Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan

(1) Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben; § 77 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen (Sozialplan). Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. § 77 Abs. 3 ist auf den Sozialplan nicht anzuwenden.

(2) Kommt ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung oder eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen, der Vorstand kann die Aufgabe auf andere Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Erfolgt kein Vermittlungsersuchen oder bleibt der Vermittlungsversuch ergebnislos, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Auf Ersuchen des Vorsitzenden der Einigungsstelle nimmt ein Mitglied des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit oder ein vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit benannter Bediensteter der Bundesagentur für Arbeit an der Verhandlung teil.

(3) Unternehmer und Betriebsrat sollen der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über den Interessenausgleich und den Sozialplan machen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Parteien zu versuchen. Kommt eine Einigung zustande, so ist sie schriftlich niederzulegen und von den Parteien und vom Vorsitzenden zu unterschreiben.

(4) Kommt eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

(5) Die Einigungsstelle hat bei ihrer Entscheidung nach Absatz 4 sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten. Dabei hat die Einigungsstelle sich im Rahmen billigen Ermessens insbesondere von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:

1.
Sie soll beim Ausgleich oder bei der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, insbesondere durch Einkommensminderung, Wegfall von Sonderleistungen oder Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, Umzugskosten oder erhöhte Fahrtkosten, Leistungen vorsehen, die in der Regel den Gegebenheiten des Einzelfalles Rechnung tragen.
2.
Sie hat die Aussichten der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Sie soll Arbeitnehmer von Leistungen ausschließen, die in einem zumutbaren Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines zum Konzern gehörenden Unternehmens weiterbeschäftigt werden können und die Weiterbeschäftigung ablehnen; die mögliche Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort begründet für sich allein nicht die Unzumutbarkeit.
2a.
Sie soll insbesondere die im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit berücksichtigen.
3.
Sie hat bei der Bemessung des Gesamtbetrages der Sozialplanleistungen darauf zu achten, dass der Fortbestand des Unternehmens oder die nach Durchführung der Betriebsänderung verbleibenden Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.

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Arbeitsrecht: Doppelte Abfindungszahlung bei betriebsbedingter Kündigung

11.04.2017

Enthält ein Kündigungsschreiben einen vollständigen Hinweis nach § 1a I 2 KSchG, spricht dies regelmäßig für einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 1a II KSchG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Abfindung

Arbeitsrecht: Zur Zulässigkeit des Ausschlusses von Abfindungs- und Sozialplanleistungen

23.04.2015

Arbeitnehmer können von Abfindungsleistungen ausgeschlossen werden, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt sind und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses abgelehnt haben.
Abfindung

Belegschaftsstärke: Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

24.10.2013

Bei der Ermittlung der Unternehmensgröße in § 111 S. 1 BetrVG sind Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, mitzuzählen.

Arbeitsrecht: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - betriebliche Altersversorgung

17.12.2010

Der Ausschluss von Erziehungsurlaubszeiten von der Anwartschaftssteigerung stellt weder nach primärem europäischem Gemeinschaftsrecht noch nach deutschem Verfassungsrecht eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung und Namensliste

30.12.2009

In eine Namensliste eines Interessenausgleichs dürfen ausschließlich Arbeitnehmer aufgenommen werden, die aus der eigenen Sicht der Betriebsparteien aufgrund der Betriebsänderung zu kündigen sind - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Sozialplanabfindung bei Teilzeitbeschäftigung

16.12.2009

Sozialpläne können bestimmen, dass sich die Abfindungshöhe nach der zuletzt bezogenen Monatsvergütung richtet - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Abfindung

Insolvenzordnung (InsO)

03.07.2009

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Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 122 Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung


(1) Ist eine Betriebsänderung geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat der Interessenausgleich nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 111 Transferkurzarbeitergeld


(1) Um Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vermeiden und ihre Vermittlungsaussichten zu verbessern, haben diese Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen (Transferkurzarbeit

Einlagensicherungsgesetz - EinSiG | § 8 Deckungssumme


(1) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro (Deckungssumme). (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Deckungssumme den Gegenwert von bis zu 500 000 Euro, wenn und soweit 1. die Gesamtforderung des

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 110 Transfermaßnahmen


(1) Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund einer Betriebsänderung oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen teil, wird diese Teilnahme gefördert,
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen


(1) Besteht eine geplante Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 allein in der Entlassung von Arbeitnehmern, so findet § 112 Abs. 4 und 5 nur Anwendung, wenn 1. in Betrieben mit in der Regel weniger als 60 Arbeitnehmern 20 vom Hundert der r
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen


(1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseit

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2000 - XII ZR 197/98

bei uns veröffentlicht am 15.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 197/98 Verkündet am: 15. November 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2018 - 6 CS 18.1879

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. April 2018 - AN 11 S 17.540 - geändert. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2016 - 6 CS 16.821

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 31. März 2016 - M 21 S 16.725 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Dez. 2014 - 4 Sa 670/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17. Juni 2014 - 23 Ca 13672/13 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 09. Dez. 2015 - 5 Sa 591/15

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 13.05.2015 - Az. 42 Ca 6434/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die P

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2019 - 6 B 18.2317

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. April 2018 - AN 11 K 17.1403 - wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. III.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 16. Jan. 2018 - 6 Sa 359/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 20.06.2017, Az. 2 Ca 854/16, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 640/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Juni 2013 - 39 Ca 11319/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 579/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 8. Mai 2013 - 7 Ca 11415/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 10. Dez. 2014 - 2 Sa 379/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Datum: 10.12.2014 2 Ca 5976/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 26.03.2014 - 2 Ca 5976/13 - wird zurückgewiese

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 12. Nov. 2014 - 2 Sa 317/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Datum: 12.11.2014 7 Ca 2004/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Titel: Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.11.2013, Az. 7 Ca 2004/13, wi

Landesarbeitsgericht München Urteil, 10. Feb. 2015 - 9 Sa 663/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 17.06.2014, Az.: 23 Ca 1116/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2016 - 6 CS 16.1371

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2016 - AN 11 S 16.690 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Arbeitsgericht München Endurteil, 23. Juni 2015 - 40 Ca 6952/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes des Verfahrens wird auf € 65.190,33 festgesetzt. Tatbestand Di

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Okt. 2016 - Au 2 K 16.762

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich g

Arbeitsgericht Nürnberg Urteil, 02. März 2016 - 4 Ca 5054/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tatbestand Die Parteien streiten über die Höhe einer von der Beklagten zu zahlenden Fahrtkostenentschädigung. Die Klägerin, die in der A-Straße in A-Stadt wohnt, ist seit 01.09.1989 als Fernmeldehauptsekretärin bei der Beklagten

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 848/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 1. Oktober 2013 - 16 Ca 8539/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 691/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Gründe B E R I C H T I G U N G Landesarbeitsgericht München 6 Sa 691/13 17 Ca 9047/12 (ArbG München) In Sachen A. A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 692/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 18. Juni 2013 - 17 Ca 9048/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand D

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 693/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 18. Juni 2013 - 17 Ca 9049/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand D

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 1029/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17. Oktober 2013 - 17 Ca 2139/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 98/14

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 31. Oktober 2013 - 26 Ca 11249/13- wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 15. Nov. 2016 - 6 Sa 184/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 02.03.2016 - Az. 4 Ca 5054/15 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. D

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 13. Aug. 2014 - 2 Sa 256/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tatbestand Die Parteien streiten über die Zahlung einer Sozialplanabfindung und einer Sonderprämie wegen Ungleichbehandlung. Der am 21.08.1954 geborene Kläger war seit 01.10.1979 zu einem Bruttomonatseinkommen von zuletzt 3.467,1

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. November 2016 - 6 Sa 184/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2018 - 1 AZR 20/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2016 - 14 Sa 361/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Apr. 2018 - 3 Sa 500/17

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.10.2017, Az.: 11 Ca 1805/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorlieg

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 07.03.2017 - 2 BV 52/16 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - 1 AZR 787/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juni 2016 - 11 Sa 1344/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - 1 AZR 531/15

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Revisionen der Kläger und Klägerinnen gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2015 - 22 Sa 59/14 - werden zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 33 Sa 10/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Juli 2017 - 27 Ca 525/16 - wird als unzulässig verworfen, soweit der Kläger die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch di

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 25. Jan. 2018 - 3 Sa 101/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg, Az. 27 Ca 524/16, vom 21. Juni 2017 wird teilweise, und zwar hinsichtlich der Anträge zu 1. und 2. aus der Berufungsbegründung vom 13. Oktober 2017, zurückgewiesen. Di

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 11. Jan. 2018 - 7 Sa 95/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. Mai 2017 (15 Ca 571/16) teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. Novembe

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 11. Jan. 2018 - 7 Sa 91/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 (10 Ca 347/16) abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 28. Dez. 2017 - 4 Ta 18/17

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2017 – 3 BVGa 4/17 – abgeändert: Der Gegenstandswert für das einstweilige Verfügungs- und Beschlussverfahren wird auf € 10.000,00 festg

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2017 - 1 AZR 131/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. November 2016 - 11 Sa 1767/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 16. Nov. 2017 - 7 TaBV 3/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2017 (29 BV 23/16) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle über d

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 716/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 213/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 715/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 197/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 719/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 446/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 714/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 196/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 711/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 54/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 718/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 279/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 186/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2016 - 7 Sa 87/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 713/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 56/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 709/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 52/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 710/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 53/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 708/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 47/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 717/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 278/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 1 AZR 187/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2016 - 7 Sa 457/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

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(1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen...