Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat

(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.

(2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt.

(3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.

(4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

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Arbeitsrecht: Zum Kündigungsschutz für Bewerber für das Amt des Wahlvorstands

02.04.2015

Ein Arbeitnehmer, der für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidiert oder vorgeschlagen wird, ist kein "Wahlbewerber" iSv § 103 BetrVG, § 15 III KSchG.

Arbeitsrecht: Informationsveranstaltung des Gesamtbetriebsrats zur Bestellung eines Wahlvorstands

22.03.2012

Der Gesamtbetriebsrat ist nicht befugt, in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Einleitung einer Betriebsratswahl zu Belegschaftsversammlungen einzuladen- BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 15 Unzulässigkeit der Kündigung


(1) Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Gr
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall


(1) Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Tei

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 115 Bordvertretung


(1) Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine Bordvertretung gewählt. Auf die Bordvertretung finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen g

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren


Im Fall des § 14a finden die §§ 16 und 17 mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Die Frist des § 16 Abs. 1 Satz 1 wird auf vier Wochen und die des § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 auf drei Wochen verkürzt.2. § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 findet keine Anwend

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 116 Seebetriebsrat


(1) In Seebetrieben werden Seebetriebsräte gewählt. Auf die Seebetriebsräte finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats u
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 1 Errichtung von Betriebsräten


(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. (2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrere

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 16 Bestellung des Wahlvorstands


(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies

Referenzen - Urteile |

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 30. Jan. 2017 - 3 TaBVGa 1/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – (13 BVGa 1/17) vom 27. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Beteiligte zu 1. begehrt gegenüber der Beteiligten

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Nov. 2016 - 7 ABR 13/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2014 - 18 TaBV 996/14 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 16. März 2015 - 13 TaBVGa 3/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor Die Beschwerde des zu 3) beteiligten Wahlvorstandes gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 03.03.2015  – 2 BVGa 4/15 – wird zurückgewiesen. 1Gründe 2A. 3Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstw

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Jan. 2015 - 1 ABR 1/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2013 - 7 TaBV 56/13 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Hamburg Beschluss, 07. Jan. 2015 - 27 BVGa 5/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. Gründe I. 1 Dem Beteiligten zu 1. geht es um den Zutritt seiner Mitglieder zu den Betriebsstätten, dem Aushang von Dokumenten zur Betriebsratswahl, der Herausgabe von Arbeitnehmerdaten, der..

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Okt. 2014 - 7 ABR 53/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Wahlvorstands wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2012 - 14 TaBV 69/11 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Aug. 2014 - 2 Sa 97/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.11.2013 - 9 Ca 89/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Höhe der

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. März 2013 - 13 Sa 6/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Apr. 2014 - 8 AZR 429/12

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Februar 2012 - 7 Sa 97/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 04. Apr. 2014 - 13 TaBVGa 9/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Arbeitgebers – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen – wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 21.02.2014 - 1 BVGa 2/14 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Dem Arbeitgeber wird

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 04. Apr. 2014 - 13 TaBVGa 8/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Arbeitgebers – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen – wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 21.02.2014 - 1 BVGa 1/14 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Dem Wahlvorstand wir

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Jan. 2013 - 9 TaBVGa 2/12

bei uns veröffentlicht am 11.01.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.06.2012, Az.: 3 BVGa 3/12 teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beteiligte zu 2 wird ve

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Dez. 2012 - 10 SaGa 11/12

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

Tenor I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 04.09.2012, Az. 8 Ga 8/12, abgeändert und der Verfügungsbeklagten untersagt, in Bezug auf die Verfügungsklägerin wörtlich oder sinngemäß z

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Dez. 2012 - 7 ABR 48/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2011 - 10 TaBV 105/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Aug. 2012 - 7 ABR 16/11

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. November 2010 - 15 TaBV 115/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Mai 2011 - 8 Sa 364/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 16. Nov. 2011 - 7 ABR 28/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2010 - 9 TaBV 199/09 - teilweise aufgehoben.

Arbeitsgericht Stuttgart Beschluss, 29. Apr. 2008 - 12 BV 109/07

bei uns veröffentlicht am 29.04.2008

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. Gründe   A. 1 Die Beteiligten streiten um die Feststellung der Unwirksamkeit einer zwischen den Beteiligten Ziffer 3 und 6 am 20./22.06.2007

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(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. (2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen...
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur...