(1) Der Wert einer Sache wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert).

(2) Steht der Verkehrswert nicht fest, ist er zu bestimmen

1.
nach dem Inhalt des Geschäfts,
2.
nach den Angaben der Beteiligten,
3.
anhand von sonstigen amtlich bekannten Tatsachen oder Vergleichswerten aufgrund einer amtlichen Auskunft oder
4.
anhand offenkundiger Tatsachen.

(3) Bei der Bestimmung des Verkehrswerts eines Grundstücks können auch herangezogen werden

1.
im Grundbuch eingetragene Belastungen,
2.
aus den Grundakten ersichtliche Tatsachen oder Vergleichswerte oder
3.
für Zwecke der Steuererhebung festgesetzte Werte.
Im Fall der Nummer 3 steht § 30 der Abgabenordnung einer Auskunft des Finanzamts nicht entgegen.

(4) Eine Beweisaufnahme zur Feststellung des Verkehrswerts findet nicht statt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Gesellschaftsrecht: Zur Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins ins Grundbuch

09.06.2016

Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 48 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen


(1) Im Zusammenhang mit der Übergabe oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle an eine oder mehrere natürliche Personen einschließlich der Abfindung weichender Erben beträgt der Wert des land- und forstwirtschaftlic
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 30 Steuergeheimnis


(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren. (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er1.personenbezogene Daten eines anderen, die ihma)in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

66 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - 34 Wx 396/16

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 18. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 100.000 € festgeset

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Apr. 2019 - 31 Wx 221/19 Kost

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht - vom 4.3.2019 wird samt Nichtabhilfebeschluss vom 5.4.2019 aufgehoben. 2. Die Akten werden dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Okt. 2018 - 34 Wx 448/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 11. Dezember 2017 dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht auf 2.032.524 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Aug. 2018 - 32 Wx 255/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 02.07.2018, Az. 23 T 1483/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerinnen tragen als Gesamtschuldner die Kosten

Landgericht Weiden Beschluss, 15. Sept. 2016 - 14 T 174/16

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor 1. Der Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GnotKG vom 10.06.2016 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Kosten werden nicht erhoben, Auslagen nicht ersetzt. Gründe I

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Nov. 2017 - 34 Wx 321/17

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München – Grundbuchamt – vom 1. August 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 82.500

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 Wx 153/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 13. Februar 2014 wird verworfen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. März 2019 - 34 Wx 120/19

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 21. Januar 2019 aufgehoben, soweit der Antrag auf Löschung des Nießbrauchs in Abteilung II lfd. Nr. 2 und der Rückauflassungsv

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Okt. 2018 - 34 Wx 10/18

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 3. Januar 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.120 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Sept. 2018 - 34 Wx 199/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die am 10. April 2018 im Grundbuch des Amtsgerichts Weilheim i. OB von … Bl. … und dem vormaligen Bl. … vorgenommenen Eintragungen wird zurückgewiesen. II. Der Ge

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Sept. 2018 - 34 Wx 283/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck -Grundbuchamt - vom 31. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Gründe Gemäß Überlassungsvertrag vom 22.11.2017 übertrug de

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2017 - 8 W 2148/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 15.09.2016 abgeändert. 2. Die Kostenberechnung der Beschwerdegegnerin (Notarin) vom 09.03.2016 (Nr. ...) wird aufgehoben u

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Feb. 2017 - 34 Wx 30/16

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 5. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000,- € festgesetz

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Jan. 2017 - 34 Wx 345/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt vom 20. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die bestehen gebliebene Zwangsicherun

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Feb. 2017 - 34 Wx 342/16

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 2. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 345.000 &#x

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - 34 Wx 238/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 8. Mai 2017 dahingehend abgeändert, dass der Geschäftswert für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit festgesetzt w

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Mai 2016 - 34 Wx 7/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts Günzburg - Grundbuchamt - vom 18. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Gründe Gründe: I. Gemäß notariellem Vertrag vom 6.8.20

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 17. Aug. 2018 - 15 W 86/18

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuch - Cham vom 17.11.2017, Gz. WM-6042-14, wird aufgehoben. 2. Der Geschäftswert für die mit Eintragung vom 14.03.2017 im Grundbuch des Amtsgerichts Cham von Waldmünchen auf Blatt &

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -v

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383/15, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Okt. 2015 - 34 Wx 289/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg -Grundbuchamt - vom 1. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdewert beträgt 607.904 €. Gründe I. M

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Nov. 2016 - 34 Wx 275/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird verworfen, soweit sie sich gegen die am 31. Mai 2016 vorgenommene Eintragung von … als Eigentümerin zu ½ im Grundbuch des Amtsgerichts Ingolstadt von ... (Abteilung I, lauf

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juni 2015 - 34 Wx 182/15

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 182/15 Beschluss vom 26.6.2015 AG Erding - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: ... wegen Geschäftswert

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Okt. 2016 - 34 Wx 261/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tr

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Okt. 2016 - 34 Wx 228/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 23. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festg

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Aug. 2016 - 34 Wx 209/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu ... und ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg -Grundbuchamt - vom 11. Mai 2016 (Geschäftswertfestsetzung) werden zurückgewiesen. Gründe I. Im Zeitraum von J

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Apr. 2018 - 34 Wx 19/17

bei uns veröffentlicht am 06.04.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vom 12. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 5 vom 31. Januar 2017 wird zurückge

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Sept. 2016 - 34 Wx 64/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 wird der Beschluss des Amtsgerichts Dachau - Grundbuchamt - vom 19. Januar 2016 in Ziff. 1. aufgehoben. II. Der Geschäftswert für die in Vollziehung der Urkunde des Notars B., D.,

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Sept. 2016 - 34 Wx 237/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt vom 15. Februar 2016 (Geschäftswertfestsetzung) wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 erwarb mit not

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Juli 2017 - 15 U 4938/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 04.11.2016, Az. 13 O 5061/15 Rae, abgeändert: Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte verurteilt, über den durch das Landgericht zuges

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2014 - 34 Wx 364/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 364/14 Kost AG München - Grundbuchamt In der Grundbuchsache Beteiligte: ... wegen Geschäftswertfestsetzung bei Eigentumsumschreibung erlässt das Oberlandesgericht Mün

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Juni 2017 - 34 Wx 173/17

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Miesbach - Grundbuchamt - vom 3. April 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird bestimmt auf 217.250 €.

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2017 - 31 Wx 413/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Nachlassgericht - vom 19.10.2017 samt Nichtabhilfeentscheidung und Vorlageverfügung vom 21.11.2017 aufgehoben. 2. Die Sache w

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. März 2016 - 34 Wx 400/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 12. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der im Beschluss des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - am 12. Novembe

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Nov. 2014 - 34 Wx 353/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.300 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Juli 2014 - 34 Wx 259/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 19. März 2014 wird verworfen, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Eintragungsantrags vom 6. März 2014 richtet. Im Übrigen

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Feb. 2015 - 34 Wx 484/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren - Grundbuchamt - vom 12. November 2014 wird verworfen. II. Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen Kosten seines Rechtsmittels zu

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2014 - 34 Wx 253/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt -Grundbuchamt - vom 13. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 34.564 €.

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juni 2014 - 34 Wx 172/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 14. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Apr. 2017 - 34 Wx 72/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 bis 4 gegen die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 20. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Der im Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbucha

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2016 - 34 Wx 119/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000 € fest

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Dez. 2014 - 34 Wx 429/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim -Grundbuchamt - vom 2. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 116.228

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. März 2014 - 34 Wx 101/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 bis 5 gegen den Vorbescheid des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 24. Februar 2014 wird als unzulässig verworfen. II. Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren werden nicht e

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. März 2017 - 34 Wx 22/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 27. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf … € festgesetzt. Gründ

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 03. Dez. 2018 - 25 T 2/17

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor Auf den Antrag des Beteiligten zu 1. auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung  des Notars bestätigt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2018 - 34 Wx 105/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aichach - Grundbuchamt - vom 2. Februar 2018 wird verworfen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Nov. 2018 - 25 OH 5/17

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung vom in Gesalt der berichtigten Kostenrechnung vom betreffend die Urkunden des abgeändert. In der Rechnung sind 4,76 € zu viel erhoben worden. Der Gesamtbet

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Aug. 2018 - 3 W 160/16

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - vom 26.07.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Gegenstandswert des Beschwerdever

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2018 - 34 Wx 115/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 14. März 2018 dahingehend abgeändert, dass der Geschäftswert festgesetzt wird auf: 400.000 € für die Eintr

Landgericht Kempten (Allgäu) Beschluss, 02. Juli 2018 - 23 T 1483/17

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die notarielle Kostenrechnung vom 19. Mai 2017 wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe I. Den Antragstellerinnen wurde durch einen notariellen Vertra

Referenzen

(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren. (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er1.personenbezogene Daten eines anderen, die ihma)in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in...