Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 21b Restmandat

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Betriebsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.

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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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17/12/2014 16:20

Widerspricht in einem solchen Fall der Arbeitnehmer wirksam dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, so endet seine Zugehörigkeit zu dem auf den Erwerber übergegangenen Betrieb.
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(1) Für die nach § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 übergetretenen Dienstordnungsangestellten gelten die Regelungen der bisherigen Dienstordnung nach dem Übertritt weiter. Die übergetretenen Dienstordnungsangestellten sind innerhalb eines Jahres nach dem Über
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published on 18/10/2018 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - 7 Sa 557/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
published on 18/10/2018 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - 7 Sa 767/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
published on 26/10/2017 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2016 - 3 Sa 335/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
published on 26/10/2017 00:00

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 72/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteil
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