Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Entscheidung auf Mitglieder des Betriebsrats in Ausschüssen, deren Mitglieder vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber benannt werden.
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Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmereigenschaft gestellter Arbeitnehmer
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
23.04.2012
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10
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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.
wird zitiert von 5 anderen §§ im .
Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 80 Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;2. Maßnahmen,
Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 51 Geschäftsführung
(1) Für den Gesamtbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, die §§ 26, 27 Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 40 und 41 entsprechend. § 27 Abs. 1 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass der Ge
Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 65 Geschäftsführung
(1) Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten § 23 Abs. 1, die §§ 24, 25, 26, 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, die §§ 30, 31, 33 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 34, 36, 37, 40 und 41 entsprechend.
(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nach Ve
Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 59 Geschäftsführung
(1) Für den Konzernbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, die §§ 26, 27 Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 40, 41 und 51 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bis 5 entsprechend.
(2) Ist ein Konzernbe
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 27 Betriebsausschuss
(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit 9 bis 15Mitgliedernaus 3 weiteren Ausschussm
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2018 - 17 PC 17.2202
bei uns veröffentlicht am 08.01.2018
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Antragsteller - der Gesamtpersonalrat eines gemäß Art. 90 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) als Anstalt des öffentlichen
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 7 ABR 77/16
bei uns veröffentlicht am 26.09.2018
Tenor
Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 13. bis 16. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2016 - 16 TaBV 101/15 - werden als unzulässig verworfen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 AZR 699/14
bei uns veröffentlicht am 28.09.2016
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. September 2014 - 7 Sa 13/14 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. März 2016 - 1 ABR 14/14
bei uns veröffentlicht am 22.03.2016
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Februar 2014 - 1 TaBV 4/13 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 29. Apr. 2015 - 7 ABR 102/12
bei uns veröffentlicht am 29.04.2015
Tenor
Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2012 - 3 TaBV 2/12 - wird zurückgewiesen.
Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 09. Sept. 2014 - 7 Sa 13/14
bei uns veröffentlicht am 09.09.2014
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Ur
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. Jan. 2014 - 1 ABR 54/12
bei uns veröffentlicht am 14.01.2014
Tenor
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. April 2012 - 16 TaBV 39/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, da
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. Aug. 2013 - 7 ABR 66/11
bei uns veröffentlicht am 14.08.2013
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2011 - 9 TaBV 182/10 - wird zurückgewiesen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Nov. 2012 - 3 Sa 294/12
bei uns veröffentlicht am 27.11.2012
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 09.05.2012 - 7 Ca 888/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über die...
Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Sept. 2012 - 2 AZR 955/11
bei uns veröffentlicht am 27.09.2012
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011 - 12 Sa 956/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Aug. 2012 - 7 ABR 16/11
bei uns veröffentlicht am 15.08.2012
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. November 2010 - 15 TaBV 115/09 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11
bei uns veröffentlicht am 19.07.2012
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Mai 2011 - 8 Sa 364/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juli 2011 - 2 AZR 377/10
bei uns veröffentlicht am 07.07.2011
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Mai 2010 - 5 Sa 361/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Apr. 2009 - 9 Sa 683/08
bei uns veröffentlicht am 24.04.2009
weitere Fundstellen ...
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Koblenz vom 23.07.2008, Az.: 4 Ca 2857/07 wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Partei
Arbeitsgericht Stuttgart Beschluss, 08. Apr. 2009 - 2 BV 123/08
bei uns veröffentlicht am 08.04.2009
Gründe
I.
1
Die Beteiligten streiten um die Frage, wie die entspr
(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit 9 bis 15Mitgliedernaus 3 weiteren Ausschussmitgliedern, 17...