Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 327 Vollzugsangelegenheiten

(1) Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Vollzug einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 kann der Betroffene eine Entscheidung des Gerichts beantragen. Mit dem Antrag kann auch die Verpflichtung zum Erlass einer abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme begehrt werden.

(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene geltend macht, durch die Maßnahme, ihre Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.

(3) Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht kann die aufschiebende Wirkung anordnen.

(4) Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 312 Unterbringungssachen


Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer1.freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Ab

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Bundesverfassungsgericht Urteil, 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) § 25 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahm

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor 1. § 23 Absatz 2 Satz 2 Alternative 1 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Psychischkrankengesetz - PsychKG M-V) in der Fassung

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 18. Dez. 2015 - 2 K 1079/15.KO

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Bad Neuenahr verwiesen (§ 17a Abs. 2 GVG). Gründe 1 Der Rechtsstreit w

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 09. Juli 2014 - 2 BvR 1403/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Gründe 1 1. Die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG) ist nicht angezeigt, weil sie unzulässig ist.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 15. Dez. 2011 - 2 BvR 2362/11

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Gründe 1 Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Zwangsbehandlung eines auf der Grundlage des Sächsis

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Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer1.freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Absatz 4 auch in...