Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 24 Kostenhaftung der Erben
Kostenschuldner im gerichtlichen Verfahren
- 1.
über die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen; - 2.
über die Nachlasssicherung; - 3.
über eine Nachlasspflegschaft nach § 1961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn diese angeordnet wird; - 4.
über die Errichtung eines Nachlassinventars; - 5.
über eine Nachlassverwaltung, wenn diese angeordnet wird; - 6.
über die Pflegschaft für einen Nacherben; - 7.
über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers; - 8.
über die Entgegennahme von Erklärungen, die die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers oder die Ernennung von Mitvollstreckern betreffen, oder über die Annahme, Ablehnung oder Kündigung des Amtes als Testamentsvollstrecker sowie - 9.
zur Ermittlung der Erben (§ 342 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
wird zitiert von 2 anderen §§ im .
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.
4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Das Nachlassgericht hat in den Fällen des § 1960 Abs. 1 einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beantragt wird.
(1) Nachlasssachen sind Verfahren, die1.die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen,2.die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften,3.die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen,4.die Ermittlung der Erben,5.die...
(1) Nachlasssachen sind Verfahren, die1.die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen,2.die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften,3.die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen,4.die Ermittlung der Erben,5.die...
(1) Nachlasssachen sind Verfahren, die1.die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen,2.die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften,3.die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen,4.die Ermittlung der Erben,5.die...