Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 45 Rangverhältnisse und Vormerkungen

(1) Bei Einräumung des Vorrangs oder des gleichen Rangs ist Geschäftswert der Wert des vortretenden Rechts, höchstens jedoch der Wert des zurücktretenden Rechts.

(2) Die Vormerkung gemäß § 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten eines nach- oder gleichstehenden Berechtigten steht der Vorrangseinräumung gleich. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein nachrangiges Recht gegenüber einer vorrangigen Vormerkung wirksam sein soll. Der Ausschluss des Löschungsanspruchs nach § 1179a Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auch in Verbindung mit § 1179b Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ist wie ein Rangrücktritt des Rechts zu behandeln, als dessen Inhalt der Ausschluss vereinbart wird.

(3) Geschäftswert einer sonstigen Vormerkung ist der Wert des vorgemerkten Rechts; § 51 Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 109 Derselbe Beurkundungsgegenstand


(1) Derselbe Beurkundungsgegenstand liegt vor, wenn Rechtsverhältnisse zueinander in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen und das eine Rechtsverhältnis unmittelbar dem Zweck des anderen Rechtsverhältnisses dient. Ein solches Abhängigkeitsverhältnis l
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten


(1) Der Gläubiger einer Hypothek kann von dem Eigentümer verlangen, dass dieser eine vorrangige oder gleichrangige Hypothek löschen lässt, wenn sie im Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek des Gläubigers mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1179 Löschungsvormerkung


Verpflichtet sich der Eigentümer einem anderen gegenüber, die Hypothek löschen zu lassen, wenn sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, so kann zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden,

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht


(1) Wer als Gläubiger einer Hypothek im Grundbuch eingetragen oder nach Maßgabe des § 1155 als Gläubiger ausgewiesen ist, kann von dem Eigentümer die Löschung dieser Hypothek verlangen, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Eintragung mit dem Eigentum in einer
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 51 Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen


(1) Der Wert eines Ankaufsrechts oder eines sonstigen Erwerbs- oder Veräußerungsrechts ist der Wert des Gegenstands, auf den sich das Recht bezieht. Der Wert eines Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechts ist die Hälfte des Werts nach Satz 1. (2) Der Wert e

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Okt. 2018 - 34 Wx 448/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 11. Dezember 2017 dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht auf 2.032.524 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Dez. 2016 - 34 Wx 442/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting Grundbuchamt - vom 3. November 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Dez. 2016 - 34 Wx 441/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Sept. 2018 - 34 Wx 283/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck -Grundbuchamt - vom 31. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Gründe Gemäß Überlassungsvertrag vom 22.11.2017 übertrug de

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 325/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 19. Oktober 2015 wird verworfen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und 2 eingelegt ist, und zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 26. Jan. 2016 - 15 W 1608/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Regensburg vom 04.05.2015 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung d

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Nov. 2015 - 34 Wx 475/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 475/14 Beschluss 20.11.2015 AG Ingolstadt - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) B. J. - Antragsgegner und

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Juli 2015 - 34 Wx 136/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 136/15 Kost Beschluss vom 9.7.2015 Gauting Blatt 10862 AG Starnberg - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Kostensache Beteiligte: ... wegen Kosten

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Sept. 2016 - 34 Wx 303/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Traunstein - Grundbuchamt - vom 2. August 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 448.141 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Sept. 2016 - 34 Wx 64/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 wird der Beschluss des Amtsgerichts Dachau - Grundbuchamt - vom 19. Januar 2016 in Ziff. 1. aufgehoben. II. Der Geschäftswert für die in Vollziehung der Urkunde des Notars B., D.,

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juni 2017 - 34 Wx 421/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 10. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.500,00 € festgesetzt.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 07. Jan. 2015 - 1 W 44/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Aschaffenburg wird der Beschluss des Amtsgerichts ... vom 14.11.2014, Az. ..., dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für die Auflassungsvormerkung gemäß notari

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2017 - 8 W 115/17, 8 W 116/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Beschwerdeverfahren 8 W 115/17 und 8 W 116/17 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schweinfurt vom 17.05.2017

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2018 - 34 Wx 115/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 14. März 2018 dahingehend abgeändert, dass der Geschäftswert festgesetzt wird auf: 400.000 € für die Eintr

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Feb. 2017 - 12 Wx 51/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Grundbuchamts des Amtsgerichts Wittenberg vom 17. März 2016 wird zurückgewiesen. Der Beschwerdewert beträgt 32,00 €. Gründe I. 1 Der Beteiligte zu 1

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 03. Juni 2016 - I-3 Wx 99/16

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor Das Rechtsmittel wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Wert: 869.196,20 € (§ 45 Abs. 3 GNotKG) 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligte zu 1) ist seit dem 10. Februar 1999 Eigentümerin der im Rubrum genannten Grundbesitze. In Abteilung I des Grundbu

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. März 2016 - 15 W 98/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der Geschäftswert für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung in Abä

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2015 - V ZB 171/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB171/14 vom 1. Oktober 2015 in dem Notarbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 Der Notar darf eine Weisung, deren Wirksamkeit eine Vertrags

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(1) Der Gläubiger einer Hypothek kann von dem Eigentümer verlangen, dass dieser eine vorrangige oder gleichrangige Hypothek löschen lässt, wenn sie im Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek des Gläubigers mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist oder eine...
(1) Wer als Gläubiger einer Hypothek im Grundbuch eingetragen oder nach Maßgabe des § 1155 als Gläubiger ausgewiesen ist, kann von dem Eigentümer die Löschung dieser Hypothek verlangen, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Eintragung mit dem Eigentum in einer Person...
(1) Der Wert eines Ankaufsrechts oder eines sonstigen Erwerbs- oder Veräußerungsrechts ist der Wert des Gegenstands, auf den sich das Recht bezieht. Der Wert eines Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechts ist die Hälfte des Werts nach Satz 1. (2) Der Wert einer...