Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung

(1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet. Sie ist nicht öffentlich. Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen.

(2) Arbeitnehmer organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteile sind vom Betriebsrat zu Abteilungsversammlungen zusammenzufassen, wenn dies für die Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist. Die Abteilungsversammlung wird von einem Mitglied des Betriebsrats geleitet, das möglichst einem beteiligten Betriebsteil als Arbeitnehmer angehört. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

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Arbeitsrecht: Informationsveranstaltung des Gesamtbetriebsrats zur Bestellung eines Wahlvorstands

22.03.2012

Der Gesamtbetriebsrat ist nicht befugt, in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Einleitung einer Betriebsratswahl zu Belegschaftsversammlungen einzuladen- BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitszeit: Teilnahme an Betriebsversammlung

24.08.2011

OVG Münster-Urteil vom 10.05.2011 (Az: 4 A 1403/08) - Anwalt für Arbeitsrecht- BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 42 BetrVG

§ 42 BetrVG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 42 BetrVG wird zitiert von 4 anderen §§ im Betriebsverfassungsgesetz.

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen


(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwe

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 53 Betriebsräteversammlung


(1) Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse zu einer Versammlung einzuberufen. Zu dieser Versammlu

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 115 Bordvertretung


(1) Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine Bordvertretung gewählt. Auf die Bordvertretung finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen g

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 116 Seebetriebsrat


(1) In Seebetrieben werden Seebetriebsräte gewählt. Auf die Seebetriebsräte finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats u

Referenzen - Urteile | § 42 BetrVG

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Landgericht München I Beschluss, 23. März 2018 - 38 O 14696/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichts

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 21/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2016 - 8 TaBV 39/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 76/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 49/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 57/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 56/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 74/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 50/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 2/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. November 2016 - 4 TaBV 15/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 11/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. August 2016 - 1 TaBV 2/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 66/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 30. Jan. 2017 - 3 TaBVGa 1/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – (13 BVGa 1/17) vom 27. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Beteiligte zu 1. begehrt gegenüber der Beteiligten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - 4 AZR 112/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Apr. 2016 - 1 ABR 21/14

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 26. März 2014 - 1 TaBV 9/12 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juni 2015 - L 17 U 663/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 02.10.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen

Arbeitsgericht Dortmund Beschluss, 17. Juni 2015 - 8 BV 83/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1)      Dem Geschäftsführer der Beteiligten zu 1) wird bei Meidung eines der Höhe nach vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, a)      es zu unterlassen, gegenüber Mitarbeitern des Betriebes Äu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 17. Juli 2014 - 7 Sa 705/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 21.06.2012 in Sachen1 Ca 998/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien strei

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2013 - 7 ABR 71/11

bei uns veröffentlicht am 24.04.2013

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2011 - 2 TaBV 5/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. Feb. 2013 - 7 ABR 36/11

bei uns veröffentlicht am 13.02.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2010 - 14 TaBV 24/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Dez. 2012 - 7 ABR 48/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2011 - 10 TaBV 105/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11

bei uns veröffentlicht am 22.05.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Arbeitnehmervereinigung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2011 - 17 TaBV 160/09 - wird zurückge

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 16. Nov. 2011 - 7 ABR 28/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2010 - 9 TaBV 199/09 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 02. Juni 2010 - 7 ABR 24/09

bei uns veröffentlicht am 02.06.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. November 2008 - 2 TaBV 63/08 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 15. Okt. 2008 - 2 TaBV 2/08

bei uns veröffentlicht am 15.10.2008

Tenor Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rostock vom 04.03.2008 - 1 BV 32/07 - wie folgt abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 2 nicht berechtigt ist, ohne Zustimmung der Beteiligte