Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 40 Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis

(1) Der Geschäftswert für das Verfahren zur

1.
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Erlangung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses,
2.
Erteilung eines Erbscheins oder Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, soweit dieses die Rechtsstellung und die Rechte der Erben oder Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass betrifft,
3.
Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins,
4.
Änderung oder zum Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses, soweit die Rechtsstellung und Rechte der Erben oder Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass betroffen sind,
ist der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen. Ist in dem Erbschein lediglich die Hoferbfolge zu bescheinigen, ist Geschäftswert der Wert des Hofs. Abweichend von Satz 2 werden nur die auf dem Hof lastenden Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Hypotheken, Grund- und Rentenschulden (§ 15 Absatz 2 der Höfeordnung) abgezogen.

(2) Beziehen sich die in Absatz 1 genannten Verfahren nur auf das Erbrecht eines Miterben, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem Anteil dieses Miterben. Entsprechendes gilt, wenn ein weiterer Miterbe einer bereits beurkundeten eidesstattlichen Versicherung beitritt.

(3) Erstrecken sich die Wirkungen eines Erbscheins nur auf einen Teil des Nachlasses, bleiben diejenigen Gegenstände, die von der Erbscheinswirkung nicht erfasst werden, bei der Berechnung des Geschäftswerts außer Betracht; Nachlassverbindlichkeiten werden nicht abgezogen. Macht der Kostenschuldner glaubhaft, dass der Geschäftswert nach Absatz 1 niedriger ist, so ist dieser maßgebend. Die Sätze 1 und 2 finden auf die Ausstellung, die Änderung und den Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses entsprechende Anwendung.

(4) Auf ein Verfahren, das ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft betrifft, sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden; an die Stelle des Nachlasses tritt der halbe Wert des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

(5) In einem Verfahren, das ein Zeugnis über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers betrifft, beträgt der Geschäftswert 20 Prozent des Nachlasswerts im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden; die Absätze 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden. Dies gilt entsprechend, soweit die Angabe der Befugnisse des Testamentsvollstreckers Gegenstand eines Verfahrens wegen eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist.

(6) Bei der Ermittlung des Werts und der Zusammensetzung des Nachlasses steht § 30 der Abgabenordnung einer Auskunft des Finanzamts nicht entgegen.

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Erbrecht: Verknüpfung zwischen Erbenstellung und Besuchspflicht kann sittenwidrig sein

29.05.2019

Es kann sittenwidrig sein, wenn der Erblasser die Erbschaft von der Bedingung abhängig macht, dass der Erbe ihn in näher festgelegten Abständen besucht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin

Erbrecht: Voraussetzungen für den Pflichtteilsentzug bei einem Abkömmling

20.08.2018

Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn dieser sich eines Verbrechens gegen den Erblasser, dessen Ehegatten, einen anderen Abkömmling oder eine ähnlich nahestehenden Person schuldig gemacht hat – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin

Erbrecht: Drei-Zeugen-Testament setzt akute Todesgefahr voraus

10.08.2017

Ein Drei-Zeugen-Testament ist unwirksam, wenn ungeklärt bleibt, ob sich der Erblasser bei der Errichtung tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren.
Familienrecht

Erbrecht: Voraussetzungen des Drei-Zeugen-Testaments

18.05.2017

Die durch ein Drei-Zeugen-Testament angeordnete Testamentsvollstreckung kann unwirksam sein, wenn nicht festgestellt werden kann, dass sich der Erblasser bei Errichtung des Nottestaments in Todesgefahr befand.
Familienrecht

Erbrecht: Formulierung im Testament muss ausgelegt werden

27.11.2015

Eine von der Erblasserin gewählte Formulierung muss ausgelegt werden, ob es sich um eine Bedingung oder die bloße Mitteilung eines Beweggrundes für das Testament handelt.
Testament

Erbrecht: Erbverzicht kann Folgen für die eigenen Kinder haben

04.06.2015

Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben.
Erbausschlagung

Erbvertrag: Erbverzicht durch Abfindungserklärung

25.03.2015

Zu Auslegung der Erklärung, man sei nach dem Erhalt einer Geldbetrages "vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden" als Erbverzicht.
Erbvertrag

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 19 Einforderung der Notarkosten


(1) Die Notarkosten dürfen nur aufgrund einer dem Kostenschuldner mitgeteilten, von dem Notar unterschriebenen oder mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Berechnung eingefordert werden. Der Lauf der Verjährungsfrist ist nicht v

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 65 Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern


Der Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 Prozent des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden; § 40 Absatz 2
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 30 Steuergeheimnis


(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren. (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er1.personenbezogene Daten eines anderen, die ihma)in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen

Höfeordnung - HöfeO | § 15 Nachlaßverbindlichkeiten


(1) Der Hoferbe haftet, auch wenn er an dem übrigen Nachlaß nicht als Miterbe beteiligt ist, für die Nachlaßverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. (2) Die Nachlaßverbindlichkeiten einschließlich der auf dem Hof ruhenden Hypotheken, Grund- und Renten

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Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Apr. 2019 - 31 Wx 221/19 Kost

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht - vom 4.3.2019 wird samt Nichtabhilfebeschluss vom 5.4.2019 aufgehoben. 2. Die Akten werden dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 31 Wx 216/17, 31 Wx 5/19

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 12 wird verworfen. 2. Auf Beschwerde der Beteiligten zu 11 wird der Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Nachlassgericht - vom 9.2.2017 aufgehoben. 3. Die Akten werden dem Amtsger

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. März 2016 - 34 Wx 32/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Gründe Leitsatz: OLG München, 34. Zivilsenat Beschluss vom 7.3.2016 34 Wx 32/16 Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 22. Sept. 2016 - 15 W 509/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 5) wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 400.000 EUR festgeset

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 22. Mai 2015 - 4 W 16/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Gründe Oberlandesgericht Bamberg Az.: 4 W 16/14 Beschluss vom 22.05.2015 Vorinstanz AG Würzburg, VI 1020/10, Beschluss vom 18.10.2013 der Senatsbeschluss ist rechtskräftig Stichworte: Testierunfähigkeit bei va

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juni 2018 - 31 Wx 294/16

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 7.6.2016 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, als festgestellt ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Teil-Erbscheins, der die Beteiligte XX al

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2017 - 31 Wx 211/15

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor 1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 4, 7, 8 und 9 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 26.4.2015 werden verworfen. 2. Die Beschwerden der Beteiligten zu 2, 3, 5 gegen den Beschluss des Amts

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Dez. 2018 - 1 W 99/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor 1) Die Beschwerde des Beteiligten ... gegen Ziffer 3. des Beschlusses des Amtsgerichts Bamberg vom 15.06.2018 (Az.: 53 VI 2289/17) wird zurückgewiesen. 2) Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Apr. 2017 - 31 Wx 463/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgericht München - Nachlassgericht - vom 4.11.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 109.101,81 € festges

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Jan. 2015 - 31 Wx 370/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Fürstenfeldbruck vom 31.7.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.105.752,78 € festgesetzt.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 24. Apr. 2017 - 1 W 642/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29. November 2016, Az. 553 VI 2427/16, mit dem Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerde

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Jan. 2018 - 31 Wx 12/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau. - Nachlassgericht - vom 29.12.2017 aufgehoben. 2. Die Sache wird zur Durchführung des Geschäftswert

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 20. Feb. 2018 - 2 W 63/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Nachlassgericht, Abt.72-76, vom 5.7.2017 (Az. 72-76 VI 2446/14) wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 5) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfah

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Nov. 2016 - I-3 Wx 12/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 2. November 2015 – Az. 14 VI 355/15 – wird geändert. Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den beantragten Erbschein zu erteilen. Beschwerdewert: 60.000,00 € 1G r ü n d e 2I. 3D

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 08. Nov. 2016 - 2 Wx 160/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 252.604,21 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens richtet sich hier gem. § 40 GNotKG nach dem Wert des gesamten Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls und nicht na

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Okt. 2016 - I-3 Wx 294/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Geschäftswert: 95.000,00 € 1G r ü n d e 2I. 3Der Erblasser wurde am 4. Oktober 1944 geboren. Er trug zunächst den Namen J. F. R.. Am 18. November 1944 heiratete seine Mutter

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Juni 2016 - 11 Wx 103/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 2 gibt zu einer Abänderung der Geschäftswertfestsetzung in Ziffer 3 des Senatsbeschlusses vom 2. Februar 2016 keinen Anlass. Gründe   I. 1 Die Beteiligten haben im Erbscheinsverfahren darüb

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 06. Juni 2016 - 3 Wx 1/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Gegenstandswert für das Beschwerde

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 18. Mai 2016 - 3 Wx 113/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Lübeck vom 06.10.2015 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) den beantragten Erbschein zu erteilen. E

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Jan. 2016 - 11 Wx 108/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Geschäftswertbeschluss des Notariats 1 Rastatt - Nachlassgericht - vom 15. September 2015 - 1 NG 178/2014 - wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; A

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Dez. 2015 - I-3 Wx 285/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 9. Dez. 2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg – Nachlassgericht – vom 10. Nov. 2014 – 42a VI 215/14 – geändert. Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) den beantragten

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Sept. 2015 - 10 W 161/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Nach Rücknahme der Beschwerde hat die Beteiligte zu 3) die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1), 2) und 4) zu tragen. Der Geschäftswert wird auf 7.000.000,00 € festgesetzt. 1Gründe

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Aug. 2015 - I-3 Wx 191/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. bis 6. vom 18. Juni 2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss – Nachlassgericht – vom 20. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten zu 2. – 6. tragen die gerichtlichen und die außergerichtlichen K

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Aug. 2015 - 15 W 341/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor In Abänderung des Senatsbeschlusses vom 28.10.2014 wird der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens anderweitig auf 350.000,00 € festgesetzt. Die weitergehenden Anträge der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 04.11.201

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 03. Aug. 2015 - 3 W 101/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 5. vom 19.06.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten - Nachlassgericht - vom 13.05.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligt

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Juli 2015 - I-3 Wx 193/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor Auf das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 wird der angefochtene Beschluss geändert. Die Erbscheinsanträge der verstorbenen, vom Beteiligten zu 1 beerbten, Antragstellerin E. G. vom 01. Juli 2013 werden zurückgewiesen. Wert des Beschwerdegegens

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Mai 2015 - 11 Wx 123/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den am 22. September 2014 der Geschäftsstelle übergebenen Beschluss des Notariats Pforzheim - Nachlassgericht - 4 NG 428/2013 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 3 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2015 - IV ZB 30/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IVZB 30/14 vom 13. Mai 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1371 Abs. 1; EGBGB Art. 15, Art. 25 Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Artt. 15, 25 EGBG

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. März 2015 - 15 W 413/14

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1Gründe 2I.) 3Die Erblasserin hatte mit ihrem verstorbenen Ehemann, B, vier Kinder, die B

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. März 2015 - I-3 Wx 30/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1.Die Beteiligte zu 2. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 2.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500.000 € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2I. 3Die Kosten ihres Rechtsmittels sind der Beteiligten zu 2. aufzuerlege

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. März 2015 - 10 W 151/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 350.000 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2I. Am 27.10.2009 verstarb in H - seine

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. Feb. 2015 - 2 Wx 27/15

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird der am 25.11.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Siegburg vom 24.11.2014 - 46 VI 135/08 aufgehoben. Die Anregung der Beteiligten zu 1. und 2., das am 15.09.2010 erteilte

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 16. Okt. 2014 - 3 Wx 104/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 3. gegen die Festsetzung des Geschäftswerts in dem Beschluss des Senats vom 27. August 2014 wird zurückgewiesen. Gründe 1 Der Antrag der Beteiligten zu 3. vom 11. September 2014 wird als Gegenvors

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. Okt. 2014 - 2 Wx 249/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 6) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Rheinbach vom 27.06.2014, 23 VI 169/13, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 6) zu tragen. 1Gründe: 2I. 3

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Juli 2014 - 15 W 98/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1) auferlegt einschließlich etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beteiligten zu 2) und 3) im Beschwerdeverfahren. Der Geschäftswert wi

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Juli 2014 - 15 W 92/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1) vom 28.11.2013 auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als  Alleinerben ausweist, erforderlich sind, werden für festgestellt eracht

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 09. Juli 2014 - 2 Wx 188/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 08.05.2014 gegen den am 07.04.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts - Siegburg vom 05.04.2014, 50 VI 97/13, wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 3) hat die Kosten des Beschwerd

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Juli 2014 - 15 W 208/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2Nach § 84 Abs. 1 GNotKG ist das Verfahren auf die Rüge eines durch die Entscheidung nach diesem Gesetz beschwerten Beteiligten fortzuführen, wenn 31. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rec

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. Apr. 2014 - 2 Wx 92/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten vom 03.03.2014 gegen den am 03.02.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 31.01.2014 – 35 VI 854/13 – wird als unzulässig verworfen. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligte, vertreten durch ihre Verfahrensbevol

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 24. März 2014 - 3 Wx 17/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Kosten trägt die Beschwerdeführerin nach einem Geschäftswert von bis zu 500,00 €. Gründe I. 1 Am 15. Januar 2014 verstarb X. Sie war geschieden. Aus der Ehe ist die Antragste

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 05. März 2014 - I-3 Wx 192/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Geschäftswert: bis 65.000,00 €. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Erblasserin ist gesetzlich beerbt worden; in einem gemeinschaftlichen Testament vom 4. Mai 1972 hatten die Erblasserin und ihr 2010 vorverstorbener

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Feb. 2014 - 15 W 46/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts vom 23.12.2013 wird aufgehoben. Das Verfahren wird gem. § 16 Abs. 2 RPflG dem Rechtspfleger des  Amtsgerichts zur Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge übertragen. Der Gegenstandswert des Besc

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 14. Feb. 2014 - 2 Wx 299/13

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 04.09.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Euskirchen vom 31.07.2013, 3 VI, 111/13, aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 04.02.2013 auf Erteilung eines Erbsch

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Jan. 2014 - 15 W 503/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Die dem Beteiligten zu 1) in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten haben die Beteiligten zu 2) und 3) jeweils zu ½ zu erstatten. Der Geschäftswert wird auf 100.000 € festgesetzt. Di

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(1) Der Hoferbe haftet, auch wenn er an dem übrigen Nachlaß nicht als Miterbe beteiligt ist, für die Nachlaßverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. (2) Die Nachlaßverbindlichkeiten einschließlich der auf dem Hof ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, aber...
(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren. (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er1.personenbezogene Daten eines anderen, die ihma)in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in...