Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 32 Mehrere Kostenschuldner

(1) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(2) Sind durch besondere Anträge eines Beteiligten Mehrkosten entstanden, so fallen diese ihm allein zur Last.

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Namensrecht: Wahlrecht beim Ehenamen ist begrenzt

26.02.2015

Die Wahl eines Namens ist unzulässig, wenn dieser zur Zeit der Bestimmung weder von einem der beiden Ehegatten berechtigt geführt wird oder der Geburtsname eines der Ehegatten ist.

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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 26. Nov. 2015 - 15 W 1757/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten C. W. gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Cham - Grundbuchamt - vom 02.07.2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass zur Beseitigung des in der Zwischenverfügung dar

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Nov. 2016 - 34 Wx 319/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 27. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festg

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Feb. 2014 - 34 Wx 434/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Dachau - Grundbuchamt - vom 17. Oktober 2013 in der Fassung der am 6. November 2013 hinaus gegebenen Abhilfeentscheidung wird mit der Maßgabe zurückge

Landgericht Schwerin Beschluss, 03. Juli 2017 - 4 T 1/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor Die Beschwerde vom 06.01.2017 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Mit notariellem Vertrag vom 23.11.2016 (UR-Nr. xxx) übertrug die Antragstelleri

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2017 - V ZB 79/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 79/16 vom 19. Januar 2017 in dem Notarbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 29 Nr. 1 Die bloße Bitte um Verlegung eines Beurkundungstermins stellt sich auch aus dem o

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 22. Dez. 2015 - 5 W 70/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 8. Juni 2015 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert: Die von der Antragsgegnerin auf Gru

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Okt. 2015 - 15 W 369/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die Sache wird zur Entscheidung auf den Senat übertragen. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 1Gründe 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 3Das Amtsgericht hat auch die Gebühren zu Ziff.1, 3 und 5 der Kostenrechnung zu Recht gegen die B

Landgericht Münster Beschluss, 03. Aug. 2015 - 5 OH 28/14

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor Die angefochtene Kostenberechnung wird aufgehoben. Der Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an den Beteiligten zu 1) 1.658,46 Euro zuzüglich 113,01 Euro Vollstreckungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 113,01 Eu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 09. Sept. 2014 - 2 Wx 85/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Instanzen haben die Beteiligten zu 1) und zu 2) a