Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 15 Abhängigmachung bei Notarkosten

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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare Inhaltsverzeichnis

Die Tätigkeit des Notars kann von der Zahlung eines zur Deckung der Kosten ausreichenden Vorschusses abhängig gemacht werden.

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published on 16/10/2014 00:00

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen vom 30. August 2012 in der Fassung des Beschlusses vom 15. November 2012 wird auf Kosten der Beteiligten z
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