(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.

(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht

1.
in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist;
2.
die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder die Mitglieder einer anderen Personengesamtheit, soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind, in deren Betrieben;
3.
Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist;
4.
Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden;
5.
der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.

(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

1.
zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2.
Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3.
regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Für die in Absatz 1 Satz 3 genannten Beamten und Soldaten gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer

1.
aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder
2.
einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder
3.
ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder,
4.
falls auch bei der Anwendung der Nummer 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Christian Velten

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

12 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

12 Artikel zitieren .

Arbeitsrecht: Wirksamkeit eines «im Auftrag» unterschriebenen befristeten Vertrags

24.08.2017

Unterschreibt ein Vertreter einen Vertrag für eine Vertretungspartei, muss das Vertretungsverhältnis in der Vertragsurkunde deutlich zum Ausdruck kommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Zur Auslegung eines Sozialplans

16.04.2015

Hat der Gesamtbetriebsrat eine freiwillige Treueprämienregelung vereinbart, begründet sie Ansprüche zugunsten von Arbeitnehmern typischerweise für den Fall, dass eine Regelung auf betrieblicher Ebene unterbleibt.
Abfindung

Arbeitsvertragsrecht: Unwirksamkeit einer Vereinbarung zur Beendigung alternierender Telearbeit

29.01.2015

Die Beendigung alternierender Telearbeit stellt regelmäßig eine Versetzung iSv § 95 III 1 BetrVG dar, welche der Zustimmung des Betriebsrats bedarf.
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Zur Ermittlung von mitbestimmungsrechtlich relevanten Schwellenwerten

05.08.2014

Leiharbeitnehmer zählen bei der Ermittlung der mitbestimmungsrechtlich relevanten Schwellenwerten nach dem MitBestG nicht mit.

Die Betriebsvereinbarung

von Rechtsanwalt Christian Velten, Jota Rechtsanwälte
17.01.2014

Die Betriebsvereinbarung ist das wohl häufigste und praktisch wichtigste Instrument, mit dem die Betriebsparteien die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sowie die betriebliche Organisation und Ordnung einvernehmlich festlegen. Bei einer Betriebsv
Arbeitsrecht

Kündigungsrecht: Wann genießt ein Geschäftsführer des Vereins Kündigungsschutz?

02.10.2013

Das Arbeitsverhältnis eines Vereinsgeschäftsführers, der auf Satzungsbasis als besonderer Vertreter bestellt ist, fällt nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.
Kündigungsschutz

Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmereigenschaft gestellter Arbeitnehmer

23.04.2012

Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10

Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH

21.03.2012

Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11

Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl

25.10.2011

Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10

Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein.

04.05.2011

Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Beschäftigten selbst die datenschutzrechtlichen Details bestimmen.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 19 §§.

wird zitiert von 12 §§ in anderen Gesetzen.

Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG | § 24 Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes


(1) In den Postnachfolgeunternehmen findet nach deren Eintragung in das Handelsregister das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten gelt

Mitbestimmungsgesetz - MitbestG | § 3 Arbeitnehmer und Betrieb


(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind 1. die in § 5 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes bezeichneten Personen mit Ausnahme der in § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes bezeichneten leitenden Angestellten,2. die in § 5 Abs. 3 des Betr

Kooperationsgesetz der Bundeswehr - BwKoopG | § 6 Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften


(1) Die in § 1 genannten Personen gelten für die Anwendung der Vorschriften über die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Sprecherausschussgesetzes als Arbeitnehm

Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG | § 3 Arbeitnehmer, Betrieb


(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind die in § 5 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes bezeichneten Personen mit Ausnahme der in § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes bezeichneten leitenden Angestellten. (2) Betriebe im Sinne dieses G
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen


(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen


(1) Sind die Wahlen nach § 13 Abs. 1 und nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes zeitgleich einzuleiten, so haben sich die Wahlvorstände unverzüglich nach Aufstellung der Wählerlisten, spätestens jedoch zwei Wochen vor Einleitung der Wahlen, ge

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses


(1) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses können auch die in § 5 Abs. 3 g

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 105 Leitende Angestellte


Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 18 Bezugsgröße


(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vo

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

267 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2009 - 5 StR 521/08

bei uns veröffentlicht am 17.09.2009

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 266 Abs. 1 BetrVG § 119 Abs. 2 1. Zur Untreuestrafbarkeit von Zuwendungen an Betriebsräte. 2. Ist eine Aktiengesellschaft strafantragsberechtigter Unternehmer im Sinne des § 119 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - II ZB 21/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AÜG § 14 Abs. 2 Satz 6; MitbestG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Die Mindesteinsatzdauer in § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG ist arbeitsplatzbezogen zu verstehen. Maßgeblich ist danach, ob das Unternehmen während e

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2012 - IX ZR 214/09

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 214/09 vom 29. März 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Prof. Dr. Gehrlein, Grupp und die Richterin Mö

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 166/11 Verkündet am: 15. Mai 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Landesarbeitsgericht München Urteil, 30. Jan. 2019 - 4 Sa 336/18

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. März 2018 - 32 Ca 1421/17 - in seinen Ziffern I. und II. unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert. 2. Es wird festgestellt

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Aug. 2016 - 2 Sa 201/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 10.02.2016, Az. 3 Ca 478/15, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revisio

Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - 6 Sa 666/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 23. Juni 2015 -40 Ca 6952/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2015 - L 7 R 240/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 7. November 2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 26.10.2009 sowie den Änderungsbescheid vom 24.03.2010 in Gestalt des Widerspruchsbesche

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 07. Juli 2015 - 6 TaBV 73/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 20. Nov. 2014 - 12 BV 151/14 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die abgewiesenen Anträge als unzulässig abgewiesen sind. II.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 08. Feb. 2018 - 2 Sa 223/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.02.2017 - 1 Ca 14493/15 - abgeändert. 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Ver

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 12. Nov. 2014 - 2 Sa 317/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Datum: 12.11.2014 7 Ca 2004/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Titel: Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.11.2013, Az. 7 Ca 2004/13, wi

Arbeitsgericht München Endurteil, 23. Juni 2015 - 40 Ca 6952/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes des Verfahrens wird auf € 65.190,33 festgesetzt. Tatbestand Di

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 07. Juli 2016 - 7 Ta 48/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Gründe I. Die Parteien streiten vorliegend um die Frage, ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Zwischen den Parteien wurde am 13.05.2015 ein Geschäftsführeranstellungsvertrag geschlossen. Der Vertrag lautet

Landgericht Hamburg Beschluss, 02. Mai 2018 - 417 HKO 74/17

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Fa. E. AG vom 10.10.17 wird zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen. Außergerichtliche Kost

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Apr. 2018 - 4 Sa 334/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 04.08.2016 - 5 Ca 33/16 - teilweise abgeändert. 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis als Verba

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 1 ABR 6/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. November

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 1 ABR 3/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 20

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 1 ABR 7/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 15. Dezember 201

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 1 ABR 55/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. August 2016 - 4

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 1 ABR 25/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 201

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 15/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2017 - 19 TaBV 3/16 - aufgehoben, soweit es dem Hilfsantrag

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. Feb. 2018 - 2 TaBV 38/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21. November 2017 - 1 BV 27/17 - teilweise abgeändert: 2. Die Anträge des zu 1) beteiligten Betriebsrats werden insgesamt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Feb. 2018 - 7 Sa 406/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach vom 2. Juni 2017, Az. 5 Ca 76/17, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Feb. 2018 - 1 ABR 53/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Juni 2016 - 5 TaBV 7/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 33 Sa 6/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Mai 2017 – 25 Ca 490/16 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gef

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 33 Sa 10/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Juli 2017 - 27 Ca 525/16 - wird als unzulässig verworfen, soweit der Kläger die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch di

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Feb. 2018 - 5 Sa 324/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 5. April 2017, Az. 3 Ca 1108/16, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird

Landgericht Hamburg Beschluss, 06. Feb. 2018 - 403 HKO 130/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der B. Aktiengesellschaft wird zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen. Außergerichtliche Kosten

Landgericht Hamburg Beschluss, 06. Feb. 2018 - 403 HKO 131/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der B. B. modische A. Aktiengesellschaft wird zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen. Außergeri

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 279/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. März 2016 - 9 Sa 392/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Jan. 2018 - 6 Sa 425/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15. August 2017 - 8 Ca 518/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Jan. 2018 - 2 Sa 332/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

weitere Fundstellen ... Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 14.06.2017 - 7 Ca 384/17 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu g

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 09. Nov. 2017 - 4 Sa 222/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 20.06.2016 – 5 Ca 1844/15 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wehrt sich gegen zwei von d

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Okt. 2017 - 7 ABR 2/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller, des Beteiligten zu 4. und der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Oktober 2015 - 18 TaBV

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Aug. 2017 - 1 ABR 3/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Dezember 2015 - 22 TaBV 2/15 -

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Aug. 2017 - 1 ABR 4/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. November 2015 - 6 TaBV 7/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Aug. 2017 - 1 ABR 5/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 2015 - 6 TaBV 4/15 -

Europäischer Gerichtshof Urteil, 18. Juli 2017 - C-566/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 18. Juli 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Diskriminierungsverbot – Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Juli 2017 - 1 ABR 15/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Februar 2016 - 3 TaBV 2/14 - insoweit aufgehoben, als er die Besch

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 04. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

weitere Fundstellen ... Tenor I. Auf die Beschwerde der zu 1) beteiligten Betriebsvertretung wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 31. März 2016 - 2 BV 34/15 - in Ziff. 2 und 3 des Tenors wie folgt abgeändert: Es wird

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Apr. 2017 - 4 Sa 401/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 9.6.2016, AZ: 6 Ca 132/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Arbeitsgericht Freiburg Urteil, 14. März 2017 - 4 Ca 332/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.3. Der Streitwert wird auf 13.684,00 EUR festgesetzt.4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt mit seiner K

Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 11 AL 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil das Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - 6 AZR 665/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. September 2015 - 5 Sa 516/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Feb. 2017 - 4 Sa 154/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.03.2016, Az.: 4 Ca 3085/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten ü

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Feb. 2017 - 3 Sa 476/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.10.2016, Az.: 8 Ca 596/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vo

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Jan. 2017 - 7 ABR 60/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. November 2015 - 16 TaBV 48/15 - teilweise aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 29. Nov. 2016 - 1 TaBV 30/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 26.05.2016 - 7 BV 11 b/16 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe A. 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob

Arbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Nov. 2016 - 5 Ca 3719/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor 1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.11.2016 über die geleistete Betriebsrente in Höhe von 2.762,76 € brutto hinaus jeweils zum 1. eines Monats eine Betriebsrente in Höhe von weiteren 2,99 € brutto zu zahlen.

Referenzen

(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...