Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 21 Amtszeit

Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

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Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 115 Bordvertretung


(1) Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine Bordvertretung gewählt. Auf die Bordvertretung finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen g
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen


(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Konzernbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2016 - 9 TaBV 577/16 - wird zurückgewiesen, soweit das La

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. November 2016 (1 AGH 50/16) wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Juni 2016 - 7 AZR 467/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Dezember 2013 - 9 Sa 590/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 248. und 254. bis 256. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - wird zurückgewi

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Jan. 2015 - 6 TaBV 48/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 03.07.2014 - AZ: 4 BV 12/14 - abgeändert. Der Beteiligte zu 2) wird aus dem Betriebsrat der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mb

Arbeitsgericht Bochum Beschluss, 07. Nov. 2014 - 3 BVGa 2/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor 1. Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, von den bei ihr beschäftigten kaufmännischen und gewerblichen Vollzeitarbeitnehmern Arbeitszeiten über werktäglich zehn Stunden hinaus zu verlangen oder Arbeitsleistungen über zehn Stund

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.02.2014 - Az.: 2 BV 69/13 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligten streiten über die Wir

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 23. Juni 2014 - 13 TaBVGa 21/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers A wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 27.05.2014 – 2 BVGa 6/14 – abgeändert. Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, den Zutritt des Antragstellers A in den Betrieb „Y 7-9, XXXXX W“ zu dulden, d

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 23. Juni 2014 - 13 TaBVGa 20/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers Y wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 27.05.2014 – 2 BVGa 5/14 – abgeändert. Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, den Zutritt des Antragstellers Y in den Betrieb „In der L , xxxxx W“ zu dulde

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 19. März 2014 - 7 ABN 91/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2013 - 4 TaBV 3/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2012 - 2 AZR 277/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2011 - 17 Sa 1678/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2011 - 17 Sa 828/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2012 - 2 AZR 250/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2011 - 17 Sa 1391/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 10. Feb. 2012 - 6 TaBV 17/11

bei uns veröffentlicht am 10.02.2012

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 8.2.2011 - 6 BV 14/10 - werden zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Grün

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(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat...