​Nettolohnoptimierung durch Gewährung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen

bei uns veröffentlicht am22.06.2016

Autoren

Rechtsanwalt

Boris Maskow, LL.M.

ArbeitsrechtInformationstechnologierechtUrheber- und Medienrecht
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen
Zusammenfassung des Autors
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (S/F/N-Zuschläge) sind nicht ganz unproblematisch. Was es zu beachten gilt.

Arbeitgeber können nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfreie Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zahlen. Das Prinzip ist klar: Leistung gegen Geld.  Im Arbeitsleben gibt es aber auch Konstellationen, bei denen Geld fließt, obwohl keine Arbeit geleistet wurde. Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall oder das Urlaubsentgelt sind typische Fälle des dann eingreifenden sog. Lohnausfallprinzips. Der Arbeitnehmer ist jeweils so zu vergüten, als hätte er gearbeitet.  Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall errechnet sich aus dem Gehalt, das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde, § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Sie steht auch den Aushilfen/Minijobbern zu, die von Arbeitgeberseite oft nur stiefmütterlich behandelt werden. Um die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts gerade bei schwankender Arbeitszeit festzustellen, wird von der Rechtsprechung das regelmäßige Gehalt der letzten zwölf Monate mit allen Lohnbestandteilen einschließlich aller gewährten Zuschläge jedoch ohne abgeleistete und vergütete Überstunden, zugrunde gelegt.  Der Urlaubslohn errechnet sich aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Erholungsurlaubs und steht auch den Aushilfen/Minijobbern zu, § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In die Berechnung des Durchschnittslohns sind  alle Lohnbestandteile einzubeziehen, wie bei der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall. Diese gesetzlich vorgeschriebene Berechnung des zu zahlenden Entgelts führt dazu, dass S/F/N-Zuschläge beitragspflichtig werden, wenn die Arbeit bei Krankheit, an Feiertagen und im Urlaub nicht geleistet wird. Die im Durchschnittsentgelt enthaltenen Zuschläge sind dann nämlich plötzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn und somit sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Gewähren Sie ihren Mitarbeitern S/F/N-Zuschläge, müssen Sie deshalb bei einer Betriebsprüfung z.B. durch die Deutsche Rentenversicherung daran denken, dass diese Zuschläge auch bei der Berechnung von Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall sowie beim Urlaubslohn mit einfließen. Überraschend für die meisten Arbeitgeber ist dabei vor allem, dass hier eine fiktive Lohnberechnung stattfindet, die aber zu ganz realen Belastungen führen kann.   Ein Beispiel mag die Situation verdeutlichen. Angenommen, ein Hotelfachmann im ersten Beschäftigungsjahr erhält ein Stundenentgelt von 10,00 €/Stunde, wie es dem neuen Entgelttarifvertrag in Bewertungsgruppe 3.1 entspricht. Für seine gelegentlichen Arbeitseinsätze bei Nacht erhält er außerdem einen steuerfreien Nachtzuschlag von 25% des Grundlohns, wie in § 3b EStG vorgesehen, also 2,50 €/Stunde. Dann ist bei seinem tatsächlichen Nachteinsatz der Zuschlag in Höhe von 2,50 €/Stunde steuer- und sozialversicherungsfrei. Anders ist es aber, wenn der Mitarbeiter Urlaub hat und in dieser Zeit den Nachtzuschlag als Urlaubsentgelt weitergezahlt bekommt. Die 2,50 €/Stunde sind dann steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wird der Zuschlag während des Urlaubs tatsächlich gar nicht erst ausgezahlt, so ist er dennoch als „Phantomlohn“ beitragspflichtig anzusetzen, weil der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung gehabt hätte.  

Im Rahmen einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ist also ggf. eine Heranziehung zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen zu fiktiven Lohnzahlungen möglich, wenn die Entgelthöhe in der Vergangenheit falsch berechnet wurde.

Gesetze

Gesetze

3 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Einkommensteuergesetz - EStG | § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit


(1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie 1. für Nachtarbeit 25 Prozent,2. vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent,3. vo

Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte, die zum Thema Sozialrecht beraten

Kanzlei Bulić & Teufel

FamilienrechtSozialrecht

Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Sozialrecht in der Schuhstraße 4 in 72108 Rottenburg am Neckar. Klaudia Bulić vertritt Ihre rechtlichen Interessen im Familienrecht. Tatjana Teufel ist Ihre Fachanwältin im Sozialrecht
DeutschKroatisch
3 Anwälte
Klaudia Bulic | Fachanwältin für Familienrecht
Klaudia Bulic
Tatjana Teufel | Fachanwältin für Sozialrecht

Krämer und Stockheim Rechtsanwälte GbR

ArbeitsrechtErbrechtFamilienrechtSozialrecht

Die Kanzlei Krämer und Stockheim Rechtsanwälte in Düren kann Sie in folgenden Rechtsgebieten vertreten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, in Verkehrsunfallsachen und bei Forderungen.
DeutschEnglisch
3 Anwälte
Alexandra Krämer
Ute Stockheim
Gabriele Sandrock-Scharlippe

Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtFamilienrechtMiet- und WohnungseigentumsrechtSozialrechtStrafrecht 2 mehr anzeigen

Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
DeutschEnglisch
13 Anwälte
Dirk Torsten Keller
Sören Riebenstahl
Sören Riebenstahl
LL.M. David Rohmer
Dr. Karl-Christoph Bode
Christina Greuter
Jos-Henrik Sonntag
Frank-Michael Bürger
Frank Neumann
Jan-Gevert Haslob

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht Janssen

ArbeitsrechtFamilienrecht

Vertrauen Sie meinen Erfolgen im Arbeitsrecht und Familienrecht – Ich bin Ihr Experte für alle arbeits- & familienrechtlichen Belange!  Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise und jahrelanger Erfahrung zur Seite. Ob

fsn-recht Rechtsanwaltskanzlei


fsn-recht in 04159 Leipzig, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: Sozialrecht Bürgergeld-Bewilligung  Bürgergeld-Einkommensanrechnung Bürgergeld-Erstattung Bürgergeld-Zahlungen einges
Anwälte, die zum Thema Arbeitsrecht beraten

TRIPP - Rechtsanwaltskanzlei


Die Kanzlei Rechtsanwalt Manuel Tripp in 04643 Geithain kann Sie in folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Medienrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht vertreten.

Rechtsanwalt Roman Dworkin


Die Kanzlei mit Sitz in Hamburg-Mitte ist überregional tätig. In unserer Kanzlei finden Sie Rat und Hilfe in den Spezialgebieten des allgemeinen Zivil-, Verkehrs- und Ausländerrechts. Das Arbeits- und Wirtschaftsrecht ist auch ein wichtiger Schwerpun
DeutschEnglisch 2 mehr anzeigen

ADVOCUX | RA Ernst Andreas Kolb

Familienrecht
DeutschEnglisch

Rechtsanwalt Dr. Marcel Kubis

DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen
Anwälte, die zum Thema Steuerrecht beraten

Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtFamilienrechtMiet- und WohnungseigentumsrechtSozialrechtStrafrecht 2 mehr anzeigen

Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
DeutschEnglisch
13 Anwälte
Dirk Torsten Keller
Sören Riebenstahl
Sören Riebenstahl
LL.M. David Rohmer
Dr. Karl-Christoph Bode
Christina Greuter
Jos-Henrik Sonntag
Frank-Michael Bürger
Frank Neumann
Jan-Gevert Haslob

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht Janssen

ArbeitsrechtFamilienrecht

Vertrauen Sie meinen Erfolgen im Arbeitsrecht und Familienrecht – Ich bin Ihr Experte für alle arbeits- & familienrechtlichen Belange!  Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise und jahrelanger Erfahrung zur Seite. Ob

Stahm Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Die Sozietät STAHM Rechtsanwälte, ist eine seit fünf Generationen in Dortmund Hörde ansässige Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten und vertreten Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten in folgenden Rechtsgebieten: Arb
DeutschEnglisch
2 Anwälte
Andreas Stahm
Dr. Maximilian Stahm

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

ArbeitsrechtBank- und KapitalmarktrechtInsolvenz- und SanierungsrechtSozialrecht

Als Wirtschaftskanzlei mit den Schwerpunkten Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung ist https://www.buchalik-broemmekamp.de/öä bundesweit darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In in
DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen
11 Anwälte
Philipp Wolters L.L.M. (UK)
Dr. Olaf Hiebert
Alfred Kraus
Claudia Rumma
Daniel Eckart
Jürgen Bödiger
Michael Kothes
Dr. Jasper Stahlschmiidt
Sascha Borowski
Mike Zerbst

SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB


SKW Schwarz ist eine unabhängige Kanzlei mit über 300 Mitarbeitenden. Wir haben rund 130 Anwältinnen und Anwälte, vier Standorte und einen gemeinsamen Anspruch: Wir denken weiter. In einer Welt, in der alles in Bewegung ist, braucht es eine Rechtsber

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Sozialrecht

Heimrecht: Pflegeheime dürfen Preise nicht ohne Zustimmung der Bewohner erhöhen

09.09.2016

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt.
Sozialrecht

Arbeitsrecht: Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

29.01.2015

Lässt sich die Nutzung nicht anderweitig klären, so muss das Jobcenter Miete und Heizkosten nicht übernehmen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Sozialrecht

Sozialrecht: Zum Wechsel des Sozialversicherungsträgers

09.10.2014

Bei einem Wechsel des Sozialversicherungsträgers können die vom zuerst verpflichteten Sozialversicherungsträger erworbenen Ersatzansprüche des Geschädigten übergehen.
Sozialrecht

Arbeitsrecht: Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen bei sittenwidrigem Lohn

26.03.2014

Arbeitgeber, die sittenwidrig geringe Löhne zahlen, sind verpflichtet, dem Jobcenter die an die Arbeitnehmer gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Sozialrecht

Arbeitsrecht: Die Einschreibung an einer Hochschule steht der Verfügbarkeit nicht entgegen

04.06.2015

Arbeitslosengeld kann nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Sozialrecht
Artikel zu Arbeitsrecht

BAG präzisiert Anforderungen an berechtigte Vertraulichkeitserwartung in Arbeitsplatz-Chatgruppen

15.12.2023

Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal und Telegramm sind heutzutage unverzichtbare Kommunikationsmittel. Insbesondere im beruflichen Kontext bieten sie eine rasche und effiziente Plattform für den Austausch zwischen Vorgesetzten und KollegInnen. Dah

10 000 Euro Schadensersatz wegen Veröffentlichung von Aufnahmen eines Arbeitnehmers nach Ende des Arbeitsverhältnisses

24.10.2023

Ein Arbeitnehmer erhält 10 000 Euro Schadensersatz von seinem ehemaligen Arbeitnehmer. Das beklagte Unternehmen hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger, dessen Video- und Bildmaterial weiterhin zu Werbezwecken verwendet.  Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Risiken minimieren: Einführung von Versorgungsplänen für Arbeitgeber jetzt verpflichtend

27.04.2023

Arbeitgeber müssen die Zusage von betrieblichen Altersversorgungen zukünftig schriftlich niederlegen. Anderenfalls drohen erhebliche Haftungsrisiken. 

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Koblenz

von Rechtsanwalt Malte Brix, BRIXLANGE Rechtsanwälte
13.04.2023

Arbeitsrechtliche Fragen können in Koblenz vielfältig sein, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über Kündigungen bis hin zu Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüchen. Es ist wichtig, sich mit den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die eigenen Rechte und Interessen zu wahren. BRIXLANGE Rechtsanwälte - Arbeitsrecht Anwalt Koblenz Arbeitnehmer in Koblenz haben beispielsweise das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der die wichtigsten Vertragsbedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen regelt. Arbeitgeber müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten, um die Sicherheit und das Wohl ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Im Falle von Kündigungen gelten in Koblenz und deutschlandweit bestimmte Kündigungsschutzregelungen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen sollen. Es ist wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfüllt sein müssen und welche Rechte und Ansprüche Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung geltend machen können. Auch betriebliche Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind, sind ein relevantes Thema im Arbeitsrecht in Koblenz. Arbeitnehmer haben beispielsweise das Recht auf Mitbestimmung bei Personalangelegenheiten, Arbeitszeitregelungen oder der Einführung neuer Technologien im Betrieb.
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Das muss ein Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung berücksichtigen

19.06.2020

In dem Urteil vom 13.08.2019 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorprommern Grundsätze aufgezeigt, die ein Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung beachten muss.  Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Arbeitsrecht
Artikel zu Steuerrecht

BGH: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar

30.08.2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S

Wissenswertes zum Steuerrecht

01.03.2007

Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
Steuerrecht

Archiv

01.03.2007

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

sonstige Rechtsprechung

14.12.2007

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Steuerrecht

Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

17.04.2020

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Referenzen

(1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie

1.
für Nachtarbeit 25 Prozent,
2.
vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent,
3.
vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent,
4.
für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 Prozent
des Grundlohns nicht übersteigen.

(2)1Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht; er ist in einen Stundenlohn umzurechnen und mit höchstens 50 Euro anzusetzen.2Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr.3Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages.4Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.

(3) Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 Folgendes:

1.
Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz auf 40 Prozent,
2.
als Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages.