Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 21a Übergangsmandat *)

(1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat). Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden.

(2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung von Betrieben und Betriebsteilen im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt.
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*)
Diese Vorschrift dient der Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 82 S. 16).

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Arbeitsrecht: Bei Betriebsabspaltung kann bisheriger Betriebsrat im Amt bleiben

30.01.2018

Behält bei einer Betriebsabspaltung der bisherige Betrieb seine Identität, bleibt dessen Betriebsrat im Amt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Betriebsübergang

Arbeitsrecht: Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

28.09.2017

Ein Arbeitnehmer muss nach § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Zur betriebsbedingte Kündigung nach Betriebsübergang

17.12.2014

Widerspricht in einem solchen Fall der Arbeitnehmer wirksam dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, so endet seine Zugehörigkeit zu dem auf den Erwerber übergegangenen Betrieb.
Betriebsübergang

Arbeitsrecht: Unzulässige Beurlaubungsklausel nach Kündigung

10.06.2011

Eine formularvertragliche Klausel, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge zu beurlauben, ist mit wesentlichen Grundgedanken einer Regelung im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht zu vereinbaren - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 177 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung


(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 29 Übergangsmandat und Restmandat bei Umstrukturierungsmaßnahmen


(1) Wird eine Dienststelle in mehrere Dienststellen aufgespalten oder werden Teile einer Dienststelle in eine neue Dienststelle ausgegliedert, führt der Personalrat die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Dienststellenteile weiter (Übergangsma
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 1 Errichtung von Betriebsräten


(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. (2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrere

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Feb. 2018 - 1 ABR 53/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Juni 2016 - 5 TaBV 7/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - 7 ABR 40/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. April 2016 - 14 TaBV 89/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2017 - 10 AZR 330/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - wird zurückgewiesen, soweit das Revisionsverfahren nicht durch Beschluss

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Aug. 2017 - 1 ABR 52/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Mai 2014 - 18 TaBV 828/12, 18 TaBV 830/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. Juni 2017 - 10 AZR 330/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor 1. Der Zehnte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber nicht b

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 30. Juni 2016 - 12 Ca 15/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites. 3. Der Streitwert wird auf 4.018,63 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Zah

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 24. Mai 2016 - 3 Sa 735/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.06.2015 - 12 Ca 4043/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D :

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 2 AZR 562/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 - 6 Sa 198/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 2 AZR 563/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 - 6 Sa 140/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Hamburg Beschluss, 07. Jan. 2015 - 27 BVGa 5/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. Gründe I. 1 Dem Beteiligten zu 1. geht es um den Zutritt seiner Mitglieder zu den Betriebsstätten, dem Aushang von Dokumenten zur Betriebsratswahl, der Herausgabe von Arbeitnehmerdaten, der..

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - 1 ABR 22/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Januar 2013 - 2 TaBV 13/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - 1 ABR 21/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. Februar 2013 - 2 TaBV 15/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Okt. 2014 - 7 ABR 53/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Wahlvorstands wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2012 - 14 TaBV 69/11 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Bonn Beschluss, 13. Aug. 2014 - 2 BV 126/13 EU

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die außerordentliche Kündigung der Betriebsverein-              barung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der M.               Aktiengesellschaft für Energiewirtschaft C. I. v.d.H. vom 5. Oktober 1984

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. August 2012 - 10 Sa 1347/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Apr. 2014 - 1 ABR 2/13 (B)

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. September 2012 - 16 TaBV 109/11 - aufgehoben, soweit das Besch

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Sept. 2013 - 1 ABR 21/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Sprungrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 6. März 2012 - 16 BV 283/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. Aug. 2013 - 7 ABR 56/11

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. April 2011 - 8 TaBV 90/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Vorlagebeschluss, 09. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A)

bei uns veröffentlicht am 09.07.2013

Tenor 1. Der Erste Senat möchte die Auffassung vertreten, dass die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung nicht zur Unwirksamkeit eines in dieser Betri

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. März 2013 - 7 ABR 70/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Regionalbetriebsrats und die Anschlussrechtsbeschwerde der zu 1. und zu 2. beteiligten Unternehmen gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Sept. 2012 - 3 AZR 431/10

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Juni 2010 - 9 Sa 1261/09 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2012 - 2 AZR 277/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2011 - 17 Sa 1678/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2011 - 17 Sa 828/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2012 - 2 AZR 250/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2011 - 17 Sa 1391/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. März 2012 - 6 P 27/10

bei uns veröffentlicht am 09.03.2012

Gründe I. 1 Im Streit steht die Wirksamkeit der von den Verfahrensbeteiligten am 11. Ok

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Jan. 2012 - 7 ABR 72/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. November 2010 - 2 TaBV 12/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10

bei uns veröffentlicht am 27.07.2011

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Wahlvorstands wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. September 2010 - 16 TaBV 57/10 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. März 2011 - 4 AZR 268/09

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tenor 1. Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Februar 2009 - 3 Sa 1376/08 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 18. Jan. 2011 - 3 TaBV 46/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - vom 30.07.2010 - Az: 2 BV 35/09 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Der Beteiligte zu 1 (Be

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Jan. 2011 - 1 AZR 375/09

bei uns veröffentlicht am 11.01.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. April 2009 - 11 Sa 963/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 08. Sept. 2010 - 7 ABR 73/09

bei uns veröffentlicht am 08.09.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. November 2008 - 4 TaBV 298/07 - wird zurückgewiesen. Gründe 1 A. Die Beteiligten streiten über

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(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. (2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen...