Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 7 Wahlberechtigung
Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 7 Wahlberechtigung
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Betriebsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
01/12/2016 12:06
Werden im Rahmen eines Sanierungskonzepts die Betriebsrenten eines Unternehmens befristet für vier Jahre um 15 Prozent gekürzt, ist dies unwirksam.
Subjectsbetriebliche Altersversorgung
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
10/02/2016 16:31
Zur Vereinbarkeit mit Art. 45 AEUV, wenn das Wahlrecht für die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan nur denen eingeräumt wird, die in Betrieben im Inland beschäftigt sind.
SubjectsBetriebsverfassungsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
05/08/2014 11:34
Leiharbeitnehmer zählen bei der Ermittlung der mitbestimmungsrechtlich relevanten Schwellenwerten nach dem MitBestG nicht mit.
SubjectsBefristete Arbeitsverhältnisse
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
27/02/2014 18:17
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs von Betriebsratsmitgliedern auf Nachtzuschläge.
SubjectsArbeitsentgelt / Vergütung
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(1) In jedem Betrieb des Unternehmens wählen die Arbeitnehmer in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Delegierte.
(2) Wahlberechtigt für die Wahl von Delegierten sind die Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vol
(1) Auszubildende, deren praktische Berufsbildung in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung (§ 2 Absatz 1 Nummer 3) mit in der Regel mindestens fünf Auszubildenden stattfindet und die nicht
(1) Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl für die Zeit gewählt, die im Gesetz oder in der Satzung für die von der Hauptversammlung zu wähle
Sind nach § 9 die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so sind die Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. § 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechen
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen zur Regelung der in den §§ 7 bis 20, 60 bis 63, 115 und 116 bezeichneten Wahlen über 1. die Vorbereitung der Wahl, insbesonde
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
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published on 25/06/2019 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AÜG § 14 Abs. 2 Satz 6; MitbestG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Die Mindesteinsatzdauer in § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG ist arbeitsplatzbezogen zu verstehen. Maßgeblich ist danach, ob das Unternehmen während e
published on 08/02/2018 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.02.2017 - 1 Ca 14493/15 - abgeändert.
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Ver
published on 10/03/2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom 15. Sept. 2014 - 3 BV 12/14 wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.
published on 23/03/2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichts
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