Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Wird eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens im Sinn des § 106 entgegen dem Verlangen des Wirtschaftsausschusses nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt und kommt hierüber zwischen Unternehmer und Betriebsrat eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Einigungsstelle kann, wenn dies für ihre Entscheidung erforderlich ist, Sachverständige anhören; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend. Hat der Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat eine anderweitige Wahrnehmung der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses beschlossen, so gilt Satz 1 entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 120 Verletzung von Geheimnissen


(1) Wer unbefugt ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als 1. Mitglied oder Ersatzmitglied des Betriebsrats oder einer der in § 79 Abs. 2 bezeichneten Stellen,2. Vertreter einer Gewerkschaft oder Arbei
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 80 Allgemeine Aufgaben


(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;2. Maßnahmen,

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 106 Wirtschaftsausschuss


(1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.03.2016 – 1 BV 15/16 – wird abgeändert. 2. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit den Regelungsgegenständen „Information des Wirtschaftsausschusses über -   die künftige Geschäftstätigkeit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Feb. 2016 - 4 TaBV 8/16

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.12.2015 - 11 BV 306/15 - wird zurückgewiesen. 1G R Ü N D E : 2Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle. 3Die zu 2) beteiligte

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 02. Nov. 2015 - 13 TaBV 70/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts  Hagen  vom  21.09.2015 – 4 BV 20/15 – abgeändert. Die Anträge werden abgewiesen. 1Gründe 2A. 3Von der eigenen Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen (vgl. § 313

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 28. Feb. 2013 - 11 TaBV 42/12

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 21.11.2012 - 4 BV 35/12 - wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über die B

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Aug. 2011 - 1 AZR 44/10

bei uns veröffentlicht am 16.08.2011

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. November 2009 - 7 Sa 186/09 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgerich

Arbeitsgericht Stuttgart Beschluss, 30. Nov. 2006 - 28 BV 149/06

bei uns veröffentlicht am 30.11.2006

Tenor Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 13.06.2006 unwirksam ist. Gründe   I. 1  Zwischen den Beteiligten des Beschlussverfahrens sind die Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle sowie einer Be

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(1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat...
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;2. Maßnahmen, die dem...