Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 286 Inhalt der Beschlussformel

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 286 Inhalt der Beschlussformel
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis

(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Betreuers auch

1.
die Bezeichnung des Aufgabenkreises des Betreuers unter Benennung der einzelnen Aufgabenbereiche;
2.
bei Bestellung eines Vereinsbetreuers die Bezeichnung als Vereinsbetreuer und die des Vereins;
3.
bei Bestellung eines Behördenbetreuers die Bezeichnung als Behördenbetreuer und die der Behörde;
4.
bei Bestellung eines beruflichen Betreuers die Bezeichnung als beruflicher Betreuer.

(2) Die Beschlussformel enthält im Fall der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Bezeichnung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen.

(3) Der Zeitpunkt, bis zu dem das Gericht über die Aufhebung oder Verlängerung einer Maßnahme nach Absatz 1 oder Absatz 2 zu entscheiden hat, ist in der Beschlussformel zu bezeichnen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 29/01/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 372/13 vom 29. Januar 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1836 Abs. 1; FamFG §§ 24, 286 Abs. 1 Nr. 4; VBVG § 1 Abs. 1 a) Die nachträgliche rückwirkende Fes
published on 25/07/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 526/11 vom 25. Juli 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1903; FamFG §§ 278, 286, 293 a) Wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, nachdem ein zuvor beste
published on 14/11/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 344/12 vom 14. November 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 26, 280 Abs. 3 Nr. 5, 286 Abs. 3 Die gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen über di
published on 08/01/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 354/13 vom 8. Januar 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1836 Abs. 1; FamFG § 286 Abs. 1 Nr. 4; VBVG § 1 Abs. 1 Satz 1 a) Die nachträgliche rückwirkende Fes
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.