Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
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Betriebsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
20/03/2011 18:32
Betriebsrat Unterlassung der Abfrage persönlicher Angaben in Arbeitsvertragsformularen Unterlassung der Verwendung der Formulare als Ganzes BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
SubjectsBetriebsverfassungsrecht
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published on 27/02/2018 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23.05.2017 - 3 BV 1228/16 abgeändert.
Der Antrag des Betriebsrats wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
published on 21/11/2017 00:00
Tenor
1. Auf die Rechtsbeschwerde der zu 2. und 3. beteiligten Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2016 - 2 TaBV 2/16 - insoweit aufgehoben, a
published on 02/02/2016 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 07.10.2015 – 3 BV 18/15 – wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
1Gründe
2A.
3Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit ein
published on 14/07/2015 00:00
Tenor
1.) Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, die Beteiligte zu 3) anzuweisen, die Durchführung der Mitarbeiterbefragung auf der Grundlage des als Anlage ASt 14 überreichten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterfragebogens 2015 der P. Institut gGmb
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