Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 1 Geltungsbereich

(1) Soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) durch die Gerichte in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und durch die Notare für ihre Amtstätigkeit nur nach diesem Gesetz erhoben.

(2) Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 1 sind auch

1.
Verfahren nach den §§ 98, 99, 132, 142, 145, 258, 260, 293c und 315 des Aktiengesetzes,
2.
Verfahren nach § 51b des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
3.
Verfahren nach § 26 des SE-Ausführungsgesetzes,
4.
Verfahren nach § 10 des Umwandlungsgesetzes,
5.
Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz,
6.
Verfahren nach den §§ 39a und 39b des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes über den Ausschluss von Aktionären,
7.
Verfahren nach § 8 Absatz 3 Satz 4 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie,
8.
Angelegenheiten des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen,
9.
Verfahren nach der Verfahrensordnung für Höfesachen,
10.
Pachtkreditsachen nach dem Pachtkreditgesetz,
11.
Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz,
12.
Verfahren nach dem Transsexuellengesetz,
13.
Verfahren nach § 84 Absatz 2 und § 189 des Versicherungsvertragsgesetzes,
14.
Verfahren nach dem Personenstandsgesetz,
15.
Verfahren nach § 7 Absatz 3 des Erbbaurechtsgesetzes,
16.
Verteilungsverfahren, soweit sich die Kosten nicht nach dem Gerichtskostengesetz bestimmen,
17.
Verfahren über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Willenserklärung und die Bewilligung der Kraftloserklärung von Vollmachten (§ 132 Absatz 2 und § 176 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
18.
Verfahren über Anordnungen über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten,
19.
Verfahren nach den §§ 23 bis 29 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz,
20.
Verfahren nach § 138 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes und
21.
gerichtliche Verfahren nach § 335a des Handelsgesetzbuchs.

(3) Dieses Gesetz gilt nicht in Verfahren, in denen Kosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen zu erheben sind. In Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen werden Kosten nach dem Gerichtskostengesetz erhoben.

(4) Kosten nach diesem Gesetz werden auch erhoben für Verfahren über eine Beschwerde, die mit einem der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verfahren im Zusammenhang steht.

(5) Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die landesrechtlichen Kostenvorschriften unberührt für

1.
in Landesgesetzen geregelte Verfahren und Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie
2.
solche Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen nach Landesgesetz andere als gerichtliche Behörden oder Notare zuständig sind.

(6) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde gehen den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vor.

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Gesellschaftsrecht: Zur Berücksichtigung von aufgrund von Irrevocable Undertakings übertragenen Aktien

15.04.2014

Bei der Ermittlung der Annahmequote von 90 % bleiben Aktien, die von gemeinsam mit dem Bieter handelnden Personen übertragen wurden, außer Betracht.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 23 §§.

zitiert 22 §§ in anderen Gesetzen.

Aktiengesetz - AktG | § 99 Verfahren


(1) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Landgericht hat den Antrag in den G

Aktiengesetz - AktG | § 142 Bestellung der Sonderprüfer


(1) Zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, kann die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit Prüfer (Sonderprüfer) bestellen. Bei der B

Aktiengesetz - AktG | § 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats


(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtig

Handelsgesetzbuch - HGB | § 335a Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung


(1) Gegen die Entscheidung, durch die das Ordnungsgeld festgesetzt oder der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wird, sowie gegen die Entscheidung nach § 335 Absatz 3 Satz 5 findet die Beschwerde nach den Vor

Aktiengesetz - AktG | § 132 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht


(1) Ob der Vorstand die Auskunft zu geben hat, entscheidet auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt ist jeder Aktionär, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben worden ist,

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG | § 39a Ausschluss der übrigen Aktionäre


(1) Nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot sind dem Bieter, dem Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals gehören, auf seinen Antrag die übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 132 Ersatz des Zugehens durch Zustellung


(1) Eine Willenserklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung. (2) Befindet sich der Erklärende über die P

Aktiengesetz - AktG | § 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer


(1) Gegen abschließende Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Abs. 2 und 3 können die Gesellschaft oder Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen, innerhalb ein

Erbbaurechtsgesetz - ErbbauV | § 7


(1) Ist anzunehmen, daß durch die Veräußerung (§ 5 Abs. 1) der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, und daß die Persönlichkeit des Erwerbers Gewähr für eine ordnungsmäßige Erfüllung

Aktiengesetz - AktG | § 145 Rechte der Sonderprüfer. Prüfungsbericht


(1) Der Vorstand hat den Sonderprüfern zu gestatten, die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, zu prüfen. (2) Die Sonderprüfer können vo

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 10 Bestellung der Verschmelzungsprüfer


(1) Die Verschmelzungsprüfer werden auf Antrag des Vertretungsorgans vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vertretungsorgane für mehrere oder alle beteiligten Rechtsträger gemeinsam bestellt werden. Für den Ersatz

Aktiengesetz - AktG | § 293c Bestellung der Vertragsprüfer


(1) Die Vertragsprüfer werden jeweils auf Antrag der Vorstände der vertragschließenden Gesellschaften vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vorstände für alle vertragschließenden Gesellschaften gemeinsam bestellt

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG | § 39b Ausschlussverfahren


(1) Auf das Verfahren für den Ausschluss nach § 39a ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. (2) Das

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 84 Sachverständigenverfahren


(1) Sollen nach dem Vertrag einzelne Voraussetzungen des Anspruchs aus der Versicherung oder die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt werden, ist die getroffene Feststellung nicht verbindlich, wenn sie offenbar von der wirklichen Sach

Aktiengesetz - AktG | § 258 Bestellung der Sonderprüfer


(1) Besteht Anlaß für die Annahme, daß 1. in einem festgestellten Jahresabschluß bestimmte Posten nicht unwesentlich unterbewertet sind (§ 256 Abs. 5 Satz 3) oder2. der Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 138 Register anonymer und pseudonymer Werke


(1) Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die Eintragungen, ohne die Berechtigung des Antragstellers oder die Richtigkeit der zur Eintrag

SE-Ausführungsgesetz - SEAG | § 26 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats


(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen Vorschriften der Verwaltungsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt sind 1. j

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 51b Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht


Für die gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht findet § 132 Abs. 1, 3 und 4 des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung. Antragsberechtigt ist jeder Gesellschafter, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben oder die verlangte

Aktiengesetz - AktG | § 315 Sonderprüfung


Auf Antrag eines Aktionärs hat das Gericht Sonderprüfer zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zu bestellen, wenn 1. der Abschlußprüfer den Bestätigungsve

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 176 Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde


(1) Der Vollmachtgeber kann die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung veröffentlic

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - MontanMitbestG | § 8


(1) Das in § 4 Abs. 1 Buchstabe c bezeichnete weitere Mitglied des Aufsichtsrats wird durch das Wahlorgan auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Der Vorschlag wird durch diese Aufsichtsratsmitglieder mit Mehrheit aller Stimmen bes
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 23 Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren


Kostenschuldner 1. in Betreuungssachen und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen ist der Betroffene, wenn ein Betreuer oder vorläufiger Betreuer bestellt oder eine Pflegschaft angeordnet worden ist;2. bei einer Pflegschaft für gesammeltes Vermögen

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2019 - 5 AR (VS) 43/19

bei uns veröffentlicht am 04.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 AR (Vs) 43/19 vom 4. Juli 2019 in der Justizverwaltungssache des hier: Beschwerde gegen Kostenentscheidung ECLI:DE:BGH:2019:040719B5AR.VS.43.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des General

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2019 - 5 AR (VS) 44/19

bei uns veröffentlicht am 04.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 AR (Vs) 44/19 vom 4. Juli 2019 in der Justizverwaltungssache des hier: Beschwerde gegen Kostenentscheidung ECLI:DE:BGH:2019:040719B5AR.VS.44.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des General

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2015 - I ZB 82/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 82/14 vom 23. April 2015 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. April 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof. Dr. Koch, Dr. Löffler, die Rich

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 18. Juli 2019 - 1 VA 89/19

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Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - 9 VA 19/15

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Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Nov. 2015 - 34 Wx 259/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 259/15 Kost Beschluss 12.11.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) ... Antragstellerin und Beschwerdeführerin Verfahr

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Dez. 2015 - 34 Wx 349/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Auf das Rechtsmittel des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Aichach -Grundbuchamt - vom 8. Oktober 2015 im Kostenausspruch aufgehoben. Im Übrigen wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen. Gründe

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 30. Nov. 2015 - 2 VAs 11/15

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Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 2 VAs 11/15 Beschluss vom 30.11.2015 6 VAs 43/15 Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg 212 Js 19460/14 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 2. Strafsenat LEITSATZ In der

Landgericht München I Beschluss, 31. Mai 2017 - 5 HK O 1564/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die Nebenintervention des Nebenintervenienten ... wird für zulässig erklärt. II. Die Anträge werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 26. Jan. 2017 - 8 W 6/17

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Tenor I. Auf die Beschwerde der A. wird die Kostenrechnung des Amtsgerichts -Grundbuchamt - Lichtenfels vom 31.10.2016 (Gz.: BK-2300-66) dahin abgeändert, dass die von der Beschwerdeführerin zu zahlenden Gebühren auf 283,- Euro festge

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Jan. 2016 - 5 VAs 47/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Der Antrag der Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung vom 2. Dezember 2015 wird als unbegründet verworfen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen. III. Der Geschäft

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Sept. 2017 - 9 VA 9/10

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Tenor 1. Der Antrag vom 03.09.2010 bzw. vom 28.10.2011 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung des Oberlandesgerichts München vom 18.08.2010, wonach dem Amtsgericht ... die von diesem im Rahmen des Verfahrens Az.: 3 C 305/

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2017 - 8 W 115/17, 8 W 116/17

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Tenor I. Die Beschwerdeverfahren 8 W 115/17 und 8 W 116/17 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schweinfurt vom 17.05.2017

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 10. Jan. 2019 - 2 VAs 60/18

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Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten B auf gerichtliche Entscheidung vom 19. Oktober 2018 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 29. August 2018 - 807 VRs 160 Js 17494/12 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltscha

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Juni 2018 - 2 VAs 28/18

bei uns veröffentlicht am 22.06.2018

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten X auf gerichtliche Entscheidung vom 11. April 2018 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 23. Januar 2018 - 760 VRs 240 Js 27523/16 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 12. Apr. 2018 - 1 VAs 3/18

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Die Anträge auf a. Aufhebung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) an die Staatsanwaltschaft Berlin auf Übernahme des Ermittlungsverfahrens 5036 Js 5852/18, b. Verpflichtung der Staatsanwaltschaft Franken

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Apr. 2018 - 2 VAs 25/18

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Tenor 1. Der Verpflichtungsantrag des ... vom 20.10.2016 gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 14.10.2016 wird verworfen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Rechtsbeschwerd

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 06. März 2018 - 2 VAs 3/18

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Anträge der Strafgefangenen 1. „unter Aufhebung des Bescheides des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.12.2017 festzustellen, dass die Zuständigkeit der JVA Köln … für die Antragstellerin … für den.

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Juli 2017 - 2 VAs 15/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 23. Mai 2017 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Der Geschäftswert wird

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 18. Juli 2017 - 15 WF 114/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatskasse vom 9. Juni 2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ahrensburg vom 31. Mai 2017, durch den die berichtigte Kostenrechnung III vom 29. Mai 2017 aufgehoben worden ist, aufgehoben. Gründe 1 Der

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 04. Juli 2017 - 11 W 19/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 13 für Handelssachen, vom 12.08.2016 – 413 HKO 138/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2)

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Aug. 2016 - 2 VAs 25/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor 1. Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung vom 9. Mai 2016 betreffend das Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe 8 AR allg. 254/14 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verf

Landgericht Münster Beschluss, 22. Juli 2016 - 5 OH 8/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Die Kostenberechnung wird aufgehoben. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Mit Email vom 10.09.2015 (Blatt 16 der Akte) wandte sich der Lebensgefährte der Antragstellerin

Landgericht Köln Beschluss, 23. Juni 2016 - 39 T 125/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Betroffenen vom 24.05.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 11.05.2016 – 64 XIV (B) 11/16 – in Verbindung mit dem Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 14.06.2016 – 64 XIV (B) 11/16 – wird mit der Maßgabe, dass

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 09. Juni 2016 - 20 VAs 1/16

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor 1. Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung über den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Rostock vom 12.04.2016 - 2 Zs 188/16 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugel

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Mai 2016 - 2 VAs 71/15; 2 VAs 69/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Die Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz vom 14. Dezember 2015 und der Antrag auf Nichterhebung der Kosten gemäß § 21 Abs. 1 GKG werden als unbegründet zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten wer

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Apr. 2016 - 2 VAs 3/16

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor 1. Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung gegen den seit dem 1. Januar 2016 geltenden Geschäftsverteilungsplan der Strafsenate beim Oberlandesgericht Karlsruhe wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag auf Bewill

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. März 2016 - 1 KSt 2/16, 1 KSt 2/16 (1 B 18/16)

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Gründe 1 Die mit Schreiben vom 3. März 2016 gegen die Kostenrechnung vom 1. März 2016 erhobene "Beschwerde" ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 66 Abs. 1 Satz 1

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. März 2016 - 15 VA 4/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert beträgt bis 500 €. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Beteiligte zu 1) war durch Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 13.04.1999 zum Insolvenzverwalter über

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2015 - V ZB 171/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB171/14 vom 1. Oktober 2015 in dem Notarbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 Der Notar darf eine Weisung, deren Wirksamkeit eine Vertrags

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Aug. 2015 - 2 VAs 19 - 21/15; 2 VAs 19/15; 2 VAs 20/15; 2 VAs 21/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor 1. Der Antrag des Anzeigeerstatters G. K. vom 6. Juli 2015 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Bescheide der Staatsanwaltschaft Heidelberg vom 30. September 2014 - 140 Js 15952/14 -, vom 15. Dezember 2014 - 140 Js 26670/14 - und vom 26. Ma

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Aug. 2015 - 2 VAs 15/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen. Der Geschäftswert wird auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich mit seinem Antrag auf geri

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Aug. 2015 - I-3 Wx 123/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 83.000 €. 1Gründe 2I. 3Der Beteiligte zu 1) hat der Beteiligten zu 2) mit notariellem Kaufvertrag vom 12. Dez. 2012 Grundbesitz verkauft. Der Kaufpreis in Höhe von 83

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Juni 2015 - 1 VAs 12/15 und 13/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Verfahren III-1 VAs 12/15 und 13/15 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung werden auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen. Der Geschäftswert wird auf bis 65.000,00 Euro festges

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Juni 2015 - 2 VAs 8/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor 1. Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Heidelberg vom 27. März 2015 (Ausdruck: 30. März 2015) - R640 VRs 420 Js 22461/12 - in der Gestalt des Beschwerdebescheids der Generalstaats

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2015 - I ZB 73/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 73/14 vom 23. April 2015 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 66 Abs. 6, § 1 Abs. 5; GVG § 139 Abs. 1 Über eine Erinnerung geg

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 27. März 2015 - 7 VA 4/14

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Der Antrag vom 07.07.2014 auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Antragsgegnerinnen vom 22.05.2014 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. G  R  Ü N  D  E 1I. 2Der

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 27. März 2015 - 7 VA 1/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, über den im Rahmen des Ermittlungsverfahrens 1 Js 1128/14 gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen auf Einsicht in die Betreuungsakte Amtsgericht Aachen – Az. 71 XIV 3296.L – nach pflichtgemäßem Er

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. März 2015 - 2 VAs 19/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Der Antrag des Verteidigers Rechtsanwalt H. K. aus M. auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verfügung des Vorsitzenden der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach vom 28. November 2014 wird als unzulässig verworfen. 2. Der

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 19. Jan. 2015 - 1 VAs 87/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene (§ 22 GNotKG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 19 GNotKG) nach einem Geschäftswert von 5.000 Euro (§ 36 Abs. 3 GNotKG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 19 GNo

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Nov. 2014 - 2 VAs 11 - 12/14; 2 VAs 11/14; 2 VAs 12/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten J. G. auf gerichtliche Entscheidung werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 15.08.2014 - 806 VRs 61 Js 10835/02 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 17.09.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Nov. 2014 - 1 VAs 20, 30 + 33/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die Anträge werden auf Kosten des Betroffenen verworfen, der Antrag vom 06. März 2014 als unzulässig und die Anträge vom 09. April 2014 als unbegründet. Der Geschäftswert wird hinsichtlich jedes Antrages auf 5.000,00 € festgesetzt. 1G r ü n d

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 10. Nov. 2014 - 20 VAs 8/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor 1. Der Antrag des Strafgefangenen ..., dem Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen, seine Verlegung in eine Haftanstalt eines anderen Bundeslandes zu bewirken, bevor über seinen Antrag auf Verlegung in die sozialtherapeut

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Nov. 2014 - 1 VAs 62/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen nach einem Gegenstandswert von 5.000 Euro zurückgewiesen. 1Gründe 2I. 3Der Betroffene begehrt die Löschung der Eintragung aus dem Gewerbezentralregister über den Widerru

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Juni 2014 - 1 VAs 21/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen. Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Betroffene wurde durch Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11.12.2007

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 12. Juni 2014 - 1 VAs 25/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. 1Gründe 2I. 3Der Antragsteller ist niederländischer Staatsangehöriger und wurde mi

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 01. Apr. 2014 - 1 VAs 143/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten der Betroffenen als unzulässig verworfen. Der Geschäftswert wird auf 5.000 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Unter dem 27.09.2013 übersandte die Betroffene an das Oberlandesgericht Hamm ein

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. März 2014 - 19 VA 3/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor 1. Der Antrag der Antragstellerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Antragsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung gegen den ablehnenden

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. März 2014 - 1 VAs 13/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten der Betroffenen als unzulässig verworfen. Der Geschäftswert wird auf 5.000,- € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2I. 3Mit ihrem am 10.02.2014 beim Oberlandesgericht Hamm eingegangenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung v

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. März 2014 - 1 VAs 185/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene. Der Gegenstandswert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Das Prozesskostenhilfegesuch des Bet

Referenzen

(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt sind 1. der...
(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt sind 1. der...
(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt sind 1. der...
(1) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Landgericht hat den Antrag in den Gesellschaftsblä...
(1) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Landgericht hat den Antrag in den Gesellschaftsblä...
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(1) Ob der Vorstand die Auskunft zu geben hat, entscheidet auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt ist jeder Aktionär, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben worden ist, und, wenn...
(1) Ob der Vorstand die Auskunft zu geben hat, entscheidet auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt ist jeder Aktionär, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben worden ist, und, wenn...
(1) Zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, kann die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit Prüfer (Sonderprüfer) bestellen. Bei der Beschlußfassung...
(1) Zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, kann die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit Prüfer (Sonderprüfer) bestellen. Bei der Beschlußfassung...
(1) Zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, kann die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit Prüfer (Sonderprüfer) bestellen. Bei der Beschlußfassung...
(1) Der Vorstand hat den Sonderprüfern zu gestatten, die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, zu prüfen. (2) Die Sonderprüfer können von den...
(1) Der Vorstand hat den Sonderprüfern zu gestatten, die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, zu prüfen. (2) Die Sonderprüfer können von den...
(1) Besteht Anlaß für die Annahme, daß 1. in einem festgestellten Jahresabschluß bestimmte Posten nicht unwesentlich unterbewertet sind (§ 256 Abs. 5 Satz 3) oder2. der Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der Vorstand in...
(1) Besteht Anlaß für die Annahme, daß 1. in einem festgestellten Jahresabschluß bestimmte Posten nicht unwesentlich unterbewertet sind (§ 256 Abs. 5 Satz 3) oder2. der Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der Vorstand in...
(1) Gegen abschließende Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Abs. 2 und 3 können die Gesellschaft oder Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen, innerhalb eines Monats nach...
(1) Gegen abschließende Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Abs. 2 und 3 können die Gesellschaft oder Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen, innerhalb eines Monats nach...
(1) Die Vertragsprüfer werden jeweils auf Antrag der Vorstände der vertragschließenden Gesellschaften vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vorstände für alle vertragschließenden Gesellschaften gemeinsam bestellt werden...
(1) Die Vertragsprüfer werden jeweils auf Antrag der Vorstände der vertragschließenden Gesellschaften vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vorstände für alle vertragschließenden Gesellschaften gemeinsam bestellt werden...
(1) Die Vertragsprüfer werden jeweils auf Antrag der Vorstände der vertragschließenden Gesellschaften vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vorstände für alle vertragschließenden Gesellschaften gemeinsam bestellt werden...
Auf Antrag eines Aktionärs hat das Gericht Sonderprüfer zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zu bestellen, wenn 1. der Abschlußprüfer den Bestätigungsvermerk zum...
Auf Antrag eines Aktionärs hat das Gericht Sonderprüfer zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zu bestellen, wenn 1. der Abschlußprüfer den Bestätigungsvermerk zum...
Für die gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht findet § 132 Abs. 1, 3 und 4 des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung. Antragsberechtigt ist jeder Gesellschafter, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben oder die verlangte Einsicht nicht...
(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen Vorschriften der Verwaltungsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt sind 1. jedes Mitglied...
(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen Vorschriften der Verwaltungsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt sind 1. jedes Mitglied...
(1) Die Verschmelzungsprüfer werden auf Antrag des Vertretungsorgans vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vertretungsorgane für mehrere oder alle beteiligten Rechtsträger gemeinsam bestellt werden. Für den Ersatz von Auslagen...
(1) Die Verschmelzungsprüfer werden auf Antrag des Vertretungsorgans vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vertretungsorgane für mehrere oder alle beteiligten Rechtsträger gemeinsam bestellt werden. Für den Ersatz von Auslagen...
(1) Nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot sind dem Bieter, dem Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals gehören, auf seinen Antrag die übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer angemessenen...
(1) Nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot sind dem Bieter, dem Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals gehören, auf seinen Antrag die übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer angemessenen...
(1) Auf das Verfahren für den Ausschluss nach § 39a ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Landgericht...
(1) Auf das Verfahren für den Ausschluss nach § 39a ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Landgericht...
(1) Das in § 4 Abs. 1 Buchstabe c bezeichnete weitere Mitglied des Aufsichtsrats wird durch das Wahlorgan auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Der Vorschlag wird durch diese Aufsichtsratsmitglieder mit Mehrheit aller Stimmen beschlossen. Er...
(1) Sollen nach dem Vertrag einzelne Voraussetzungen des Anspruchs aus der Versicherung oder die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt werden, ist die getroffene Feststellung nicht verbindlich, wenn sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich...
(1) Sollen nach dem Vertrag einzelne Voraussetzungen des Anspruchs aus der Versicherung oder die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt werden, ist die getroffene Feststellung nicht verbindlich, wenn sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich...
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(1) Ist anzunehmen, daß durch die Veräußerung (§ 5 Abs. 1) der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, und daß die Persönlichkeit des Erwerbers Gewähr für eine ordnungsmäßige Erfüllung der sich aus...
(1) Eine Willenserklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung. (2) Befindet sich der Erklärende über die Person...
(1) Eine Willenserklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung. (2) Befindet sich der Erklärende über die Person...
(1) Der Vollmachtgeber kann die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung veröffentlicht werden. Mit...
(1) Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die Eintragungen, ohne die Berechtigung des Antragstellers oder die Richtigkeit der zur Eintragung...
(1) Gegen die Entscheidung, durch die das Ordnungsgeld festgesetzt oder der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wird, sowie gegen die Entscheidung nach § 335 Absatz 3 Satz 5 findet die Beschwerde nach den Vorschriften des...