Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

1.
die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
2.
die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
4.
der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
5.
eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
6.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

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Unzulässige Fragen beim Einstellungsgespräch im Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
15.11.2021

Eine Frage ist beim Einstellungsgespräch nur zulässig, wenn hieran ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. Das ist im Arbeitsrecht dann der Fall, wenn die Frage für die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes von Bedeutung ist und wenn das Frageinteresse auch unter Beachtung des Schutzes der Persönlichkeitssphäre und des Persönlichkeitsrechts des Bewerbers überwiegend schützenswert ist. Erforderlich ist also stets eine Abwägung gegenseitiger Interessen im Einzelfall.

Arbeitsrecht: Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

28.09.2017

Ein Arbeitnehmer muss nach § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers

20.07.2017

Eine Änderung des Arbeitsvertrages, nach der das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers endet, unterliegt der Befristungskontrolle.

Arbeitsrecht: Gibt es keine Unterlagen, muss dem Betriebsrat auch nichts vorgelegt werden

20.07.2017

Einstellung von Bewerbern - Vorlage Bewerbungsunterlagen an Betriebsrat -BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Gibt es keine Unterlagen, muss dem Betriebsrat auch nichts vorgelegt werden

20.07.2017

Einstellung - Anhörung Betriebsrat § 99 BetrVG - Vorlage Bewerbungsunterlagen - BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Kündigungsrecht: Keine fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden bei eigenmächtigem Urlaubsantritt

27.04.2016

Ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden rechtfertigt nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung.

Arbeitsrecht: Zur Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingt begründeten Kündigung

14.01.2016

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, erstreckt sich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland.
Kündigungsschutz

Arbeitsrecht: Zur Verletzung von Mitbestimmungsrechten

11.11.2015

Nicht jede Verletzung begründet den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Angelegenheit muss vielmehr derart eilbedürftig sein, dass der Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht abgewartet werden kann.

Arbeitsrecht: Tarifpluralität bei zwei geltenden Tarifverträgen innerhalb eines Betriebs

05.11.2015

Hat ein Arbeitgeber mit unterschiedlichen Gewerkschaften zwei sich in ihrem Geltungsbereich überschneidende Tarifverträge über eine Vergütungsordnung abgeschlossen, so gelten sie im jeweiligen Betrieb nebeneinander.
Tarifvertragsrecht

Arbeitsvertragsrecht: Unwirksamkeit einer Vereinbarung zur Beendigung alternierender Telearbeit

29.01.2015

Die Beendigung alternierender Telearbeit stellt regelmäßig eine Versetzung iSv § 95 III 1 BetrVG dar, welche der Zustimmung des Betriebsrats bedarf.
Arbeitsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 14 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte


(1) Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. (2) Leiharbeitnehmer sind bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunt
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen


(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kün

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen


(1) Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat. Der A

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 101 Zwangsgeld


Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arb

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 121 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine der in § 90 Abs. 1, 2 Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 1 auch in Verbindung mit Absatz 3, § 99 Abs. 1, § 106 Abs. 2, § 108 Abs. 5, § 110 oder § 111 bezeichneten Aufklärungs- oder Auskunftspflichten nicht, wahrheitswidrig,
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen


(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihr

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 95 Auswahlrichtlinien


(1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet auf Antra

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 79 Geheimhaltungspflicht


(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeich

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen


Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2006 - VI ZR 335/04

bei uns veröffentlicht am 14.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 335/04 Verkündet am: 14. März 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 02. Feb. 2017 - 5 TaBV 32/16

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Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.04.2016, Az.: 1 BV 206/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe Die Bet

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 19. Juli 2018 - 4 TaBV 153/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19. September 2017 - 1 BV 31/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 09. Dez. 2016 - 2 TaBV 50/16

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 05.10.2016 - 7 BV 146/16 - teilweise abgeändert. 2. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Festsetzu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 17 P 18.2581

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Das Verfahren betrifft Datenschutzfragen zur Unterrichtung der Personalvertretung durch die Dienststelle bei der Mitbestimmung anlässlich der Versetzung

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 18/15 in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und die wie folgt neu gefasst: Die Beteiligte zu 2 wird

Arbeitsgericht München Endurteil, 25. Juni 2019 - 16 Ca 13174/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat September 2018 weitere ... brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 01.10.2018 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläg

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 25. Feb. 2016 - 7 TaBVGa 4/15

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Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 21.10.2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um die vorläufi

Arbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 10. Mai 2017 - 2 BV 1/17

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor 1. Die von dem Beteiligten zu 2 verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung des in die Entgeltgruppe QE/W2 wird ersetzt. 2. Die von dem Beteiligten zu 2 verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung des in die Entgeltgruppe QE/W2

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 24. Aug. 2017 - 4 Ta 135/17

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Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 08.06.2017, Az.: 2 BV 1/17, abgeändert. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit wird auf

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 15. Jan. 2016 - 7 Ta 123/15

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Tenor Datum: 15.01.2016 4 BV 14/15 (Arbeitsgericht Würzburg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 04.09.2015 wird abgeändert. 2. Der Streitwert wird auf 6.251,28 €

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 06. Juni 2018 - AN 11 S 18.00776

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin ist Bundesbeamtin im

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Juli 2015 - 4 TaBV 6/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 17. Dez. 2014 - 4 Sa 368/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 Sa 368/14 Urteil: Datum: 17.12.2014 Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg -

Landesarbeitsgericht München Urteil, 08. Feb. 2018 - 2 Sa 223/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.02.2017 - 1 Ca 14493/15 - abgeändert. 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Ver

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 08. Feb. 2018 - 4 TaBVGa 16/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Dez. 2015 - 4 TaBV 54/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Betriebsrats und Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom 3. Juni 2015 - 3 BV 39/14 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Nov. 2016 - 42 Ca 11466/14

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12. Feb. 2016 - 42 Ca 11466/14 in Ziff. 1, 2, 5 abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens t

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 07. Dez. 2017 - 4 TaBV 30/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 14. Februar 2017 - 41 BV 124/16 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung von Haupt- und Hilfsanträgen zu 1. (Beschwerde

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2017 - 18 P 17.389

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor Unter Abänderung der Nr. 2 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Februar 2017 wird der Gegenstandswert für das erstinstanzliche einstweilige Rechtsschutzverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2017 - 18 P 16.1700

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 8. August 2016 wird der Gegenstandswert für das erstinstanzliche Beschlussverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe I.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 22. Juli 2015 - 11 Sa 86/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 43 Ca 555/14) vom 16.12.2014 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht München Endurteil, 19. Jan. 2015 - 43 Ca 557/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der beklagten Partei vom 23.12.2013 nicht aufgelöst worden ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtss

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Sept. 2017 - 8 TaBV 9/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 10.01.2017, Az. 2 BV 105/16, wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) wird

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 27. Okt. 2017 - 7 TaBV 51/17

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Betriebsrats und Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 21.02.2017 - 7 BV 61/16 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Ziffer 2 des Beschlusses entfällt. 2. Die Re

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 27. Jan. 2016 - 11 TaBV 79/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg (Az.: 3 BV 102/14) vom 25.06.2015 wird wie folgt abgeändert: Die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zur Eingruppierung des Mitarbeiters Herrn G. in die Tätigkeitsgruppe E (Einstel

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 31. Juli 2018 - 7 TaBV 19/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 24.01.2018 - 38 BV 219/17 wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Betei

Arbeitsgericht Würzburg Beschluss, 25. Nov. 2014 - 7 BV 61/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beteiligte zu 1) bezüglich einer personellen Maßnahme zu beteiligen ist. Der Beteiligte zu 1) ist der bei der B

Arbeitsgericht München Endurteil, 16. Dez. 2014 - 43 Ca 558/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der beklagten Partei vom 23.12.2013 nicht aufgelöst worden ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtss

Arbeitsgericht München Endurteil, 16. Dez. 2014 - 43 Ca 555/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der beklagten Partei vom 23.12.2013 nicht aufgelöst worden ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtss

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 8/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 14/15 - teilweise in Ziffer 2 des Tenors abgeändert und diese wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 25/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 20/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 24/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 13/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 15/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 22/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, das

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2017 - 11 TaBV 36/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes München – Az. 24 BV 138/16 – vom 08.03.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 27. Feb. 2018 - 7 TaBV 91/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23.05.2017 - 3 BV 1228/16 abgeändert. Der Antrag des Betriebsrats wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2018 - 6 CS 17.2556

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 24. November 2017 – M 21 S 17.3648 – wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. März 2017 - 6 B 16.1627

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 16. Juni 2015 - W 1 K 13.1265 - abgeändert. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 31. Jan. 2014 - 8 TaBVGa 1/14

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Gründe I. Die Beteiligten streiten im Rahmen einer einstweiligen Verfügung über die Wirksamkeit einer Versetzung der Beteiligten zu 3). Die Antragsgegnerin und Beteiligte zu 2) ist Anbieterin von umfassenden Marktforschungs-

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 7 ABR 18/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es sich auf die Umgruppierung der Arbeitnehmerinnen W, M, H B und J B bezieht.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 01. Aug. 2018 - 7 ABR 63/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor Das Verfahren wird hinsichtlich der Anträge der Arbeitgeberinnen, die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur befristeten Einstellung der Leiharbeitnehmer H und M zu ersetzen und f

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Juli 2018 - 8 TaBV 35/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 04.07.2017 - Az.: 8 BV 19/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Di

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 7 AZR 520/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Apr. 2018 - 7 ABR 30/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2016 - 7 TaBV 63/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeits

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Apr. 2018 - 3 Sa 500/17

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.10.2017, Az.: 11 Ca 1805/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorlieg

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Apr. 2018 - 5 Sa 295/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 6. April 2017, Az. 5 Ca 811/16, teilweise abgeändert und wie folgt neu g

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 07.03.2017 - 2 BV 52/16 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 7 ABR 38/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2016 - 2 TaBV 1/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zustimmung des B

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 21/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2016 - 8 TaBV 39/16 - aufgehoben.

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(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden...
(1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet auf Antrag des...
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen...