/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 2 AZR 14/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2016 - 3 Sa 23/16 - werden zurückgew

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Aug. 2017 - 1 ABR 52/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Mai 2014 - 18 TaBV 828/12, 18 TaBV 830/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Nov. 2016 - 7 ABR 13/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2014 - 18 TaBV 996/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Juni 2016 - 7 AZR 467/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Dezember 2013 - 9 Sa 590/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 248. und 254. bis 256. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - wird zurückgewi

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - 7 AZR 340/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2013 - 8 Sa 444/13 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 19. Jan. 2016 - 6 TaBV 18/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. April 2015 - Az: 10 BV 64/14 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe A. 1 Die Beteiligten

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 09. Sept. 2015 - 7 ABR 47/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juni 2013 - 9 TaBV 11/13 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Ulm Beschluss, 18. Aug. 2015 - 5 BV 2/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Das Betriebsratsmitglied H. wird aus dem Betriebsrat des Betriebs in U. der Arbeitgeberin ausgeschlossen. Gründe   A. 1 Der Beteiligte zu 1 (nachfolgend auch: "Betriebsrat") fordert den Ausschluss des Beteiligten zu 2 (nachfolgend

Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil, 23. Juli 2015 - 4 Ca 993/15

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor 1.Es wird festgestellt, dass durch die Kündigung des Beklagten vom 27.03.2015, bei dem Kläger eingegangen am 30.03.2015, das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht beendet worden ist. 2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 3.D

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 30. Jan. 2015 - 13 TaBV 46/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 18.06.2014 – 4 BV 4/14 – werden zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1Gründe 2A. 3Die Beteiligten streiten über di

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.02.2014 - Az.: 2 BV 69/13 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligten streiten über die Wir

Arbeitsgericht Essen Beschluss, 04. Feb. 2014 - 2 BV 69/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. 1G r ü n d e : 2A. 3Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. 4Die Antragstellerin (= die Arbeitgeberin) ist das zentrale Holding-Unternehmen der G. MEDIENGRUPPE (vormals X.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 06. Nov. 2013 - 7 ABR 65/11

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Juli 2011 - 13 TaBV 26/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Okt. 2013 - 5 Sa 213/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.03.2013 - 11 Ca 3329/12 - hinsichtlich der Ziffer 2 aufgehoben und teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass die fristlose Kündigung vom 28.08

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2013 - 7 ABR 71/11

bei uns veröffentlicht am 24.04.2013

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2011 - 2 TaBV 5/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. März 2013 - 7 ABR 70/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Regionalbetriebsrats und die Anschlussrechtsbeschwerde der zu 1. und zu 2. beteiligten Unternehmen gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Dez. 2012 - 7 ABR 48/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2011 - 10 TaBV 105/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Feb. 2012 - 7 ABN 59/11

bei uns veröffentlicht am 15.02.2012

Tenor Die Beschwerde der zu 6. beteiligten Arbeitgeberin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. April 201

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Feb. 2012 - 7 ABN 74/11

bei uns veröffentlicht am 15.02.2012

Tenor Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird eingestellt. Gründe 1

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10

bei uns veröffentlicht am 21.09.2011

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. August 2010 - 5 TaBV 9/10 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 02. Nov. 2010 - 5 Sa 105/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das arbeitsgerichtliche Urteil teilweise abgeändert. 2. Es wird festgestellt, dass die außerordentlichen Kündigungen vom 28.04.2009 und 30.04.2009 das Arbeitsverhältnis nicht beendet haben. 3. Im

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Mai 2010 - 7 AZR 728/08

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 14. Mai 2008 - 2 Sa 100/07 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Stuttgart Beschluss, 29. Apr. 2008 - 12 BV 109/07

bei uns veröffentlicht am 29.04.2008

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. Gründe   A. 1 Die Beteiligten streiten um die Feststellung der Unwirksamkeit einer zwischen den Beteiligten Ziffer 3 und 6 am 20./22.06.2007

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(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als...