Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.

(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

6 Anwälte | {{shorttitle}}

moreResultsText

Rechtsanwalt


Baurecht und Immobilienrecht mit Hand und Fuß, Kopf und Herz.
Languages
AR, EN,

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
64 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

25.04.2018 09:52

Ein Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Versetzung die Kosten für eine Zweitwohnung und eines Teils der Heimfahrten zu erstatten sowie ein Tagegeld zahlen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
by Rechtsanwalt Holger Bernd, BERND Rechtsanwälte
12.12.2017 13:27

Ein Arbeitnehmer ist nicht an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen des billigen Ermessens nicht wahrt.
SubjectsArbeitsrecht
28.09.2017 17:00

Ein Arbeitnehmer muss nach § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
7 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}

moreResultsText


(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorg

(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorg

(1) Rechnungen werden zu dem vom Netzbetreiber angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen berechtigen gegenüber dem Netzbetreiber zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsv

(1) Unternehmer, die den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder deren Vermittlung durch gebundene Darlehensvermittler gemäß § 655a Absatz 3 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anbieten, stellen für Standardgeschäfte nach § 675a d
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

Wer zur Besorgung von Geschäften öffentlich bestellt ist oder sich dazu öffentlich erboten hat, stellt für regelmäßig anfallende standardisierte Geschäftsvorgänge (Standardgeschäfte) unentgeltlich Informationen über Entgelte und Auslagen der Geschäft

Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. Auf ein solches Vermächtnis finden die Vorschriften der §§ 315 b
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
1129 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 27.05.2022 14:54

Der Bundesgerichtshof hat sich zu der Frage geäußert, ob die Betreiberin eines Fitnessstudios zur Rückzahlung von Mitgliedschaftsbeiträgen verflichtet ist, die sie in dem Zeitraum, in dem das Fitnessstudio wegen staatlichen Coron
Author’s summary

Der Bundesgerichtshof hat sich zu der Frage geäußert, ob die Betreiberin eines Fitnessstudios zur Rückzahlung von Mitgliedschaftsbeiträgen verflichtet ist, die sie in dem Zeitraum, in dem das Fitnessstudio wegen staatlichen Corona-Maßnahmen schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen hat. Die Richter des BGH´s entschieden zugunsten der Klägerin und verpflichteten die Fitnessstudiobetreiberin zur Rückzahlung von insgesamt 86,75 Euro.

SubjectsZivilrecht
published on 16.08.2021 14:37

Gegen eine schikanöse Versetzung in ein kleineres Büro können sich Arbeitnehmer:innen mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren.
Author’s summary

Gegen eine schikanöse Versetzung in ein kleineres Büro können sich Arbeitnehmer:innen mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren.

published on 29.01.2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 385/18 Verkündet am: 29. Januar 2020 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B
published on 29.01.2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 80/18 Verkündet am: 29. Januar 2020 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.