Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 14 Zulässigkeit der Befristung

(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1.
der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2.
die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
3.
der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
4.
die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5.
die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6.
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7.
der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
8.
die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.

(3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.

(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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Befristung des Arbeitsverhältnisses

von Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
28.11.2021

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf im Arbeitsrecht besonderer Formvorschriften und eines gesetzlich geregelten Grundes. Rechtsgrundlage für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Danach sind Befristungen des Arbeitsvertrages mit Sachgrund und ohne Sachgrund möglich.

"Mangold - Rechtsprechung" - Verbot der Altersdiskriminierung als Bestandteil des Primärrechts

12.06.2020

Konstruierter Fall Das Urteil ist bis heute umstritten und sorgte schon damals für großes Aufsehen. Nicht zuletzt da es sich hierbei um einen konstruierten Fall handelte, bei dem das Arbeitsgericht die Möglichkeit bekommen sollte, den § 14 Absatz 2

Verfassungsrecht: "Honeywell-Fall" - Feststellung eines Ultra-Vires-Akts nur bei schwerer Kompetenzüberschreitung

28.05.2020

Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 06.07.2010 die Entscheidung des EuGH im sog. „Mangold“-Fall bestätigt und die, ihr zugrundeliegende, Verfassungsbeschwerde verworfen. Eine Ultra-vires-Kontrolle durch das BVerfG setzt einen hinreichend qualifizierten Kompetenzverstoß der europäischen Organe voraus. Dieser ist gegeben, wenn das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist. Weiterhin muss der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedsstaaten und Union im Hinblick auf das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die rechtsstaatliche Gesetzgebung erheblich ins Gewicht fallen. Das BVerfG ist demnach nur berechtigt schwerwiegende Verstöße zu überprüfen. Es wird angehalten vor der Annahme eines Ultra-vires Akts den EuGH anzurufen. Das Schaffen eines Verbots der Altersdiskriminierung durch den EuGH stellt weiterhin keinen ausbrechenden Rechtsakt dar. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung lediglich eine neue Fallgruppe geschaffen, wie Rechtsnormen behandelt werden, welche richtlinienwidrig erlassen wurden. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verfassungsrecht

Arbeitsrecht: Befristete Arbeitsverträge jetzt auch für Leiharbeitnehmer

19.08.2019

Nach der Rechtsprechung des BAG und mit der Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist es unter Umständen zukünftig möglich, einen Leiharbeitnehmer nach Ablauf der 18-monatigen Höchstzeit ohne Unterbrechung mit einem befristeten Arbeitsvertrag über (weitere) zwei Jahre hinweg einzustellen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Welche Neuerungen bringt die Große Koalition aus arbeitsrechtlicher Sicht?

01.03.2018

Die neu aufgelegte große Koalition, wenn sie kommt, verspricht Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht, im Arbeitszeitrecht sowie der betrieblichen Mitbetsimmung - BSP Rechtsanwälte - Rechtsanwältin im Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: befristetes Arbeitsverhältnis für einen Arzt in der Weiterbildung

22.11.2017

Ein die Befristung rechtfertigender Grund liegt u.a. vor, wenn die Beschäftigung des Arztes der Weiterbildung zum Facharzt dient – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Probezeit

16.09.2017

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf zweierlei Weise eine Probezeit vereinbaren. Sie können zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis (Probearbeitsverhältnis) vereinbaren. Der Befristungsgrund ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG („Befr
Probezeit

Befristete Arbeitsverhältnisse

02.09.2017

Arbeitsverhältnis - Teilzeit - Befristung - TzBfG - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in 10117 Berlin-Mitte

Arbeitsrecht: Wirksamkeit eines «im Auftrag» unterschriebenen befristeten Vertrags

24.08.2017

Unterschreibt ein Vertreter einen Vertrag für eine Vertretungspartei, muss das Vertretungsverhältnis in der Vertragsurkunde deutlich zum Ausdruck kommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge


Wird der Arbeitsvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen, gelten § 4 Absatz 2, § 5, § 14 Absatz 1 und 4, § 15 Absatz 2, 4 und 6 sowie die §§ 16 bis 20 entsprechend.

Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 22 Abweichende Vereinbarungen


(1) Außer in den Fällen des § 9a Absatz 6, § 12 Absatz 6, § 13 Absatz 4 und § 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. (2) Enthält ein Tarifvertrag für den öffentlic
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 138 Arbeitslosigkeit


(1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und1.nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),2.sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen), und3.den Vermittlungsbemühungen

Abgabenordnung - AO 1977 | § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit


(1) Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird; die G

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 31. Aug. 2016 - 8 Sa 118/16

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Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17.11.2015 - 23 Ca 5948/15 -wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Par

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 22. Dez. 2015 - 7 Sa 298/15

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Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 7 Sa 298/15 Urteil Datum: 22.12.2015 13 Ca 2682/14 Arbeitsgericht Nürnberg Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgeri

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2017 - L 10 AL 42/16

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Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14.12.2015 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses im Bezug auf

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 18. Jan. 2019 - RN 1 K 14.2132

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Tenor I. Der Beklagte wird zur Zahlung von 729.657,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2017 verurteilt. II. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger d

Arbeitsgericht Passau Endurteil, 21. Okt. 2015 - 5 Ca 939/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.838,80 Euro festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über di

Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Apr. 2015 - 35 Ca 11866/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht aufgrund der Befristungsabrede vom 10. Juli 2013 zum Ablauf des 30. September 2014 beendet ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den

Landesarbeitsgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - 4 Sa 370/15

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Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. April 2015 - 35 Ca 11866/14 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht München Endurteil, 21. Apr. 2015 - 3 Ca 14163/14

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 86.500,00 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um eine Befristung, ei

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Okt. 2015 - 4 Sa 527/15

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Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes München vom 21. April 2015 - 3 Ca 14163/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 03. Juni 2015 - 1 Ca 1775/14

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Arbeitsgericht München Endurteil, 28. Apr. 2015 - 3 Ca 14162/14

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 27. Jan. 2015 - 7 Sa 454/14

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Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg – Kammer Coburg – vom 05.03.2014 abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Arbeitsgericht München Endurteil, 02. Nov. 2017 - 11 Ca 160/16

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Tenor 1) Es wird festgestellt, dass die mit Kündigungsschreiben vom 24.10.2016 erklärte Kündigung das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht mit Ablauf des 30.4.2017 aufgelöst hat. 2) Es wird festgestellt, dass

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Nov. 2018 - 4 Sa 81/18

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Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 10.01.2018, Az.: 1 Ca 452/17, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 10. Mai 2017 - 11 Sa 941/16

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 09. Dez. 2014 - 6 Sa 431/14

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Arbeitsgericht München Endurteil, 18. Okt. 2016 - 23 Ca 4324/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 16.660,00 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um die Wirksamkeit e

Landesarbeitsgericht München Urteil, 16. Juni 2016 - 2 Sa 1146/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts G vom 21.10.2015 - 5 Ca 939/14 - wird als unzulässig verworfen, soweit die Klägerin begehrt, den Beklagten zu einer Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit

Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Mai 2016 - 8 Sa 541/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 08.04.2015 - 3 Ca 14162/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Part

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2018 - 7 AZR 394/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2017 - 4 Sa 900/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Okt. 2018 - 7 AZR 92/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 8 Sa 186/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Sept. 2018 - 7 AZR 797/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 5 Sa 384/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3155/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Mai 2013 - 2 Sa 12/13 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 10. Oktober 2012 - 2 Ca 1066/11 - verletzen den Beschwerdefüh

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 261/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 9. Juli 2013 - 7 Sa 10/13 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg 10. Oktober 2012 - 2 Ca 1169/11 - verletzen den Beschwerdeführer

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 1028/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. Oktober 2013 - 5 Sa 746/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 - 5 Ca 1153/11 - verletzen den Beschwe

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3044/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Mai 2013 - 2 Sa 737/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 - 5 Ca 1024/11 - verletzen den Beschwerdefü

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3043/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. Februar 2013 - 6 Sa 525/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 19. Juli 2012 - 1 Ca 1058/11 - verletzen den Beschwerde

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3041/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Mai 2013 - 2 Sa 501/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 19. Juli 2012 - 1 Ca 1060/11 - verletzen die Beschwerdeführe

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 937/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. September 2013 - 5 Sa 503/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 19. Juli 2012 - 1 Ca 1211/11 - verletzen die Beschwer

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3436/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Juni 2013 - 1 Sa 500/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 19. Juli 2012 - 1 Ca 1108/11 - verletzen die Beschwerdefüh

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3042/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 22. Mai 2013 - 4 Sa 739/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 - 5 Ca 1151/11 - verletzen den Beschwerdef

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 427/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. September 2013 - 3 Sa 738/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 - 5 Ca 1208/11 - verletzen den Besch

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 1027/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. September 2013 - 5 Sa 524/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 19. Juli 2012 - 1 Ca 1215/11 - verletzen die Beschwer

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 938/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. September 2013 - 5 Sa 530/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 19. Juli 2012 - 1 Ca 1210/11 - verletzen den Beschwer

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 544/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. September 2013 - 1 Sa 743/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 - 5 Ca 1099/11 - verletzen die Besch

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 1097/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. Oktober 2013 - 5 Sa 740/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 - 5 Ca 1025/11 - verletzen den Beschwe

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3058/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. März 2013 - 6 Sa 747/12 und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 - 5 Ca 1154/11 - verletzen den Beschwerdefü

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 1374/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. Januar 2014 - 5 Sa 8/13 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 10. Oktober 2012 - 2 Ca 1165/11 - verletzen den Beschwerde

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 262/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. Juli 2013 - 8 Sa 11/13 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 10. Oktober 2012 - 2 Ca 1064/11 - verletzen den Beschwerdef

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3144/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 22. Mai 2013 - 4 Sa 529/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 19. Juli 2012 - 1 Ca 1080/11 - verletzen den Beschwerdeführ

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Juli 2018 - 1 BvR 3045/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Mai 2013 - 2 Sa 528/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 19. Juli 2012 - 1 Ca 1028/11- verletzen den Beschwerdeführer

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden der zu 1. bis zu 4., zu 8. und zu 10. Beteiligten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juli 2016 - 8 Sa 186/16 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgeri

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. September 2016 - 7 Sa 24/16 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Juni 2018 - AN 7 P 18.00148

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass der Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung der Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Antragstellers bei der Einstellung der Mitarbeiter ... rechtswidrig gewesen ist.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Juni 2018 - AN 7 P 17.02404

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass der Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung der Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Antragstellers bei der Einstellung der Mitarbeiter ...; ...; ...; ...; ...; ...; .

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor 1. § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) vom 21. Dezember 2000 (Bundesgesetzblatt I Seite 1966), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. D

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2018 - 7 AZR 16/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Juni 2016 - 2 Sa 1146/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 7 AZR 520/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. März 2016 - 8 Sa 1060/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 7 AZR 181/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. Februar 2016 - 1 Sa 55/15 - wird zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird; die Gemeinde...