Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 38 Freistellungen

(1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel

200 bis 500Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied,
501 bis 900Arbeitnehmern 2 Betriebsratsmitglieder,
901 bis 1.500Arbeitnehmern 3 Betriebsratsmitglieder,
1.501 bis 2.000Arbeitnehmern 4 Betriebsratsmitglieder,
2.001 bis 3.000Arbeitnehmern 5 Betriebsratsmitglieder,
3.001 bis 4.000Arbeitnehmern 6 Betriebsratsmitglieder,
4.001 bis 5.000Arbeitnehmern 7 Betriebsratsmitglieder,
5.001 bis 6.000Arbeitnehmern 8 Betriebsratsmitglieder,
6.001 bis 7.000Arbeitnehmern 9 Betriebsratsmitglieder,
7.001 bis 8.000Arbeitnehmern 10 Betriebsratsmitglieder,
8.001 bis 9.000Arbeitnehmern 11 Betriebsratsmitglieder,
9.001 bis 10.000Arbeitnehmern 12 Betriebsratsmitglieder.

In Betrieben mit über 10.000 Arbeitnehmern ist für je angefangene weitere 2.000 Arbeitnehmer ein weiteres Betriebsratsmitglied freizustellen. Freistellungen können auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. Diese dürfen zusammengenommen nicht den Umfang der Freistellungen nach den Sätzen 1 und 2 überschreiten. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden.

(2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Der Betriebsrat hat die Namen der Freizustellenden dem Arbeitgeber bekannt zu geben. Hält der Arbeitgeber eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, so kann er innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Bestätigt die Einigungsstelle die Bedenken des Arbeitgebers, so hat sie bei der Bestimmung eines anderen freizustellenden Betriebsratsmitglieds auch den Minderheitenschutz im Sinne des Satzes 1 zu beachten. Ruft der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht an, so gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als erteilt. Für die Abberufung gilt § 27 Abs. 1 Satz 5 entsprechend.

(3) Der Zeitraum für die Weiterzahlung des nach § 37 Abs. 4 zu bemessenden Arbeitsentgelts und für die Beschäftigung nach § 37 Abs. 5 erhöht sich für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit.

(4) Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, erhöht sich der Zeitraum nach Satz 2 auf zwei Jahre.

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Beleidigt ein bereits einschlägig abgemahnter Arbeitnehmer einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe in Anwesenheit mehrerer anderer Kollegen durch den Ausstoß von Affenlauten wie „Ugah Ugah“, so kann dies ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein. Und zwar auch dann, wenn ein die Beleidigung außerhalb einer öffentlichen Betriesratsitzung fällt.  Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Arbeitsrecht

Kündigungsrecht: Keine fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden bei eigenmächtigem Urlaubsantritt

27.04.2016

Ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden rechtfertigt nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung.

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Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

von Rechtsanwalt Christian Velten, Jota Rechtsanwälte
17.01.2014

In Betrieben mit in der Regel 200 oder mehr Mitarbeitern ist eine bestimmte Anzahl an Betriebsratsmitgliedern für die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben von ihrer Pflicht zur Arbeitsleistung ganz oder teilweise freizustellen. Das BetrVG sieht
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Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10

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Arbeitsrecht: Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

31.12.2009

Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis


(1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs z

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 27 Betriebsausschuss


(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit 9 bis 15Mitgliedernaus 3 weiteren Ausschussm

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2009 - 5 StR 521/08

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Arbeitsgericht München Endurteil, 06. Apr. 2016 - 38 Ca 6715/15

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - 3 Sa 318/16

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 16. Apr. 2019 - 7 TaBV 21/18

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 7 ABR 77/16

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 975/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Juni 2018 - 7 ABR 48/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 4. sowie der Beteiligten zu 6. bis 13. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2016 - 14 TaBV 17/16 - unter Zu

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Juni 2018 - 9 AZB 9/18

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2018 - 16 Ta 493/17 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Feb. 2018 - 7 ABR 54/16

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - 7 ABR 26/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - 7 AZR 731/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Oktober 2015 - 3 Sa 267/15 - im Kostenpunkt und insoweit teilweise aufgehoben, als dort fe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Okt. 2017 - 8 TaBV 19/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. März 2017 - Az.: 2 BV 1/17 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16

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Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 5. April 2016 - 6 Sa 270/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Apr. 2017 - 5 Sa 449/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

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Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 26. Apr. 2017 - 6 TaBV 13/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

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Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Feb. 2017 - 20 W 8/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.08.2016 - HRB 19360 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Geschäftswert für

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Jan. 2017 - 7 ABR 60/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. November 2015 - 16 TaBV 48/15 - teilweise aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 18. Okt. 2016 - 7 Sa 794/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.09.2015 – 3 Ca 986/15 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 AZR 248/14

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

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Arbeitsgericht Freiburg Außenkammer Lörrach Urteil, 24. Aug. 2016 - 5 Ca 198/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger vom 29. August 2016 bis 2. September 2016 zum Zwecke der Teilnahme an dem Seminar SH03516 "Unsere Arbeitswelt gestalten" von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des vertragsgemäßen A

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 05. Aug. 2016 - 9 TaBV 12/16

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.10.2015 – 5 BV 91/15 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1Gründe 2I. 3Die Beteiligten streiten über die Anfechtung der Wa

Arbeitsgericht Minden Urteil, 02. Aug. 2016 - 1 Ca 743/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht gemäß § 19 Zf. 1 c des Manteltarifvertrages vom 01.01.2009 zum 30.09.2016 enden wird. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 18.0

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juli 2016 - 7 Sa 566/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. Juli 2015, Az. 1 Ca 1480/14, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Juni 2016 - 14 TaBV 17/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor 1.Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. sowie zu 6. bis 13. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 19.11.2015 - 5 BV 10/15 - wird zurückgewiesen. 2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G R Ü N D E : 2I. 3Die Beteiligten streite

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 24. Mai 2016 - 2 TaBV 22/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der beteiligten Arbeitgeberin wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die beteiligte Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) verlangt, dass die vom beteiligten Betriebsrat (Beteilig

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Dezember 2013 - 12 Sa 682/13 - aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 3.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Apr. 2016 - 3 Sa 489/15

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.08.2015, Az.: 7 Ca 939/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegen

Arbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2016 - 10 BV 253/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt eine Gießerei in N. und beschäftigt derzeit ca. 1050 Arbeitnehmer. Sie ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Metallindustrie

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Feb. 2016 - 7 ABR 20/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2014 - 18 TaBV 1052/13 - teilweise aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 20. Jan. 2016 - 5 TaBV 11/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 24.02.2015, Aktenzeichen 13 BV 3/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 27. Okt. 2015 - 6 TaBV 6/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 09. Januar 2015 - Az.: 8 BV 44/14 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschw

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Sept. 2015 - VI-3 Kart 113/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 14.11.2013 (BK 9-11/8182) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Bundesnetzagentur entstandenen notwend

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 16. Juli 2015 - 5 TaBV 5/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 9. Dezember 2014, Az. 8 BV 20/14, abgeändert

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 14. Juli 2015 - 8 TaBV 34/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 30.10.2014 - 11 BV 8/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Arbeitsgericht Dortmund Beschluss, 17. Juni 2015 - 8 BV 83/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1)      Dem Geschäftsführer der Beteiligten zu 1) wird bei Meidung eines der Höhe nach vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, a)      es zu unterlassen, gegenüber Mitarbeitern des Betriebes Äu

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 29. Apr. 2015 - 7 ABR 102/12

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2012 - 3 TaBV 2/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Apr. 2015 - 3 Sa 13/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.8.2014 - 1 Ca 2828/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Die Klägerin ist seit Dezember 1993 bei der Bek

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 06. Feb. 2015 - 4 TaBV 60/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2014– 19 BV 305/13 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G r ü n d e 2I. 3              Die Beteiligten streiten darüber, ob der

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 30. Jan. 2015 - 13 Sa 933/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten – unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen – wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.05.2014 – 2 Ca 2632/13 – teilweise abgeändert und in den Ziffern 1.-8. des Tenors insgesamt

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - 1 ABR 22/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Januar 2013 - 2 TaBV 13/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - 1 ABR 21/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. Februar 2013 - 2 TaBV 15/11 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2014 - 9 TaBV 39/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 02.06.2014 Az.: 5 BV 58/14 wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e: 2I. 3Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Person des Vorsitzenden e

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. März 2014 - 7 AZR 480/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Februar 2012 - 4 Sa 888/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Feb. 2014 - 3 AZR 568/12

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. April 2012 - 9 Sa 976/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Feb. 2014 - 3 Sa 453/13

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.06.2013, Az.: 3 Ca 2276/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Re

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Dez. 2013 - 3 AZR 832/11

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Juni 2011 - 3 Sa 1558/10 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 22. Okt. 2013 - 12 TaBV 64/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2013

Tenor 1.               Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 6.2.2013 – Az. 3 BV 140/12 abgeändert und wie folgt neu gefasst:Die Zustimmung des Beteiligten zu 3) zur Versetzung des Herrn S

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