Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)

(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.

(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
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Gemäß Artikel 14 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz) vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) gilt § 15 (Artikel 1 Nr. 13 des BetrVerf-Reformgesetzes) für im Zeitraum des Inkrafftretens bestehende Betriebsräte erst bei deren Neuwahl.

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Betriebsratswahl: Keine nachträgliche Anpassung der Geschlechterquote

25.03.2015

Die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats ist nicht nachträglich anzupassen, wenn die Geschlechterquote im Nachrückverfahren übererfüllt wird.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 25 Ersatzmitglieder


(1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 1

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)


(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderhe

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen zur Regelung der in den §§ 7 bis 20, 60 bis 63, 115 und 116 bezeichneten Wahlen über 1. die Vorbereitung der Wahl, insbesonde
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)


(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderhe

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 2 AZR 14/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2016 - 3 Sa 23/16 - werden zurückgew

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 20. März 2017 - 3 TaBV 10/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 16.02.2016 - 2 BV 19/15 - aufgehoben. 2. Der Antrag der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen. 3. Die Rechtsbeschwerde gege

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 05. Apr. 2016 - 6 TaBV 19/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 12.03.2015 - 4 BV 55/14 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligten zu 1. bis 3. zugelassen. Gr

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 01. März 2016 - 4 Ta 6/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Beschwerde der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 5.) gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.12.2015 wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e 2              Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis und in der Begründung zu Recht entsc

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Aug. 2015 - 3 TaBV 29/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1, 2, 4 und 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 15. August 2014 – 9 BV 2/14 – wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. Juli 2015 - 7 TaBV 7/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 10) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Az. 9 BV 14/14 - vom 18. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteilig

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 25. Juni 2015 - 2 TaBV 28/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Beschwerde des zu 2) beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 10.09.2014 - 10 BV 10/14 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Arbeitsgericht Köln Beschluss, 12. Nov. 2014 - 17 BV 296/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Gründe I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Übererfüllen der Geschlechterquote durch einen Nachrückvorgang zu einer nachträglichen Korrektur eines - dem Minderheitengeschlecht geschuldeten - Listensprungs führen kann.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. März 2013 - 7 ABR 67/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juni 2011 - 4 TaBV 86/10 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 19. Okt. 2012 - 6 TaBV 19/12

bei uns veröffentlicht am 19.10.2012

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über die Zustimmungsersetzung zu einer Änderungskündigung wegen der Lage

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Sept. 2012 - 7 ABR 37/11

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. April 2011 - 3 TaBV 36/10 - wird zurückgewiesen.

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(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss...